Ersatzfreiheitsstrafe im Führungszeugnis?
Ich habe vom LG Köln eine Zwangsvollstreckung für eine Unterhaltszahlung in Höhe von ca. 4.500 Euro erhalten. Da ich seit 13 Jahren Hartz IV beziehe und mittellos bin, würde ein Haftbefehl gegen mich erlassen und ich soll die Forderung in Form einer Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Bei einem Tagessatz á 15 Euro sind das ca. 300 Tage, also fast ein ganzes Jahr. Aufgrund meiner privaten Probleme habe ich auf die ganzen Briefe nicht geantwortet. Jetzt bleibt nichts anderes übrig, als für 300 Tage ins Gefängnis zu gehen.
Meine Frage ist jedoch, wird die Ersatzfreiheitsstrafe ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen? Werde ich durch meine Haft als Krimineller abgestempelt. Ich Möchte nicht, dass dies meine berufliche Zukunft gefährdet, da ich immer noch auf Jobsuche bin.
1 Antwort
Unterhaltsschulden können nicht per Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden. Wenn es sich tatsächlich um eine Ersatzfreiheitsstrafe handelt, gab es irgendwann mal ein Urteil (oder einen Strafbefehl) wegen § 170 StGB. X Tagessätze je X Euro. Mit den Schulden als solchen hat das nichts zu tun. Ob die Sache im Führungszeugnis steht kommt auf die Anzahl der Tagessätze an, und darauf ob es weitere Verurteilungen gibt.
Oder es handelt sich nicht um eine Ersatzfreiheitsstrafe, sondern um Erzwingungshaft. Damit soll die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden, die Du bisher - anscheinend- verweigert hast. Sobald das geschehen ist, ist die Erzwingungshaft hinfällig.