Umbau am Arbeitsplatz wie sieht es mit meinem Lohn aus?

Hallo,

nun befindet sich mein Arbeitsplatz im Umbau seit. 3 Wochen und voraussichtlich wurde die Dauer von insg. 4 Wochen auf 6 verlängert.Für den Zeitraum habe ich Ungewollt einige Urlaubstage nutzen müssen um Lohn fur den Monat zu bekommen darüber hinaus wurde mir angeboten mir aus gutem Willen noch mit dem Lohn ein wenig entgegen zu kommen ( nicht auf meine im Vertrag vereinbarten Stunden). Ich fühle mich leicht verarscht weil es ins Licht gestellt wird als müsste ich mich verschuldet fühlen und unglaublich dankbar für dieses liebe Entgegenkommen sein.

Ich habe jetzt gelesen:

§ 615

Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. 2Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

und mein Beschluss ist dass ich als unbefristet eingestellte Arbeitskraft recht auf mein Lohn habe, weil der Umbau die Entscheidung von meinen Chefs war und nichts mit mir zu tun hat. Mir wurde angeboten im Vorfeld dass ich ausgezahlte Stunden auch a Arbeit könnte aber nach meiner Recherche ist auch dies in meinem Fall nicht rechtens. Außerdem ist es auch deren Verantwortung, wenn die Projektplanung nicht gut genug funktioniert hat. Bevor ich damit jetzt lautstark zu meinem Chef latsche wollte ich fragen ob es bestimmte Ausnahmen gibt von denen ich betroffen sein könnte. Auf weiterer Recherche bin ich auf nichts gestoßen

Urlaub sollte außerdem zur Erholung da sein und den wollte ich auch gerne im Sommer nehmen. Jetzt habe ich zusätzlich bedenken, dass es heißen wird wir sind stark ausgelastet mit der Neueröffnung ( die ja hätte 2 Wochen vorher stattfinden sollen) dass ich mein Urlaub im Sommer streichen kann.

Liebe Grüße und Vielen Dank

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Lüftungsschacht aus Asbest beschädigt?

Hallo,

Wir wohnen in einer Wohnung Bj 1985. Unser Lüftungsschacht sieht so aus wie diese alten Eternit Lüftungsschächte, also aus Zement, viereckig und zum Zusammenstecken. Wir haben diese Lüftung im innenliegenden Bad und in der innenliegenden Küche. Die Küche wurde wohl vor Jahren erneuert. Mir ist jetzt aufgefallen, dass knapp 20cm neben unserer Abzugshaube eine Art Plastik-Stopfen in der Decke direkt auf Höhe des Lüftungsschachtes sitzt. Ich vermute, dass die alte Abzugshaube in diesen Abluftschacht geführt hat. Meine Frage jetzt: Wenn da vorher eine Abzugshaube drin gesteckt hat, dann muss da ja ein Loch reingebohrt worden sein. Sollte das jetzt in der Tat ein Asbestzementrohr gewesen sein, ist das natürlich nicht das Gelbe vom Ei. Ist diese Theorie unlogisch? Bzw. Würde so eine Asbestbelastung überhaupt über 30 Jahre bestehen bleiben wegen des Bohrens? Man kann da ja auch nicht lüften. Dazu kommt noch, dass der Schacht hin und wieder pustet. Hab da jetzt erstmal was vorgeklebt aber der Vermieter hat gesagt, er unternimmt etwas dagegen.

Teilweise fühle ich mich hier nicht so wohl, weil ständig irgendwas ist... Jetzt ist heute grad ein Schlauch Richtung Toilette undicht geworden und wir hatten ne große Pfütze im Bad, das durch die fälschlicherweise pustende Lüftung sowieso schon feucht ist...

Danke für Antworten, nehmt es mir nicht übel, dass ich schon mal was bezüglich des Schachtes gefragt hab. Mache mir da ein wenig Gedanken.

Sanierung, Asbest, eternit, Handwerker, Lüftung, Schadstoffe, Umbau, Abzugshaube
Toilette und Dusche erlaubt in der genehmigungsfreien Garage in Berlin?

Hallo liebe Community,

ich habe vor kurzem begonnen meine Garage umzubauen ,weil mein Tor defekt war und ich jetzt eigentlich auch nur mein Motorrad drin geparkt hatte .

Beim Umbau kam mir die Idee dort einem wenig meinem Hobby nachzugehen und zu werkeln , daher hatte ich mir 2m² noch als Toilette mit kleiner Dusche mit Trockenbauwänden gezogen gehabt.

So Jetzt kam mein super Nachbar und hat mich denunziert beim Bauaufsichtsamt und die sind bald bei mir zum besichtigen. Habe mir jetzt gedacht dies jetzt tatsächlich als Garage zu nutzen. Hat sich ja erledigt als Hobbyraum ,da die jetzt nen Auge auf mich werfen. Meine Frage ist es erlaubt eine Toilette oder Dusche in der Garage zu haben ?

Würde nämlich dort wo die Toilette ist jetzt dann in Zukunft reifen abstellen. Würdet ihr mir empfehlen die Toilette , Waschbecken + Dusche komplett auszubauen oder nur die Dusche ?

Es ist eine genehmigungsfreie Garage von 15 m2 . Als genehmigungsfreier schuppen kann es leider nicht mehr eingestuft werden ,da in Berlin bis zu 10 m2 Schuppen genehmigungsfrei sind und alles darüberhinaus bauantragspflichtig.

Bei Garagen bis 30 m2 sieht das anders aus. Aber wo wird eine Garage definiert ?

Wer sagt mir was dort reingehören darf und was nicht ?

Ich meine eine Toilette und Waschbecken könnten ja theoeretisch in einer Garage stehen?

Die Dusche schätze ich sollte ich erstmal unterlassen.

Hat jemand dazu eine quelle für berlin ?

Lg

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