Künstlersozialabgabe?

3 Antworten

In Gegensatz zu den Antworten der anderen:

Erstellung von Logos ist ganz klar "künstlerisch". Die KSK dafür musst aber nicht Du zahlen, sondern Deine Kunden. Und das nur, wenn es Unternehmen sind. Das heißt, wenn Du ein Unternehmen als Kunde hast, solltest Du Sie darauf hinweisen, dass sie u.U. KSK dafür abführen müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du meldest deine Tätigkeiten als Gewerbe an und hast mit Künstlersozialabgaben nichts zu tun.

Wenn ich deine Darstellung lese, stellt sich mir aber die Frage, ob du alle deine gewerblichen Tätigkeiten an der gleichen Betriebsstätte ausübst? Den Onlinehandel und die Biuld-/Videobearbeitung machst du doch sicherlich nicht in der Werkstatt, wo du die Fahrzeugaufbereitung machst, oder? Ggf. Meldest du eine Hauptniederlassung und eine unselbständige Zweigstelle an.