Moin,

Ich habe vor einigen ziemlich viele Schulden gemacht und nun hab ich einen Haftbefehl erhalten vom Gerichtsvollzieher.

in oben genannter sache bin ich im Besitz eines Haftbefehls, der gegen Sie ausgestellt ist.

Ich bin beauftragt, Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften.

Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, fordere ich Sie auf, am Donnerstag (in 2 Wochen) zu erscheinen.

Sollten Sie zu diesem Termin nicht erscheinen, müssen Sie sich alle weiteren Schritte, besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, u, U, mit polizeilicher Unterstützung, selbst zu schreiben. Hiernach erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

Die höhe der Forderung beträgt inklusive Kosten und Zinsen (zum angesagten Termin) 3.988,13 EUR.

Auf die Hinweise und Belehrungen bei der ersten Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft wird verwiesen.

Ich bin nicht in der Lage die Schulden sofort abzuzahlen, da es bei mir auch nicht allzu rund läuft. Muss ich dafür ins Gefängnis...falls ich meine Schulden bis zum Termin nicht zahle?

LG