Darf das Wasser in der Wohnung 10 Tage abgestellt werden wegen umbauarbeiten?
Hallo, ich wohne in einem Mietshaus mit mehreren Parteien. Nun sollen die Wasserrohre erneuert werden. wir haben heute ein Schreiben bekommen in dem steht, das es in dem Sarnierungszeitraum rund um die Uhr keine Wasserversorgung zur Verfügung steht. Also 10 Tage kein Wasser!!!!! weder für duschen noch für die Toilette. Uns steht in der Zeit eine Notversorgung für Kaltwasser im Hausflur zur Verfügung aber so wirklich hilft das ja auch nicht weiter. Dürfen Sie uns für eine so lange Zeit das Wasser abstellen?
4 Antworten
Sanierungsmaßnahmen dürfen nach vorheriger Ankündigung durchgeführt werden. Das wurde gemacht. Außerdem steht ihr nicht ohne Wasser da, ihr habt doch eine Notversorgung.
aber in Hausflur kann man ja nun schlecht duschen. 2-3 Tage wäre das sicher ok. Aber 10 Tage??? wir sind berufstätig und müssen uns ja nun vor der Arbeit duschen können. 😒
Eine Notversorgung haben wir. aber eben nur im Hausflur. Man kann ja dennoch 10 Tage nicht duschen. Ich frage mich ob das so in Ordnung ist oder ob man uns nicht irgendeine Notunterkunft zur Verfügung stellen muss.
Man kann also 10 Tage lang keine Toilette benutzen und auch kein Bad/Dusche? Dann steht euch eigentlich eine Ausweichunterkunft zu, die der Vermieter bezahlen muss.
Ich würde jedenfalls wegen dieses Mangels der Mietsache eine Monatsmiete kürzen. Informiere den vermieter schriftlich darüber und stelle ihm in Aussicht, dass du die anstehenden Kosten für eine Alternativunterkunft mit seiner Mietforderung verrechnen wirst.
Nein, Wasser ist ein Grundrecht. Sie müssen euch so lange alternativ versorgen.
Sie haben doch Wasser! Es besteht also die Möglichkeit, Eimer damit zu füllen und nach dem Toilettengang zu spülen. Wo also liegt das Problem?