Zwangsvollstreckung gescheitert weil Schuldner (=Vater) nicht ermittelt werden konnte. Was tun?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Strafanzeige bringt leider unterm Strich kein Geld. Sie schadet zwar nicht, weil der Staatsanwalt der Sache nachgehen muss, aber das ist halt Strafrecht und nicht Zivilrecht.

Das Problem mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist in der Tat, dass wenn kein Klingelschild am der Haustür steht oder ein anderer Name, dass er sich dann nicht durch den Wohnblock klingelt. Damit ist für ihn dann seine Arbeit erledigt. Ob ihn nun ein freundschaftliches Verhältnis zum Kindsvater verbindet sei mal dahin gestellt. Da hilft nur eine Beschwerde über den Mann. Aber die muss man dann auch mit Tatsachen begründen. Aber dafür müsste man selbst dort vor fahren um zu sehen, ob der Kindsvater problemlos ausfindig gemacht werden kann...

Und meist ist es ja auch so, dass es mehrere Gerichtsvollzieher gibt, so dass sie Wahrscheinlichkeit gerade den "Freund" zu erwischen relativ gering sein dürfte.

Durch die Anzeige wird dann allerdings die Adresse ermittelt oder eben auch nicht, wenn der Kindsvater doch unbekannt verzogen sein sollte. Spätestens bei der Verhandlung kann man ihm dann (wenn er überhaupt erscheint) das Schriftstück übergeben.

Die Kosten für den Gerichtsvollzieher müssen vorerst übernommen werden. Können aber später vom KV ebenfalls zurück geholt werden.

Die große Preisfrage ist jetzt also: ist er dort noch gemeldet oder eben nicht... Und da könnte die Polizei konkrete Angaben machen! Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Polizei diese Daten wirklich raus geben darf?! Bei uns haben sie es jedenfalls problemlos getan, als mein Sohn nach der Adresse des Vaters fragte (Unterhalt...).

Eine öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO kommt in Betracht, wenn der Aufenthalt einer Person unbekannt ist. Ihren Angaben entnehme ich, dass die Melderegisteranfrage als Wohnort noch immer die Anschrift aus dem Mahnbescheid ergeben hat. Dennoch verweigert die Mutter des Schuldners offensichtlich die Annahme, da der Sohn verzogen sein soll.
Damit ist es Ihnen mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln, so dass nach den bisherigen Schilderungen jedenfalls Raum für die öffentliche Zustellung wäre.
Diese beantragen Sie zusammen mit dem Nachweis der Melderegisterauskunft beim zuständigen Gericht unter Verweis auf die Auskunft der Mutter des Schuldners.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Vollstreckungsbescheid-wie-an-den-Schuldner-zustellen--f156341.html

Hier ein ähnlich gelagerter Fall mit Angaben zur Vorgehensweise...

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Weißt du, wo er sein Konto hat / arbeitet?

Dann könntest du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Den würde dann der Gerichtsvollzieher zwar zustellen, aber selbst wenn er mit ihm befreundet ist nicht abwehren können denke ich. Und er würde bei letzterem auch noch negativ beim Arbeitgeber auffallen :D

Ansonsten könntest du versuchen irgendwie mehr Informationen darüber bekommen, wo genau er in dem Haus wohnt. Etage, erste Türe rechts oder so. Könntest ja mal mit Nachbarn / dem Vermieter reden, falls du in der Nähe wohnst. Stelle ich mir nur nicht sonderlich erfolgsversprechend vor.

Und warum sollst du das jetzt selber zahlen, wenn du PKH bewilligt bekommen hast?


saxo98 
Beitragsersteller
 29.09.2019, 14:56

Er ist selbstständig somit weiß ich nicht welcher Beschäftigung er nachgeht.

Ja daran habe ich auch schon gedacht mal Nachbarn zu fragen etc. Aber uns trennt eine Entfernung von knapp 700 Kilometer.

zu deinem letzten Punkt:

gute Frage, ich werde jetzt einfach Erinnerung gegen sein Kostensatz einlegen.

verreisterNutzer  29.09.2019, 15:36
@saxo98

hm, wenn er selbstständig ist könnte eine Pfändung schwierig werden...
Vielleicht beim Finanzamt die Rückzahlung pfänden? Damit habe ich allerdings keine Erfahrung, dass müsstest du selber in Erfahrung bringen.

verreisterNutzer  29.09.2019, 15:41
@saxo98

Aber was ich mich auch frage: Springt bei solchen Fällen nicht das Jugendamt ein in Form von Unterhaltsvorschuss und holt sich das Geld dann selbst vom Kindesvater wieder?

verreisterNutzer  30.09.2019, 08:16
@saxo98

Du könntest noch einen pfändungs- und überweisungsbeschluss für sein Konto erlassen und ins blaue raten was die Bank betrifft (man kann mehrere angeben). Sehen die meisten zwar als nicht gut an, geht aber wohl. Und die meisten sind ja bei einer der größeren Banken.