Auslandsknöllchen bezahlt- jetzt droht Zwangsvollstreckung - bezahlen oder nicht?

Hallo liebe Community,

ACHTUNG! ETWAS LANG!

vergangenen Sommer war ich mit meiner Familie in Opatija/ Kroatien.
Da mein Vater keinen Parkschein gezogen hat, bekamen wir noch am selben Tag ein Bußgeld von 130kn also 17,81€.
Erst als wir wieder in Deutschland waren, haben wir das Geld überwiesen (3 Wochen später)

Nun 7 Monate später bekamen wir von den Rechtsanwälten Shain-Lou Pacheco Vinković und Marko Kuzmanović eine Zahlungsaufforderung vor der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens, zudem werden wir aufgefordert weitere Kosten wie Beschaffung von Informationen über den Schuldner und Kosten für die Übersetzung eines Gerichtsdolmetschers zu tragen - alles insgesamt 172€!!!!

Wir haben den Strafzettel und den Überweisungsbeleg noch . Bei genauem Hinschauen ist uns nur aufgefallen, das sich beim Betrag/ bei der Überweisung ein kleiner Zahlendreher befand. Also schulden wir denen noch umgerechnet ca. 1€ .

Es wurde weder der nicht vollständige Zahlungseingang noch eine Zahlungserinnerung erwähnt, sondern die fordern zu den Nebenkosten erneut den Betrag von 130 kn also 17,81€ auf innerhalb von 8 Tagen.

Bilder unseres Fahrzeuges und Vollmacht der Rechtsanwältin anbei.

Leider sind wir nicht Rechtschutz versichert.

Handelt es sich hierbei um einen Betrug? Hattet ihr ähnliche Erfahrungen aus eurem Kroatienurlaub???
Was ist am besten zu tun?

vielen Dank im voraus!

Urlaub, Kroatien, Recht, Anwalt, Bußgeld, Strafe, zahlungsaufforderung, Zwangsvollstreckung, Betrugsversuch, Parkverstoß
BETRUG Zahlungsaufforderung Rainer Haas & Kollegen aus Baden-Baden BETRUG?

Habe eine Zeit lang kein Geld gehabt da in meiner Familie das Geld wo anders benötigt wurde und konnte einige meiner Rechnungen nicht zahlen (was ja mal passieren kann). Mittlerweile hat sich Infoscore gemeldet und anschließend wurde der Fall an die Rechtsanwaltsgesellschaft "Rainer Haas & Kollegen" weitergegeben. Die versuchen sich selbst so wenig wie möglich Arbeit zu machen und kommen einen überhaupt nicht entgegen selbst wenn man den geforderten Betrag zahlen möchte. Hatte mehrmals angerufen unter der Nummer die auf den Briefen angegeben ist aber da geht niemand ran. Nach langen recherchieren habe ich anschließend eine erreichbare Nummer gefunden und angerufen und gefordet mir die Unterlagen in denen aufgelistet wird: für was ich zahlen soll für wann und an wen mir zuzuschicken. (Ich hatte leider das geforderte Geld erst in der Hand als die 1. Frist vom Anwaltsbüro abgelaufen war und dadurch natürlich ein höherer Betrag entsteht) 

Am Telefon des Sekretär "neuer Betrag liegt bei 408€ und jo jo Unterlagen zuschicken machen wir sofort"...aber es kam nie was bei mir an. 

Am "26.10." (4 Tage nach dem Telefonat) Erhalte ich dann eine MAIL dass ich 408€ zahlen muss und Zahlungseingang ist für den "26.10." gesetzt... Merkt ihr selbst oder?

2 Tage später erhalte ich einen Brief von den Kollegen in dem aber nur 312€ verlangt wird und zwar zu einem ganz anderem Zahlungstermin dem 02.11.!

Auf den Brief habe ich mit einer fristgerechten Zahlung reagiert und die Mail ignoriert. (Befürchte dass man mich am Telefon vom feinsten prellen wollte da nichts schriftlich festgehalten wird und man mir ja dadurch alles anlabern kann)

Nun erneut Post bekommen dass ich ja zum 26.10. die 408€ (Mail) nicht gezahlt habe und den Restbetrag von 97€ nun zahlen muss bis zum 18.11.

Ich mach kein finger mehr krum und bitte um Rat.

P.s. Habe bis jetzt keine Bestätigung erhalten dass überhaupt Geld bei Ihnen eingegangen ist.

Vielen Dank!

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Hundesteuer 1mal vergessen direkt Zwangsvollstreckung

Hallo, meien Frau hat am 11.01 ein Zettel in der Post vorgefunden, dieser Beläuft sich auf die Hundesteuer die wir vergessen haben zu überweisen. Mir ist klar das wir dies nachholen müssen was wir am selbigen Tag noch getan haben allerdings wir uns noch für die Mahnung 6€ zugerrechnet sowie Vollstreckungs und Wegegeld in höhe von 22,50€ die 6€ Mahngebühr haben wir auch bezahlt also halt 18€ Steuern sowie 6€ Mahngebühr, allerdings sind wir nicht Berreit die 22,50€ für die Anfahrt und der versuchten Vollstreckung zu bezahlen(wir waren nicht daheim daher hat er niemanden vorgefunden). Was vielleicht noch wichtig zu erwähnen ist, wir haben von der Stadt nie einen Schreiben bekommen wann immer die Hundesteuer fällig wird einige Bekannte von uns die auch Hunde haben aber in einer anderen Stadt wohnen haben so etwas bekommen. Auch wurde uns nie zuvor eine Mahnung geschickt, wenn ich mich nicht falsch liege müssten sie zumindest 1mal eine schriftliche Mahnung schicken daher haben wir auch die 6€ Mahngebühr gezahlt, ich sehe allerdings nicht ein 22,50 für einen Zwangsvollstrecker zu bezahlen nur weil wir 1 Termin versäumt haben und nicht auch nur 1mal ermahnt wurden die fällig Steuer zu bezahlen. Meine Frau empfindet das schreiben derweilen schon als eine Nötigung!

Meine Frage ist nun ob wir die 22,50 zahlen müssen oder nicht? PS: Auf dem Zettel steht ebendso das wenn der Gesamtbetrag nicht inerhalb von 5 Tage überwiesen wird, würde der Zwangsvollstrecker am 24.01 wieder kommen, und wie ich mir denke würde er dann direkt nochmal 22,50€ drauf rechnen plus noch irgendein Säumniszuschlag, achja bezeichnen tut sich der Herr von der Stadt mit Vollziehungsbeamter.

Steuern, Hund, Hundesteuer, Nötigung, Zwangsvollstreckung
Mutter verstorben, Erbe ausgeschlagen - Was tun mit den Briefen, die für meine Mutter ankommen?

Hallo,

meine Mutter ist am 20.12.2012 leider verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist. Meine Mutter und ich haben in einem Haushalt zusammengelebt.

Ich habe nun ein paar wichtige Fragen:

Es kommen nach wie vor Briefe für meine Mutter an, welche ich allerdings nicht öffnen und lesen darf, da ich das Erbe ausgeschlagen habe. Heute kam allerdings ein Brief doppelt an, weshalb ich einen davon geöffnet habe. Darin war eine Zwangsvollstreckung vom Hauptzollamt Braunschweig, wo man eine Menge Mahngebühren etc sehen kann, weil man sich nie gemeldet hat. Meine Fragen lauten nun:

  1. Kann das Hauptzollamt mir nun einen Vorwurf machen, weil ich dort nie Bescheid gesagt habe, dass meine Mutter verstorben ist? Also kann es nun passieren, dass ich nun für die ganzen Mahngebühren und Vollstreckungskosten (sind schon über 200 Euro) aufkommen muss, weil ich dem Hauptzollamt vom Tod meiner Mutter nie berichtet habe? Habe Angst davor.

  2. Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, habe ich eigentlich auch nichts mehr mit den Verbindlichkeiten meiner Mutter zu tun, oder? Kann mir irgendein Gläubiger meiner Mutter also einen Vorwurf machen, weil ich denen nie über den Tod meiner Mutter Bescheid gesagt habe?

  3. Darf ein Gerichtsvollzieher bzw. Zwangsvollstrecker die Tür aufbrechen, falls ich nicht da sein sollte und die kommen?

  4. Kann ich eigentlich irgendetwas tun, damit hier keine weiteren Briefe für meine Mutter ankommen? Weil eigentlich darf ich ja nichts machen, weil ich ja das Erbe ausgeschlagen habe.

  5. Ich habe die ganzen Briefe, die seit dem Tod meiner Mutter hier angekommen sind, hier zuhause ungeöffnet aufbewahrt. Kann ich dafür von irgendeinem Gericht oder Amt bestraft werden bzw. kann es mir zum Vorwurf gemacht werden, dass ich mit den Briefen meiner Mutter nichts weiter gemacht habe?

Ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Mache mir grad wirklich große Sorgen, weshalb ich über jede hilfreiche Antwort von euch dankbar wäre.

Liebe Grüße

Brief, Tod, Recht, Erbrecht, Erbe, Gericht, Post, Zwangsvollstreckung
IKK Classic, Zwangsvollstreckung von Gebühren in lächerlicher Höhe?

Hallo ..

zum Sachverhalt erst mal ein paar Fakten:

Ich war, bis ich zur Bundeswehr ging, bei der IKK Baden-Württemberg versichert. Aus der eigenen Dummheit und Unwissenheit, habe ich nach meinem Ausscheiden (31.03.2009) nicht sofort bei der IKK gemeldet, da ich dachte, dass es von selbst wieder so läuft. Daraufhin war ich nochmals in der Schule (also nicht Arbeitslos gemeldet). Im Mai 2010 habe ich mich dann bei der IKK gemeldet, da ich nebenher einen Minijob angenommen habe und eine Krankenversicherung angeben musste. In dem Zeitraum war ich nicht Krank und habe auch sonst keine Leistungen in Anspruch genommen.

Die netten Herren stellten mir eine Rechnung von knapp 4000,- € aus mit dem Verweis, dass ich das zu zahlen habe.

Noch am gleichen Tag habe ich mich bei der AOK angemeldet, da ich mit der IKK nichts mehr zu tun haben wollte. Die haben von mir damals über mein Ausscheiden eine Info bekommen und sich nicht gemeldet.

Dann war sehr, sehr lange Zeit Ruhe. Ich habe nochmal angefragt wie und was da nun ist, es hieß, dass nochmal nachgerechnet wird und sie sich melden. Das war wie gesagt 2010. Vor 3 Monaten kam nun der erste lustige Brief: 20.400,-€ soll ich nun zurück zahlen, da sie mir sonst an den Kragen gehen. Nach einer Kostenaufstellung habe ich mehrfach (!!!) vergeblich gefragt, denn da hieß es nur "für die Leistungen bla bla und Säumniszuschläge". Heute habe ich nun endlich eine Aufstellung bekommen. Mit Datum usw.

Ich schied aus der Bundeswehr am 31.03.2009 aus, meldete mich im Mai 2010 bei der AOK an. Die IKK Classic (so nennt sie sich wohl heute) berechnet mir vom 01.11.2008 bis zum 30.09.2011 Gebühren i.H.v. 10.400 €. Also wurde noch vor meinem Ausscheiden damit angefangen und dann auch fortgesetzt als ich schon längst bei einer anderen Krankenkasse war. Hinzu kommen Säumniszuschläge von 9.300€ (01.11.2008-30.09.2014).

Ich habe über die Jahre nicht ein Brief erhalten, keine Meldung - gar nichts. Und nun wollen die über den Daumen gepeilt 20.000€ für etwas was ich nicht genutzt habe, über einen Zeitraum der gar nicht so sein kann..?

Die AOK hat damals meine Anmeldung an die IKK weiter gegeben, 2 mal bisher. Auf meine Briefe wurde von der IKK Classic auch nicht reagiert, als Antwort kam immer nur eine Erinnerung über Rückstände.

Meine Frage: was kann ich tun? Würde mir ein Anwalt Abhilfe schaffen und vor allem Klarheit? Ich habe gelesen, dass Versicherten bis 2013 die Rückstände erlassen wurden, daher dachte ich, dass ich auch unter diese Kategorie falle.

Über hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar ..

Krankenkasse, Zwangsvollstreckung, ikk classic
Brief vom Gerichtsvollzieher wegen Rundfunkbeitrag?

Hallo,

mein Schwager hat heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, wegen einer 770€ Rechnung an den Südwestrundfunk ARD ZDF.

2009 ist mein Schwager zu uns gezogen und wir leben zu 5 in einer Wohnung, in der mein Vater schon immer den Rundfunkbeitrag gezahlt hat.

2017 bis Anfang 2019 war mein Vater Arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bekommen und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt und bestätigt bekommen. Somit wurde der Betrag zu jeder Zeit gezahlt.
Als er 2019 dann einen neuen Beruf bekommen hat, hat das Jobcenter aufgehört den Betrag zu zahlen und somit musste wieder jemand für den Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Zu der Zeit haben mein Schwager und ich Briefe bekommen mit Rechnungen von über 600€, was ich nicht verstehe, da der Betrag ja bezahlt wurde.
Nach ein paar Emails wurde uns ein Formular zugesendet in der wir meinen Vater aufs neue angemeldet haben, und den Beitrag wieder regulär zahlen. Ich hab zudem erklärt, dass die Rechnungen nicht sein können, da der Betrag zu jedem Zeitpunkt von jemandem gezahlt wurde und dachte, dass sich die Sache damit erledigt hat, da ich selber keine Rechnungen oder Briefe mehr bekommen habe.

Nun kam vor paar Wochen eine Mahnung auf die ich wieder eine Email geschrieben habe, ohne jegliche Antwort und nun kam der Brief vom Gerichtsvollzieher.

Prüfen die nicht ob eine Wohnung bereits angemeldet ist oder wie kommt eine Rechnung von 600-700€ zustande. Die 700€ können doch nur zustande kommen, wenn er seit 2009 angemeldet wäre und zu dem Zeitpunkt hat mein Vater ganz normal gezahlt. Nicht zu vergessen, dass von meiner 600€ Rechnung ein Großteil berechnet wurde als ich Minderjährig war.

Was soll ich dem Gerichtsvollzieher sagen?
Ich kann ihm ja nur erklären, dass der Betrag nicht sein kann und, dass der Südwestfunk ohne es zu Überprüfen Beträge von über 700€ verlangt.
Ist ja wohl Diebstahl...

Rechnung, Recht, Gerichtsvollzieher, GEZ, Mahnung, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag
Was passiert bei einen Widerspruch gegen ein vorläufiges Zahlungsverbot?

Vor einen Monat wurde mein Konto ohne vorheriger Kenntnis durch ein Inkasso-Unternehmen bewirkt. Ich habe vorher weder ein Mahnschreiben der Inkassounternehmen noch einen gerichtlichen Mahnbescheid und/oder Vollstreckungsbescheid erhalten!

Ich öffne alle meine Briefe und ein gelber Brief wäre mir auf jeden Fall aufgefallen!!!

Nachdem ich nur noch 10,00 Euro trotz Guthaben abheben konnte, habe ich online pgesehen, dass eine Pfändung vorgemerkt wurde. Darauf habe ich mich an mein Kreditinstitut per Einschreiben gewendet und Informationen eingeholt. Als Antwort erhielt ich ein zurück datiertes Schreiben bzgl. der Pfändung. Tage danach noch ein zweites Scheiben mit Bezug auf mein Einschreiben per Rückschein. In der Zwischenzeit hatte ich nun einen Brief vom Amtsgericht mit einen vorläufigen Zahlungsverbot.

Darauf habe ich innerhalb der Frist beim Amtsgericht Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckungssache eingelegt, begründet und Kopie die meine Begründung belegen, beigefügt.

Unteranderem habe ich den Widerspruch damit begründung, dass ich keine Mahnbescheide erhalten haben und Fristen mir nicht gesetzt wurden. Damit wurden mir Rechtsmittel und Mittel zur Schadensregulierung nicht gegeben.

Was passiert nun? Es ist nun fast einen Monat her, dass mir das Schreiben vom Gericht zugestellt wurde. Ich habe bis heute keine Rückmeldung erhalten. Wie geht es weiter? Weiss jemand etwas dazu oder hat sogar Rechtswissen bzgl. den Sachverhalt?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte!

Recht, Inkasso, Kontopfändung, Strafrecht, Zwangsvollstreckung
Ist das Zulässig?

Sehr geehrtes GuteFrage.net Team,

Ich habe am 20.Juli 2022 ein Schreiben mit einer Zwangsvollstreckung bekommen. Erst wusste ich garnicht worum es sich hierbei handelt, weil ich keine Schulden habe. Letztendlich habe ich herausgefunden, dass es ein Vorfall vom Jahr 2020 war. Da habe ich bei einer Kosmetik Firma etwas über DHL bestellt. Am 18.02.22 sollte das Paket im laufe des Tages ankommen, was jedoch nicht passierte. Daher hatte ich DHL angerufen und die meinten ich soll noch einige Tage abwarten. Jeden Tag rief ich erneut die Firma an und schrieb mehrere Emails, wo den mein Paket ist und ich es nicht zahlen werde, wenn ich es nicht geliefert bekomme. Keiner Reagierte. Nach 9 Tagen habe ich letztendlich ein Nachforschungsauftrag bei der DHL in die Wege geleitet und die Sache war geklärt. Jetzt 2 Jahre später bekomme ich ein Zwangsvollstreckungsbrief. Darauf steht, dass ich im Jahr 2020 ein Vollstreckungsbescheid bekommen hätte, was nicht stimmt - den dann hätte ich Einspruch eingelegt. Am Montag soll ich zum Amtsgericht weil ich eine Vermögensauskunft machen soll. Keine Ahnung was die da genau wollen. Ich habe noch die Emails, die ich an die Firma geschrieben habe und zusätzlich die Briefe vom Nachforschungsauftrag von DHL. Die kosten belaufen sich auf knapp 500€ und das Produkt hatte einen Wert von 60€. Ich sehe es nicht ein zu zahlen wenn ich keine Ware bekommen habe und ich mich letztendlich um alles kümmern wollte. Kann man bei der Zwangsvollstreckung Einspruch einlegen, wenn ja wie?
und weiss jemand wo es kostenloses Anwaltsgespräche gibt? oder irgendwelche Paragrafen die wichtig sind?

Ich weiss leider nicht weiter und wollte fragen, ob einer weiss was ich bis Montag tun kann?

Recht, Zwangsvollstreckung
Kohl Forderungsmanagement

Ich habe gestern einen Brief von oben genannter Firma, die im Auftrag von Kabel Deutschland handelt, erhalten.

Sie schreiben, dass ich bis zum 02.04.2013 einen 4 stelligen Betrag überweisen soll.

Ich habe letztes Jahr meinen Kabel Vertrag gekündigt, da ich von Leipzig nach Halle gezogen bin und die Dienste von KabelDeutschland an meiner Adresse nicht verfügbar sind.

Ich habe ordnungsgemäß meinen neuen Mietvertrag in kompletter Auslage und meinen umgeänderten Personalausweis, mit der neuen Adresse, vorder- und rückseitig, postalisch zugesandt.

Mir wurde am Telefon von einer KabelDeutschland Mitarbeiterin gesagt, dass die Unterschrift auf meinem Mietvertrag gefehlt hätte und daher die Kündigung nicht geltend ist.

Ich bat sie in den Unterlagen nachzuschauen und sie hat meinen Mietvertrag, mit Unterschrift und Personalausweis, gefunden.

Sie sagte mir, dass meine ganze Post an meine alte Adresse geschickt wurde, d.h. alle Mahnungen und Rechnungen, die gar nicht zutreffend waren, da ich ja verzogen bin. Außerdem soll ich die Geräte (Receiver, Internet-Router) nicht zurückgeschickt haben, was ich gar nicht wusste, dass ich dazu verpflichtet bin, da ich ja nie einen Brief von KD erhalten habe.

Jetzte habe ich mich an das Kohl Forderungsmanagement gewendet und die, übrigens unglaublich unhöfliche, Mitarbeiterin sagte mir, dass ich in dem Fall nichts machen kann und sie einen Vermerk mache, wenn ich der Zahlung nicht nachkomme und eine Zwangsvollstreckung anfordern würde.

Kann mir jemand weiterhelfen? Würde ich Recht bekommen oder muss ich mich darauf einstellen, einen Anwalt einschalten zu müssen?

Inkasso, Kabel Deutschland, Zwangsvollstreckung
Wie führe ich eine Zwangsvollstreckung bei minderjährigem Schuldner durch?

Ich bin ehrenamtlich in einem Verein tätig. Bei minderjährigen Mitgliedern verpflichten sich mit Aufnahmeantrag/entsprechender Regelung in Satzung/Finanzordnung der/die gesetzliche(n) Vertreter für alle Forderungen gegen das Mitglied aufzukommen.

Wir haben nun natürlich Fälle, wo minderjährige Mitglieder in Beitragsrückstand kommen.

Konkret läuft ein Mahnverfahren, in dem schon ein Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde und daraufhin ein Pfändungs-/Überweisungsbeschluss eingereicht wurde. Im PfÜB sind Schuldner (minderjähriges Mitglied) und Vertreter eingetragen. Da das Konto des gesetzlichen Vertreters bekannt ist (von diesem wird monatlich der Beitrag eingezogen), ist dieser an das kontoführende Kreditinstitut als Drittschuldner zugestellt worden.

Nun habe ich als Antwort eine Drittschuldnererklärung des Kreditinstituts bekommen, in der angegeben wird der Schuldner stehe mit ihnen nicht/nicht mehr in Geschäftsverbindung. In der Erklärung ist allerdings nur vom PfÜB gegen das Kind die Rede, der gesetzliche Vertreter tauch nirgendwo auf. Ich vermute, dass das Kind tatsächlich kein eigenes Konto besitzt und das Kreditinstitut tatsächlich nur über diesen Umstand Auskunft gegeben hat. Die Beiträge werden nach wie vor vom Konto des Vertreters eingezogen.

Bin ich falsch vorgegangen, bzw. wie kann ich weiter vorgehen?

Bank, Recht, Mahnung, Zwangsvollstreckung
zwangssicherungshypothek durch unterhaltsschulden auf haus des vaters

hallo zusammen!

vielleicht kann mir hier jemand bei meinem problem behilflich sein...

mein vater hat nie unterhalt für mich bezahlt und meine mutter hat über jahre hinweg, ihr/mein recht durch ihre anwältin mittels zwangssicherungshypotheken auf sein haus geltend gemacht. die summe der hypotheken beläuft sich auf circa 10.000€.

nun ist mein vater vor sechs jahren verstorben und hat mich und meinen bruder faktisch "enterbt", indem er uns testamentarisch nur den pflichtteil seines hauses zugesprochen hat (also je ein viertel). nach einsicht in den grundbuchauszug und terminen bei der bank stellte sich heraus, dass er vor seinem ableben noch hypotheken auf sein haus aufgenommen hatte und dies so hoch belastet war, dass wir beide unseren pflichtteil ausschlugen. die andere hälfte des hauses wurde von der testamentarisch festgelegten person angenommen. diese ist auch als eigentümerin (oder erbin?) im grundbuch eingetragen.

nach anwaltlicher beratung vor 5 1/2 jahren, riet man mir zur zwangsvollstreckung dieser hypotheken, allerdings mit hohem risiko für mich. diesen schritt habe ich nach vielen überlegungen nicht gewählt. denn eine daraus folgende zwangsversteigerung birgt das risiko, dass die eigentümerin einen "strohmann" einsetzt und das haus für einen "appel und ein ei" weg geht. da die bank an erster stelle steht und die summe der hypotheken, die mein vater aufgenommen hatte, knapp unter dem verkehrswert des hauses lagen, war die chance etwas von dem geld zu sehen gleich null. man riet mir einige jahre zu warten, in der hoffnung die eigentümerin habe bis dahin soviel von den hypotheken abgetragen, dass eine zwangsversteigerung für mich rentabel würde.

nun sind sechs jahre vergangen. da mir das risiko eines kaufes durch einen "strohmann" immernoch zu hoch ist, bin ich weiterhin nicht angetan von der option zwangsversteigerung. davon einmal abgesehen habe ich ja auch keinerlei informationen, wieviel sie mittlerweile abgetragen hat.

habe mittlerweile schon so viel versucht, aber selbst inkassounternehmen kaufen einem die sicherungshypotheken nicht mehr ab, weil dieser handel zu unsicher geworden ist.

gibt es noch irgendwelche anderen möglichkeiten an mein geld zu kommen? oder weiß vielleicht jemand wer mich diesbezüglich beraten könnte, außer einem anwalt? bin über jeden hilfreichen rat dankbar, in der hoffnung, doch noch an mein geld zu kommen.

danke schon einmal im voraus!

liebe grüße

Zwangsvollstreckung, Grundbuchauszug
Erpressung mit Jugendamt! Bitte schnell lesen!

Eine Freundin braucht dringend schnell einen Rat. Um euch mal kurz einen Überblick der Situation zu verschaffen versuche ich mich möglichst kurz zu halten.

Meine Freundin, verheiratet, hat zwei Jungs (4 & 8 Jahre alt), mit dem Ehemann ist sie sehr verstritten. Er sitzt seit eineinhalb Monaten für 10 Monate in Haft. Aus der gemeinsamen Wohnung musste sie wegen Zwangsvollstreckung ausziehen. Sie kam inzwischen bei einem guten Bekannten mit den Kindern unter, da sie keine Wohnung bis zum Termin gefunden hatte. Aus der gemeinsamen Wohnung nahm sie nur das nötigste mit, da sie keinen Platz zum Lagern hatte. Die Wohnung wurde von der Stadt in der sie Wohnt gepfändet und eine Wiedereinweisung gemacht d.h. keiner außer sie und der Stadt dürfte die Wohnung betreten. Durch den Umzug war natürlich ein totales Chaos in der Wohnung. Während dieser Zeit sind die ehemaligen Vermieter, sowie die Schwiegereltern unerlaubt in die Wohnung und haben Bilder gemacht, mit denen die Schwiegermutter, die sich nie um die Kinder gekümmert hat, jetzt erpresst, damit zum Jugendamt zu gehen und ihr die Kinder weg zu nehmen, wenn sie morgen die Kinder nicht rausrückt und diese auch sofort übernachten lassen soll. Was kann man dagegen unternehmen, dass sie die Kinder erstmal nicht rausgeben muss. Jugendamt am Wochenende erreichen ist ja kaum möglich und sie hat jetzt angst, dass durch das Chaos was auf den Bildern zu sehen ist, sich das Jugendamt noch mehr einschalten wird, und ihr die Kinder entzieht

Mein Rat an sie war: Am Montag in der Früh erstmal beim zuständigen Bearbeiter der Stadt anrufen, dass die Leute sich unerlaubten Zugang zur Wohnung verschafft haben, sowie das Jugendamt zu informieren, dass es mit einer neuen Wohnung schon gut aussieht, was auch stimmt und auch denen die Situation erklären mit der Erpressung.

Was meint ihr dazu?

LG

Kinder, Wohnung, Vermieter, Erpressung, Jugendamt, Zwangsvollstreckung
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Spielhallenaufsicht mit hohen privaten Schulden in der Probezeit - Lohnpfändung steht an - Wird der Arbeitgeber deshalb wahrscheinlich kündigen?

Hallo.

Ich frage NICHT für mich, sondern für meinen Bekannten, der keinen Gutefrage.net Account besitzt.

Zur Situation meines Bekannten:

Mein Bekannter ist seit ungefähr einem Monat in einer Spielhalle als Spielhallenaufsicht beschäftigt. Er befindet sich noch am Beginn der Probezeit und hat einen recht kulanten Arbeitgeber.

Beruflich verwaltet er das Bargeld der Spielhalle, gibt Getränke aus und serviert Snacks und "wacht" über 24 Geldspielautomaten (2 Konzessionen).

Privat hat er momentan 4 Mahnbescheide, auf die er nach 14 Tagen Widerspruchsfrist in keinster Weise reagiert hat und diese Mahnbescheide sind seiner Meinung nach korrekt.

1 Mahnbescheid (von den 4 Mahnbescheiden) hat sich inzwischen schon "verwandelt" in einen Vollstreckungsbescheid (Titel).

Die anderen 3 Mahnbescheide (Antragsteller) ziehen vielleicht (laut ihm wahrscheinlich) auch noch nach.

Bei dem 1. Vollstreckungsbescheid (Titel) geht es um eine übersichtlichere Summe von ca. 400 €.

Bei den 3 noch übrigen Mahnbescheiden geht es insgesamt um etwa 13.000 €.

Ich habe ihm empfohlen, dringend mit seinem Arbeitgeber zu sprechen, da ich denke, dass sein Gehalt gepfändet werden könnte. Aber er möchte nicht auf mich hören.

Nun hat er 2 Fragen:

  • was genau (und wie und wann) passiert, wenn ein Gläubiger erst einmal einen Vollstreckungsbescheid (Titel) erwirkt hat.
  • was genau wird wahrscheinlich (vermutlich) ein kulanter Arbeitgeber, der kein Führungszeugnis verlangt hatte und (noch) nichts von den hohen Schulden seines Mitarbeiters weiß, unternehmen, wenn er von einer Gehaltspfändung erfährt? Es geht ja um einen Mitarbeiter mit sehr hohen Schulden und dieser Mitarbeiter verwaltet das Bargeld einer Spielothek (Alleine und ohne Kollegen) in einer vertrauenswürdigen Stellung.

PS: Der Mitarbeiter (mein Bekannter) befindet sich noch nicht in einer Privatinsolvenz, da ihm seine Schuldenberaterin derzeit von einem entsprechenden Antrag abgeraten hat. Ihr Grund für das Abraten ist, dass er Gläubiger im ZWEIstelligen Bereich hat, die (FAST) alle derzeit immer (noch) sehr geduldig mit ihm sind und sich die Anzahl der Gläubiger anscheinend nicht reduziert, sondern erhöht. Ich finde das NICHT in Ordnung, was er macht. Was denkt Ihr?

Ich frage FÜR meinen Bekannten. Diese Situation betrifft mich nicht selbst.

Ich danke im Voraus für alle Antworten.

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Trotz Gerichtsbeschluß keine Unterhaltszahlung

Der Vater meiner Tochter hatte sich geweigert dem Volljährigen Kind Unterhalt zu zahlen. Nachdem wir Anwälte eingeschaltet haben, wurde ein Gerichtlicher Beschluß gefasst, nun muß er zahlen. ER hat den Vorschlag gemacht das er den monatlichen Unterhalt mit Ratenzahlungen aufstockt, um so die entstandenen Schulden mit abzutragen. Diesen Vorschlag haben wir akzeptiert. Vom Gericht wurde das auch akzeptiert, und so warteten wir. Da die gerichtliche Verfügung zeitgleich mit der ersten fälligen Rate kam.. haben wir so eine woche gewartet, und dann dem Anwalt berichtet, das keine Zahlung eingegangen ist. nach telefonischer nachfrage seitens seiner Anwältin, hatte er angeblich einen Zahlendreher in den Kontoverbindungen. Er hat dann nachträglich an unseren Anwalt überwiesen. die Zweite Rate wurde fällig, und wieder mußten wir ihn telefonisch durch seinen Anwalt auffordern der Zahlung nachzukommen. Zeitgleich haben unsere Anwälte bei Gericht eine Ausführung zur Zwangsvollstreckung beantragt, und auch bewilligt bekommen. Da wir der Meinung sind das wir kein drittes mal betteln. So.... ratet mal..... die Dritte Rate ist fällig ....und nix da... wir werden also Zwangsvollstrecken.

Meine Frage nun. Was passiert dann weiter ? Was kann ihm passieren ? Kommen wir je zu unserem Recht ? Er hat hohe Schulden, da er ein Haus gebaut hat, und nun kommt der Gerichtsvollzieher... was wiegt schwerer.. Unterhaltsschulden oder Hauskredite ???

Ich bitte um fachliche Antworten und nicht um blöde Bemerkungen, das der Kindsvater dämlich ist..das wissen wir selbst.

Danke im Voraus.

Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Gerichtsbeschluss
Ankündigung der Zwangsvollstreckung GEZ. Mitbewohner zahlt schon, muss ich trotzdem Sorge haben?

Hallo erst einmal.

Meine Situation sieht wie folgt aus: Ich bin vor einem Jahr mit einem guten Freund zusammen in eine Wohnung gezogen und natürlich kam irgendwann der Brief vom Westdeutschen Rundfunk Köln, ich möge mich doch bitte anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Ich habe dieses Formular nicht ausgefüllt, sondern nur mein Mitbewohner, der es auch brav zurückschickte. Einige Zeit später kam ein weiterer Brief für mich, wo ich angeben konnte, dass schon jemand im Haushalt zahlt. Das habe ich gemacht und zurückgeschickt. Allerdings bekam ich ab dem Zeitpunkt jeden Monat Mahnungen von denen, die ich erstmals ignorierte. Irgendwann hat es mich dann doch sauer gemacht und ich habe dort angerufen. Ein netter Mitarbeiter, zumindest wirkte er in dem Moment so, hat mir dann versichert, er würde das nachtragen. Ich habe ihm auch die Beitragsnummer meines Mitbewohners gegeben und alles schien in Ordnung. Fehlanzeige, die Mahnungen kamen weiterhin. Nun habe ich einen Brief hier liegen mit der Überschrift: Mahung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Wieder habe ich jetzt reagiert und einen Brief geschickt, dass der Beitrag in diesem Haushalt doch schon gezahlt wird.

Muss ich mir Sorgen machen, dass es tatsächlich zu einer Zwangsvollstreckung kommt? Habe das ganze Internet durchsucht, allerdings widersprechen viele der Artikel sich immer wieder in ein paar Aspekten. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter und würde mich über eine Antwort, die ich verstehen kann, wirklich sehr freuen.

Recht, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag
Wie kann ich der GEZ/der Rundfunkgebühr "entkommen"?

Hallo, an alle, die brav ihre Beiträge zahlen WOLLEN und nicht nach einer Lösung suchen, wie man diesen Zwang nicht mehr zahlen muss und alle die jetzt hier meckern wollen dass ich es nicht einsehe zahlen zu müssen: bitte ignoriert das hier einfach. Das hier ist für Leute, die sich auskennen bzw. mir bei meinem Problem weiterhelfen können/ein ähnliches Problem haben/hatten.

Ich befinde mich in Ausbildung, beziehe allerdings kein BAB oder ähnliches, was mich von der GEZ (bzw. den Rundfunkgebühren, werde ich jetzt mal weiterhin als GEZ bezeichnen) nicht befreit. Warum ich es nicht einsehe zu zahlen? Ich besitze kein Auto, kein Radio, und habe nur einen alten Fernseher, der nicht mal angeschlossen ist (nur für die Playstation) und schaue seit über 3 Jahren kein TV mehr, soll aber trotzdem 17,50€ IM MONAT bezahlen, und das als Auszubildende die alleine wohnt..

Ich habe natürlich keinen Service der GEZ "bestellt", werde aber trotzdem zum zahlen gezwungen, auch wenn ich weder einen Vertrag mit denen habe, noch eine Leistung von denen bekomme, was ja schon sehr unfair ist. Meine Frage ist, wie ich dem ganzen Schwindel jetzt "entkommen" kann, wie ich mich wehren kann?

Ist das überhaupt alles rechtens? Ich hab denen ja auch nicht meine Adresse gegeben, die haben sie wohl vom Amt, dürfen die das überhaupt, wegen Datenschutz und so?

Ich habe vor einiger Zeit mal aus dem Internet einen Text an die GEZ geschrieben, mit viel Fachwissen... Die GEZ konnte sich aber erfolgreich dagegen wehren, da ich seitens des Forums aus dem ich den Text hatte keine Unterstützung mehr bekam und mich selber nicht damit auskenne.. Habe mehrmals geschrieben wegen Befreiung, aber das geht ja auch nicht.

Mittlerweile wurde eine Zwangsvollstreckung eröffnet, ich soll am 10.01.17 eine Vermögensauskunft abgeben. Was genau heißt das, muss ich das machen, und was passiert, wenn ich es nicht mache? Wie komme ich aus dem ganzen raus? Das ist definitiv nicht ok, was die da abziehen..

Hat jemand Erfahrung damit, wie man sich dagegen wehren kann?

Vielleicht kann ich auch nach Fehlern suchen, habe gehört, dass die Zwangsvollstreckung von einem Richter unterschrieben werden muss? Stimmt das, und habt ihr noch mehr solcher Punkte?

Hoffe auf eure Hilfe..

Liebe Grüße

Janine

Recht, Gericht, Beiträge, Gerichtsvollzieher, GEZ, Zwangsvollstreckung, Vermögensauskunft, Rundfunkbeitrag