Handwerksgewerbe ohne Meister und Gesellenbrief
Hallo alle zusammen,
ich möchte mich gerne selbstständig machen und dies jedoch erst mit einem Nebengewerbe. Ich habe mich auf Schränke spezialisiert, diese anzukaufen und farblich umzugestallten. Außerdem baue ich Hängeschränke für Flachbildfernseher. Auch mit beleuteten Wandbildern habe ich angefangen. Alles für Freunde und ich bekomme immer wieder das Feedback, mach die damit umbedingt selbststänidg.
Da ich aber Zerspanungsmechaniker gelernt habe, und weder einen Schreiner oder Elektriker (beleutete Wandbilder) erlernt habe, geschweige den einen Meister nachweisen kann, stellt sich für mich die Frage wie ich das gewerblich machen kann.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Tipps gibt, wie man sich mit diesen Voraussetzungen selbstständig macht. Oder auch bei welchen Anlaufstellen man sich erkundigen kann.
Vielen Dank im voraus, Lg
2 Antworten
Solltest Du beim Gewerbeamt in Deinem Büromeisteramt erfragen. Darfst Dich wahrscheinlich nur nicht "Meister" nennen.
Die Tätigkeit, die du beschreibst, ist die eines Tischlers (ggf. Möbeltischler). Dieser Beruf gehört aber nach Nr. 27 der Anlage A zur Handwerksordnung zu den zulassungspflichtigen Handwerksgewerben. Und um diese Zulassung zu bekommen, brauchst du in der regel einen Meisterbreif oder die Altgesellenregelung.
Lass dich mal bei deiner zuständigen Handwerkskammer beraten. Die müssen das abschließend beurteilen.