Ich habe vom LG Köln eine Zwangsvollstreckung für eine Unterhaltszahlung in Höhe von ca. 4.500 Euro erhalten. Da ich seit 13 Jahren Hartz IV beziehe und mittellos bin, würde ein Haftbefehl gegen mich erlassen und ich soll die Forderung in Form einer Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Bei einem Tagessatz á 15 Euro sind das ca. 300 Tage, also fast ein ganzes Jahr. Aufgrund meiner privaten Probleme habe ich auf die ganzen Briefe nicht geantwortet. Jetzt bleibt nichts anderes übrig, als für 300 Tage ins Gefängnis zu gehen.

Meine Frage ist jedoch, wird die Ersatzfreiheitsstrafe ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen? Werde ich durch meine Haft als Krimineller abgestempelt. Ich Möchte nicht, dass dies meine berufliche Zukunft gefährdet, da ich immer noch auf Jobsuche bin.