Ersatzfreiheitsstrafe im Führungszeugnis?

1 Antwort

Unterhaltsschulden können nicht per Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden. Wenn es sich tatsächlich um eine Ersatzfreiheitsstrafe handelt, gab es irgendwann mal ein Urteil (oder einen Strafbefehl) wegen § 170 StGB. X Tagessätze je X Euro. Mit den Schulden als solchen hat das nichts zu tun. Ob die Sache im Führungszeugnis steht kommt auf die Anzahl der Tagessätze an, und darauf ob es weitere Verurteilungen gibt.

Oder es handelt sich nicht um eine Ersatzfreiheitsstrafe, sondern um Erzwingungshaft. Damit soll die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden, die Du bisher - anscheinend- verweigert hast. Sobald das geschehen ist, ist die Erzwingungshaft hinfällig.