Darf das Wasser in der Wohnung 10 Tage abgestellt werden wegen umbauarbeiten?

4 Antworten

Eine Notversorgung haben wir. aber eben nur im Hausflur. Man kann ja dennoch 10 Tage nicht duschen. Ich frage mich ob das so in Ordnung ist oder ob man uns nicht irgendeine Notunterkunft zur Verfügung stellen muss. 

Man kann also 10 Tage lang keine Toilette benutzen und auch kein Bad/Dusche? Dann steht euch eigentlich eine Ausweichunterkunft zu, die der Vermieter bezahlen muss.

Ich würde jedenfalls wegen dieses Mangels der Mietsache eine Monatsmiete kürzen. Informiere den vermieter schriftlich darüber und stelle ihm in Aussicht, dass du die anstehenden Kosten für eine Alternativunterkunft mit seiner Mietforderung verrechnen wirst.


dafee01  10.07.2015, 15:30

Sie haben doch Wasser!  Es besteht also die Möglichkeit, Eimer damit zu füllen und nach dem Toilettengang zu spülen. Wo also liegt das Problem?

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atzef  10.07.2015, 15:32
@dafee01

In einer massiven Störung der Mietsache! :-) Ich würde keine Miete für einen unbrauchbaren Zustand der Mietwohnung zahlen! :-)

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dafee01  10.07.2015, 16:13
@atzef

Die Mietwohnung ist keinesfalls unbrauchbar.

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atzef  11.07.2015, 10:20
@dafee01

Man kann sich nicht waschen, nicht auf die Toilette gehen, nicht kochen... Damit ist sie nicht wirklich mehr zu gebrauchen. Jedenfalls nicht für den Preis, den man ansonsten für einen ungestörten Gebrauch zu zahlen hat. :-)

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Sanierungsmaßnahmen dürfen nach vorheriger Ankündigung durchgeführt werden. Das wurde gemacht. Außerdem steht ihr nicht ohne Wasser da, ihr  habt doch eine Notversorgung.


Corinna2912 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 16:13

aber in Hausflur kann man ja nun schlecht duschen. 2-3 Tage wäre das sicher ok. Aber 10 Tage??? wir sind berufstätig und müssen uns ja nun vor der Arbeit duschen können. 😒

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Nein, Wasser ist ein Grundrecht. Sie müssen euch so lange alternativ versorgen.


dafee01  10.07.2015, 15:27

Es besteht doch eine Notversorgung!

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