Ich habe vor ca. 5 Monaten Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragt, um eine Zwangsvollstreckung gegen den Vater meines Sohnes durchzuführen, da er kein Unterhalt mehr zahlt. Prozesskostenhilfe wurde mir dann bewilligt.

Ich habe nun Post bekommen (nach 4 Monaten) vom Gerichtsvollzieher, der teilt mir in einem Schreiben mit, der Schuldner sei nicht zu ermitteln in der vor mir angegeben Anschrift.

Mein Sohn hat eine Woche zuvor auch Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstattet, der Polizist hat auch angedeutet, dass er unter der uns bekannten Adresse noch wohnhaft

Der Gerichtsvollzieher hat alle Unterlagen (vollstreckbaren Titel, PKH- Beschluss) zurück geschickt und ich soll 30€ bezahlen für u.a. Nicht erledigte Amtshandlung.

Bei der letzten Zwangsvollstreckung hat die Gerichtsvollzieherin beim Einwohnermeldeamt nachgefragt, um so die Adresse herauskriegen.

Da stell ich mir die Frage warum jetzt nicht mehr? 

Jetzt habe ich auch herausgefunden, dass der Gerichtsvollzieher und der Vater meines Sohnes ein enges freundschaftliches Verhältnis haben. 

So langsam bin ich am verzweifeln.

Über eure Hilfe, Kommentare wäre ich dankbar.