Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

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KFZ-Handel - Kleinunternehmerregelung/ Besteuerung?

Hallo Community,

ich befinde mich gerade in der Gründung meines nebengewerblichen Auto- und Teilehandels.

Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll oder nicht. Das Ganze ist ein Nebengewerbe, ich will meinen Vollzeitjob behalten - ich mache quasi mein Hobby zum Zweitberuf.

Ich tendiere an sich stark zur Kleinunternehmerregelung, alleine schon aufgrund der vereinfachten Buchhaltung ( keine Vorsteueranmeldungen, etc.) . Allerdings ist es ja sehr wahrscheinlich im Autohandel, dass man selbst bei geringen Stückzahlen relativ schnell die Umsatzgrenze von 17.500 Euro erreicht.

Was ist wenn ich jetzt mit der Kleinunternehmerregelung starte, aber bereits Mitte 2016 über 17.500 EUR Umsatz liege? Bedeutet das für mich lediglich das ich im Folgejahr zur regulären Besteuerung übergehen muss oder auch das ich vielleicht für 2016 nachzahlen muss?

Ausserdem, wie werden bei der regulären Besteuerung Reparaturen, etc. verbucht? Gebrauchtfahrzeuge unterliegen ja der Differenzbesteuerung, sprich die Differenz zwischen EK & VK. Was aber wenn ich ein Fahrzeug gebraucht einkaufe, aber zb. 200 Euro in Reparaturen stecken muss? Wie wird das ganze steuerlich behandelt?

Gibt es vielleicht hier Leute aus der Branche, die mir ein paar hilfreiche Tipps zur Entscheidungsfindung geben können?

Besten Dank im voraus und einen schönen Sonntag.

KFZ, Steuern, Autohandel, Gewerbe, Nebengewerbe, differenzbesteuerung
Den Chef vom Nebengewerbe überzeugen?

Hallo, es gibt die Möglichkeit, dass ich neben meinem Hauptberuf eine Ausbildung in einem anderen Bereich machen kann. Diese wird dort als Nebenjob für Berufstätige angeboten. Finde ich super und würde es gerne durchziehen, ja ich dann aber mehr als 450,- € verdiene nebenher muss ich das ganze ja versteuern, also Nebengewerbe anmelden!

Jetzt muss mein Chef das ganze aber genehmigen, sonst klappt das ja nicht!

Gibt es Tipps wie ich meinen Chef davon überzeugen kann?

Ich habe aktuell einen Nebenjob mit 450,- € gegen den er nichts hat. Er wirkt sich NICHT auf meinen Hauptjob aus und so vergisst er sogar oft dass ich nebenher noch arbeite. Er bewundert das sogar, dass ich das so locker schaffe, sagte er neulich mal.

Die Ausbildung ist jedoch ein bisschen was anderes als nur nebenher abends mal im Kino Popcorn zu verkaufen, sondern es könnte meine Berufliche Zukunft von Grund auf verändern und in 3 Jahren sogar den Wechsel in die komplette Selbstständigkeit bedeuten.

Wie macht man seinem Chef sowas schmackhaft? Dass er nicht Nein sagt nur, weil es bedeuten könnte, dass ich dann hier irgendwann kündigen möchte? (erst in 3 Jahren)

Er muss es genehmigen, aber muss ich ihm komplett sagen, dass ich dann auch irgendwann direkt komplett selbstständig werden möchte?

Beruf, Selbständigkeit, Chef, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Ausbildung und Studium
Steuerklasse und ESt, Student und Nebengewerbe?

Hallo zusammen 

ich benötige dringend Rat zu meiner Steuersituation und wie man diese smart bewältigt. 

Über Tipps bin ich sehr dankbar!

Folgendes:

Ich bin Student und habe dieses Jahr wie folgt gearbeitet nach Monaten:

01 Praktikant 750€ brutto

02 Praktikant 750€ brutto

03 Werkstudent 1000-1600€ brutto

04 Werkstudent 1000-1600€ brutto

05 Werkstudent 1000-1600€ brutto

06 Werkstudent 1000-1600€ brutto

07 Werkstudent 1000-1600€ brutto

08 Werkstudent 1000-1600€ brutto

09 -

10 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

11 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

12 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

DAZU werde ich durch mein Nebengewerbe Einkünfte von 3000€ als Kleinunternehmer erzielen.

Folgende Fragen tun sich auf:

1. Welche Steuerklassen ordne ich meinen Tätigkeiten zu? In meinem Angestelltenverhältnis wurde ich gefragt, ob ich als Steuerklasse 6 angemeldet werden soll, nachdem diese Rückmeldung vom Finanzamt kam. Klasse 1 ist sinnvoller hier, oder? Klasse 6 für das Nebengewerbe?

2.Wie hoch wird die Einkommensteuer grob überschlagen auf mein Nebengewerbe ausfallen? 

3. Hat meine Tätigkeit als Werkstudent einen positiven Effekt auf die Einkommensteuer, die ich zu entrichten habe? Oder ist das nicht relevant?

4. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt auch gefragt, ob mein Nebengewerbe dauerhaft steuerlich angemeldet ist. Wie definiert sich diese Begrifflichkeit?

Vielen Dank Euch im Voraus! Ich freue mich auf Eure Tipps!

Steuern, Nebengewerbe, Ausbildung und Studium
Infos zu Gewerbeanmeldung?

Hallo ihr Lieben,

ich weiß, solche oder so ähnliche Fragen sind hier schon unzählige Male vorgekommen. Allerdings habe ich jetzt sehr lange nach einer geeigneten Antwort gesucht und bin einfach immer noch nicht auf eine Lösung gekommen.

Folgende Situation:

Ich beziehe derzeit ALG I und bin nach einem Auslandsaufenthalt (Sabbatical) auf der Jobsuche. Mein alter Arbeitgeber hat mich gefragt, ob ich ihnen bei kleineren Grfiksarbeiten helfen könnte, wozu ich generell bereit wäre. Der Umfang beträgt nur wenige Stunden im Monat es handelt sich dabei auch eigentlich nur um ein paar Euro Zuverdienst. Ich müsste der Firma dann allerdings eine Rechnung stellen. Das heißt, ich muss wohl ein Gewerbe anmelden, richtig? Wo und wie ich ein Gewerbe anmelde, das habe ich schon gefunden.

Meine Frage ist eher, wie läuft das für mich als Arbeitssuchende? Ich darf ja 15 Stunden pro Woche nebenher arbeiten und 165 Euro im Monat (ist das netto oder brutto?) dazuverdienen, ohne dass es sich auf meine Bezüge auswirkt. Das sollte ja dann kein PRoblem sein.

Muss ich auf den Rechnungen Steuern ausweisen? Wenn ja, wie führe ich die an das FInanzamt ab, oder wie gebe ich das dann in meiner Steuererklärung an?

Was ändert sich, wenn ich wieder einen Vollzeitjob finde? Ich würde die kleinen Aufträge dann gerne weiterhin ausführen.

Zudem bin ich am Überlegen, mir auch als PArtylite (wie Tupperware, nur mit Kerzen) Beraterin etwas Geld dazu zu verdienen. Was ändert sich denn dann für mich?

Ich hoffe,jemand kann mir hier etwas genauere Informationen geben, bzw. mich unterstützen. Wenn ihr weitere INformationen benötigt, dann gebt einfach Bescheid.

VIelen Dank schon vorab!

Grüße Amarilla

Gewerbe, Nebengewerbe, Partylite
GbR von zwei Fotografen im Nebengewerbe? Was ist zu beachten?

Ganz kurz zur aktuellen Situation: Wir sind zwei Fotografen. Haben beide bereits eine Gewerbe für die Fotografie angemeldet. Es handelt sich um Nebengewerbe. Umsatzsteuerlich nutzen wir beide die Regelungen für Kleinunternehmer. Ebenso sind wir in der Handwerkskammer registriert.

Nun möchten wir gemeinsam ein Studio anmieten. Sämtliche Kosten (Renovierung, Miete, Nebenkosten, Energiekosten) sollen jeweils zur Hälfte getragen werden. Wir tauchen beide gleichberechtigt im Mietvertrag auf. Das notwendige Equipment teilen wir hinsichtlich der Anschaffung auf, also jeder schafft für den gleichen Wert Ausrüstung an. Zudem möchten wir zukünftig auch, also neben den eigenen Aufträgen, gemeinsame Dienstleistungen anbieten und eine entsprechende Homepage dafür einrichten. Mit diesem Zusammenschluss erfüllen wir wohl zweifelsfrei den Tatbestand einer GbR.

Müssen wir jeweils eine zweite Gewerbeanmeldung einreichen in der wir uns auf die GbR beziehen? Kann man die bereits bestehende Anmeldung ergänzen? Die Einzelgewerbe sollen jedoch nebenbei unverändert weiterlaufen.

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung erhalten wir eine eigene Steuernummer für die GbR. Ist das richtig? Auch für die GbR wollen wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch neben, da unsere Kunden fast ausschließlich Privatpersonen sein werden.

Was ist mit der Handwerkskammer? Kommt da auch was auf uns zu? Muss die GbR dort gesondert geführt werden obwohl wir dort jeweils schon gemeldet sind?

Besten Dank für eure Hilfe!

Recht, GbR, Nebengewerbe, Handwerkskammer, Kleinunternehmerregelung, Wirtschaft und Finanzen
1000€ Bußgeld, lohnt sich eine Stellungnahme?

Hallo Gutefrage community,

habe meinen YouTube Kanal als Nebengewerbe angemeldet, dies geschah am Ende Februar, (als Anfang des Gewerbes den ersten 01.01.2017 angegeben) da ich durch ein anderes Video drauf aufmerksam wurde, das man YouTube anmelden muss.

Mir wurden die Gesetze nicht einzeln beigebracht, erklärt und was man alles so beachten muss. Meine Familie spricht gebrochenes Deutsch und kennen die Einzelheiten auch nicht. In der Schule wird über sowas gar nicht als Thema behandelt (Gewerbe, Steuern, Finanzamt). Und mit 14 (jetzt 19) Jahren denkt man überhaupt nicht an sowas beim erstellen eines YouTube Kanals. 2017 angemeldet, da dort das erste Geld bei auskam. (Ganz 2017 nur unter 100€ eingebracht).

Sollte man eine verspätete Anmeldung des Gewerbes abgeben, so kann man mit einem Bußgeld rechnen, soweit kam ich auch mit der Recherche und vor Ort bei der Anmeldung wurde es auch so bestätigt die man aber mit einer Stellungnahme begründen kann, trotzdem habe ich mich angemeldet wie es ein Bürger tun sollte.

Jetzt kam die Post mit dem besagten Bußgeld in der Höhe von 1.000€ und es besteht eine 14-tägige Frist, diese per Schreiben zu begründen und Stellungnahme zu halten. Jetzt würde ich gern wissen ob hier welche mit Erfahrung haben und ob diese Stellungnahme etwas ändern würde oder nicht, insofern ob ich zahlen muss oder nicht. Und ob meine Aussagen überhaupt verständlich wären oder ob es heißen wird "du musst dich informieren und das Gesetz kennen".

Finde es etwas ungerecht. Kannte mich mit dem System überhaupt nicht aus, in dem Alter auch nicht gewusst, noch wird es einem mitgeteilt, was beachtet werden muss.

PS: kenne immer noch keine in meinem Alter die sich damit auskennen, noch darüber gehört haben. In Zukunft kann ich das ja gleich unterlassen und schwarz arbeiten. Als ob die 1000€ nicht genug wären, da ich ja abzüglich sowieso noch Steuern zahlen muss, für das wenig was ich bekommen habe.

-Das Motto "besser spät als nie" ist also für diesen Fall unzutreffend.

Danke wer bis hierhin gelesen hat. Über eure Erfahrungen und Meinungen, sowie Vorgehensweisen würde ich mich sehr freuen.

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