Ich habe eine Pfändung auf meinen Konto vorgemerkt, die seit zwei Jahren nicht gepfändet werden kann, da mein Einkommen unter den Pfändungsbetrag liegt. P-Konto. Jetzt habe ich die Pfändung mit der gleichen Bearbeitungsnummer erneut erhalten über einen Gerichtsvollzieher. Nur der Betrag hat sich erhöht. Ist das zulässig.