Nebengewerbe im Sicherheitsdienst?
Hallo ich möchte gerne ein Nebengewerbe eröffen(Streiffahrten, Veranstaltungsschutz)da ich ein paar Aufträge hätte.
Ich würde das gerne mit meinem Kumpel machen.
Jetzt die Fragen:
1.Was brauche ich alles für das Nebengewerbe?
2.Reicht der Nachweis für ein Nebengewerbe, der Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus?
3.Mein Kumpel hat leider keine Bescheinigungen, soll aber auch nur als Inhaber fungieren wie ich. Ist das möglich?
1 Antwort
1. Um dein Gewerbe anzumelden, musst du gegenüber der Behörde deine Zuverlässigkeit nachweisen. Das erfolgt unter anderem durch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie durch eine uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, in dem Straftaten bzw. Verurteilungen gelistet sind. Außerdem erfolgt eine gesonderte Beurteilung durch den Verfassungsschutz. Des Weiteren benötigst du eine Haftpflichtversicherung, die in der Regel sehr teuer ist, weil Personenschäden mit einer Million Euro abgesichert werden müssen. Für die Anmeldung des Bewachungsgewerbes ist weiterhin der Nachweis der Sachkunde durch die Industrie- und Handelskammer notwendig (80-stündige Unterrichtung oder Sachkundeprüfung). Empfehlenswert ist zudem ein dickes Finanzpolster, um Versicherungen, Dienstkleidung und Arbeitsmaterial (Funkgeräte, Wächterkontrollsystem, Dienstfahrzeuge) zahlen zu können.
2. Die dreijährige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit reicht aus, um gegenüber der Behörde seine fachliche Eignung in Hinblick auf eine Existenzgründung im Sicherheitgewerbe nachzuweisen.
3. Sofern dein Kumpel keine Qualifikation im Sicherheitsgewerbe nachweisen kann, darf er keine Aufgaben übernehmen, die mit der unmittelbaren Durchführung der Sicherheitsdienstleistung zu tun haben. Er dürfte den Sicherheitsmitarbeitern also keine Anweisungen geben, keine Dienstanweisungen schreiben und auch nicht als Wachperson/Führungskraft an Einsätzen teilnehmen.
Für Nebenher auch? Och möchte eigentlich nur bei ein paar Häuser nachts Streife fahren und nach dem rechten schauen... bei welcher Behörde muss ich das beantragen?