Künstlersozialabgabe?

3 Antworten

In Gegensatz zu den Antworten der anderen:

Erstellung von Logos ist ganz klar "künstlerisch". Die KSK dafür musst aber nicht Du zahlen, sondern Deine Kunden. Und das nur, wenn es Unternehmen sind. Das heißt, wenn Du ein Unternehmen als Kunde hast, solltest Du Sie darauf hinweisen, dass sie u.U. KSK dafür abführen müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Babizo 
Beitragsersteller
 23.05.2020, 13:05

Hallo tinalisatina, vielen Dank für deine informative Antwort! :) Das hilft mir sehr. Bei einem Design/Logo Entwurf für ein Sticker oder eine Folierung für einen privaten Kunden ist dann die KSK nicht zu beachten? :)

tinalisatina  23.05.2020, 13:21
@Babizo

Nicht von Dir. Du musst als "Künstler" nichts bezahlen. Aber wie gesagt, Deine gewerblichen Kunden schon.

Du meldest deine Tätigkeiten als Gewerbe an und hast mit Künstlersozialabgaben nichts zu tun.

Wenn ich deine Darstellung lese, stellt sich mir aber die Frage, ob du alle deine gewerblichen Tätigkeiten an der gleichen Betriebsstätte ausübst? Den Onlinehandel und die Biuld-/Videobearbeitung machst du doch sicherlich nicht in der Werkstatt, wo du die Fahrzeugaufbereitung machst, oder? Ggf. Meldest du eine Hauptniederlassung und eine unselbständige Zweigstelle an.


Babizo 
Beitragsersteller
 23.05.2020, 12:24

Hey, vielen Dank für deine Antwort :) Tatsächlich habe ich nur die Halle, Dort werde ich die ganzen folier-arbeiten erledigen. Bild/Videos werden in freier Natur aufgenommen (ich biete dem Kunden die Möglichkeit an sein Fahrzeug fotografieren/filmen zu lassen - also keine Personenfotografie). Mein Onlinehandel betreibe ich via Dropshipping - dafür brauche ich also kein Lager und keine Versandstelle. :)
Ich dachte erst das die Künstlersozialabgaben auch für Nebengewerbe zählen aber wenn es nicht der Fall ist, hat sich das erledigt :)

Wie kommst Du denn auf die Künstlersozialkasse? Du betreibst ein klassisches Gewerbe, allenfalls ein Kleingewerbe. Falls Du hauptberuflich angestellt bist, könnte es ein Nebengewerbe sein.

Hier ist die Definition

https://www.billomat.com/lexikon/n/nebengewerbe/#

Zur Künstlersozialabgabe

https://www.rtskg.de/service/news/beitrag/kuenstlersozialabgabe-definition.html

Viel Erfolg


Geochelone  23.05.2020, 11:50

Man kann weder ein Kleingewerbe noch ein Nebengewerbe anmelden. Diese Begriffe gibt es in der Gewerbeordnung nicht.