Ganz kurz zur aktuellen Situation: Wir sind zwei Fotografen. Haben beide bereits eine Gewerbe für die Fotografie angemeldet. Es handelt sich um Nebengewerbe. Umsatzsteuerlich nutzen wir beide die Regelungen für Kleinunternehmer. Ebenso sind wir in der Handwerkskammer registriert.

Nun möchten wir gemeinsam ein Studio anmieten. Sämtliche Kosten (Renovierung, Miete, Nebenkosten, Energiekosten) sollen jeweils zur Hälfte getragen werden. Wir tauchen beide gleichberechtigt im Mietvertrag auf. Das notwendige Equipment teilen wir hinsichtlich der Anschaffung auf, also jeder schafft für den gleichen Wert Ausrüstung an. Zudem möchten wir zukünftig auch, also neben den eigenen Aufträgen, gemeinsame Dienstleistungen anbieten und eine entsprechende Homepage dafür einrichten. Mit diesem Zusammenschluss erfüllen wir wohl zweifelsfrei den Tatbestand einer GbR.

Müssen wir jeweils eine zweite Gewerbeanmeldung einreichen in der wir uns auf die GbR beziehen? Kann man die bereits bestehende Anmeldung ergänzen? Die Einzelgewerbe sollen jedoch nebenbei unverändert weiterlaufen.

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung erhalten wir eine eigene Steuernummer für die GbR. Ist das richtig? Auch für die GbR wollen wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch neben, da unsere Kunden fast ausschließlich Privatpersonen sein werden.

Was ist mit der Handwerkskammer? Kommt da auch was auf uns zu? Muss die GbR dort gesondert geführt werden obwohl wir dort jeweils schon gemeldet sind?

Besten Dank für eure Hilfe!