Angestellter und Einzelunternehmer gleichzeitig?
Hallo zusammen,
Ich arbeite aktuell bei einer Softwarefirma als angestellter Entwickler. Ich habe nebenbei ein Gewerbe angemeldet (Einzelunternehmung). Mein Arbeitgeber möchte es gemeldet haben, und dabei wissen ob es eine geringfügige Beschäftigung ist (<450 EUR) oder mehr als 450 EUR im Monat sind. Da es ja auf Selbständiger Basis ist kann man das natürlich nicht sagen. Dann meinte mein aktueller Arbeitgeber, dass ich ihm dann immer sagen muss wieviel ich den Monat verdient habe im Nebengewerbe, dass die es dann mit meinem normalen Gehalt anpassen können, also die Krankenversicherung etc.. Jedoch wüsste ich nicht was es meinen Arbeitergeber angeht wieviel ich jeden Monat verdiene (wobei das ja auch mal 0 EUR sein könnte). Ich zahle ja auch im Nebengewerbe ganz normal meine Steuern und abgaben. Ich brauch doch nur eine "Erlaubnis", dass ich das nebenbei machen kann. Oder muss ich das jeden Monat meinem Arbeitgeber mitteilen wieviel ich Umsatz gemacht habe? Vielleicht kann mich mal einer aufklären, danke!
5 Antworten
Entschuldige, vielleicht verstehe ich hier etwas nicht richtig. Es geht mir eigentlich nicht um die "Anpassung", aber ein anderer sinnvoller Grund dafür kann ich mir nicht vorstellen, daher die nachstehende Bemerkung.
Es geht doch nicht um die gleiche Tätigkeit oder eine Arbeit für die selbe Firma? Das ist nicht möglich.
In klicktipps.de findest du Infos, Hinweise und viele Tipps, wie z.B.:
KrankenkasseAusführliche Informationen gibt es bei der jeweiligen Krankenkasse und z. B. bei www.ratgeber-e-lancer.de. Hier in Klicktipps wird nur kurz das Wichtigste erläutert:
Für die Krankenkassen gilt zunächst generell, dass sich selbstständig Tätige selbst krankenversichern müssen. Dies trifft vor allem für die hauptberuflich Selbstständigen zu. Bei nebenberuflich oder in geringem Umfang betriebener Selbstständigkeit gibt es Ausnahmen.
Beiträge für hauptberuflich Selbstständige
Die Krankenkassen gehen mindestens von einer Einkommensuntergrenze (Gewerbegewinn plus andre Einkünfte) von ca 2.250 €/Monat aus. Der KK-Beitrag beträgt je nach Krankenkasse ca. 18 % davon. Ggf.kann die Einkommensuntergrenze auf ca. 1.500 €/Monat gesenkt werden. Näheres muss mit der jeweiligen KK geklärt werden.
Wichtig: Selbstständige müssen innerhalb der ersten drei Monate ihrer Selbstständigkeit klären, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wollen! Wenn erst später kapieren, dass die am Anfang so verlockend niedrigen Beiträge der privaten Krankenversicherungen im Alter unerträglich hoch werden, ist ein Wechsel schon längst unmöglich!!
Nebengewerbe
Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeisstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.
Gruß siola55
muss ich das jeden Monat meinem Arbeitgeber mitteilen wieviel ich Umsatz gemacht habe?
Nein, das geht Deinen AG überhaupt nichts an.
dass die es dann mit meinem normalen Gehalt anpassen können, also die Krankenversicherung etc..
Was will er da "anpassen"? Er kennt Deine Steuerklasse und Dein Gehalt wird so versteuert wie immer, egal was Du mit Deinem Nebenerwerb verdienst.
Solange Du ihm mit deinem privaten "Unternehmen" keine Konkurrenz machst und Deine Arbeitsleistung nicht leidet, ist alles gut.
Du musst ihm nichts mitteilen, da Du im Nebenerwerb selbstständig und nicht angestellt bist und nicht einmal auf die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze geachtet werden muss.
Du musst nichts "anpassen".
Dein Gehalt wird Dir nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben vom AG ausgezahlt, Deine Einkünfte aus der Selbständigkeit musst Du selbst versteuern (Gewerbe angemeldet?)
Deine Selbständigkeit ist Deine Privatangelegenheit und geht Deinen AG nichts an, solange Du Deinen Job vertragsgemäß ausübst und keine Konkurrenz für den AG bist.
Bezüglich Sozialversicherung geht ihn das solange nichts an, wie du das Gewerbe nur nebenberuflich betreibst. Sobald es dein Hauptberuf wird, ändert sich in der Tat dein Status. Wenn sich dies andeutet, sollte ein Statusfeststellungsverfahren gemacht werden. Solange Einkommen und Arbeitszeit aus dem Gewerbe unter denen der Angestelltentätigkeit liegen, musst du dir aber darüber keine Gedanken machen und dein AG auch nicht.
Was wäre wenn ich in einem Monat mehr verdienen würde und im anderen dann wieder weniger als in meinem Hauptberuf bei weniger Arbeitszeit im Nebenjob?
Wegen einem einzigen Monat höherem Verdienst wirst du nicht sofort hauptberuflich selbständig.
Soweit ich weiss aber bin mir nicht sicher musst du ihm das mitteilen da es sich auch auf ihn auswirkt, frag mal deinen steuerberater
wenn ich in meinem Hauptberuf 3000 Brutto verdiene und im Nebengewerbe 2999 muss ich nichts melden, wenn ich aber 3001 Brutto verdiene dann schon, weil mein Hauptarbeitgeber dann nur noch mein Nebenjob ist? Liege ich damit richtig?Aber was ist wenn ich im ersten Monat 500 Brutto verdiene im 2 4000 und im 3 1000? muss das dann immer angepasst werden ?