Gewerbeleasing bei Nebengewerbe?
Ist sowas denkbar? Gehen wir davon aus, dass ich ein passives Nebengewerbe habe das ca. 20k im Jahr erwirtschaftet, ich aber hauptberuflich in einem AN Verhältnis bin (wo ich natürlich auch mehr verdiene), kann ich dann trotzdem zu Gewerbeleasing Konditionen ein Auto leasen? Würde sich gerade bei e-Autos ja schon ungemein lohnen, da nur 0,25% geldwerter Vorteil anfallen z.B. einen EQA oder EQC. Welche Stricke/Fallen können da einem gelegt werden?
3 Antworten
1% ist für privat und gewerblich zusammen.
Das rechnet sich aber nicht, da diese 1% vom Listenpreis des Neupreises dieses Fahrzeugs (egal wie alt) berechnet werden.
Das ist meiner Meinung nach Schwachsinn, deshalb ein Fahrtenbuch um privat und gewerblich nachweisen zu können.
Die 1% treffen doch nur auf Benziner/Diesel zu. Der EQA/EQC ist ja Elektromoter, ergo nur 0,25% bis 60k Bruttolistenpreis. Das macht das Ding eben schon sehr interessant, auch gerade wenn man es privat nutzt.
Das ist so nicht ganz richtig. Ist hier aber auch nicht das Thema.
Hast du eingesehen, dass deine andere Antwort sachlich falsch war?
Gewerbeanmeldung und entsprechende Gewinne müssten reichen.
Beim Geschäftsleasing ist das ein Firmenwagen, was heißt entweder 1%-Regelung (extrem teuer) oder ein Fahrtenbuch führen(gibts digital).
Das Fahrzeug muss dann angeben werden entweder als teils privat teils geschäftlich oder rein geschäftlich.
Nur der gewerbliche Teil wird als Aufwand gesehen.
Übrigens in meinem Umkreis wird im Auftrag des Finanzamts am Wochenende auf den Supermärkten geschaut ob rein gewerblich gemeldete Firmenwagen auch privat genutzt werden.
Wenn der Umsatz bzw. der Gewinn des Nebengewerbes zu gering ist ergibt das keinen Sinn.
z.B. Leasing 500€ monatlich aber das Gewerbe erwirtschaftet nur 700€ Gewinn monatlich.
Übrigens in meinem Umkreis wird im Auftrag des Finanzamts am Wochenende auf den Supermärkten geschaut ob rein gewerblich gemeldete Firmenwagen auch privat genutzt werden.
klar, die Story glaubt dir jeder aufs Wort!
du hast das Prinzip des Geschäftswagens nicht verstanden, verbreitest hier aber komplette Falschinformationen.
kleiner Tipp:
WIE will das Finanzamt denn angeblich prüfen, ob ein rein gewerblich gemeldeter Firmenwagen (was soll das übrigends sein? unsere Mandanten haben ca. 200 Firmenwägen, keiner davon ist rein gewerblich gemeldet) privat genutzt wird?
wer entscheidet das? der Sachbearbeiter Hinz oder der Sachgebietsleiter Kunz?
Auch hier weiß ich nicht warum du von einer 1% Regelung bei Elektrowagen ausgehst. Diese sind bis 60k BP auf 0,25% zu versteuern. Also nur 1/4. Das ist eben schon sehr günstig. Einen Opel Mokka E kriegst du damit für ca 40 € im Monat.
Die Antwort von @marselmits ist sowieso falsch und ziemlich unsinnig.
Wenn nur der gewerbliche Teil als Aufwand gesehen werden würde, wäre die 1%-Regelung vollkommen sinnfrei...
Ich setze also meinen Firmenwagen steuerlich ab für Privatnutzen?
Nicht schlecht dann vereinbare ich mal direkt nen Termin beim Autohaus.
Du hast das ganze Prinzip nicht verstanden, oder?
Ja, genauso läuft das bei Firmen-PKW, die auch privat genutzt werden. Alle Kosten laufen als Betriebsausgabe über die Firma.
Wofür sollte denn sonst die 1%-Regelung sein? Schon mal darüber nachgedacht?
Das ist Steuerbetrug.
Well man das eben nicht einfach so privat nutzen kann, setze ich lediglich Spritkosten ab. Die Fahrzeuge sind privat.
Ein Fahrtenbuch wird von jedem Betriebsprüfer bei der Prüfung verworfen, weil es fast unmöglich ist, das korrekt zu führen. Deshalb wird so gut wie immer die 1%-Regelung angewendet.