Zahlt die Gebäudeversicherung bei Folgeschäden wegen durchgerostetem Warmwasserspeicher?

Hallo Bei mir ist der Warmwasserspeicher durchgerostet und dadurch ist jede menge Wasser aus dem Speicher ausgetreten und über all im Keller die Wände hochgezogen.

Übernimmt die Versicherung die Trocknungsarbeiten dafür?

In dem Vertrag finde ich diese Angaben:

1 Bruchschäden innerhalb von Gebäuden Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an versicherten Rohren aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.

3 Nässeschäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima- Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich. 4 Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch aa) Regenwasser aus Fallrohren, bb) Plansch- oder Reinigungswasser, cc) Schwamm,dd) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, ee) Erdbeben Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, ff) Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 3 den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, gg) Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, hh) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage, ii) Sturm, Hagel, jj) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.

Laut den Passagen sollten doch die Nässeschäden die entstanden sind von der Versicherung übernommen werden oder?

Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Kann ein behobener Wasserschaden noch so lange riechen?

Hallo zusammen,

wir hatten in 2019 einen Wasserschaden am Zulauf unseres Waschbeckens. Dieses verläuft an der Zwischenwand zwischen Badezimmer und Schlafzimmer, welche durch eine Schiebetür direkt verbunden sind.

Im September wurde das Schlafzimmer getrocknet (Boden an zwei Stellen geöffnet, Trocknungsgeräte für 16 Tage aufgestellt). Es kam Wochen später nochmal eine Firma und hat Werte gemessen und gesagt es ist alles ok. Im Badezimmer war laut deren Aussage eine Trocknung nicht möglich weil der Estrich hier direkt auf dem Beton vergossen wurde, ohne Dämmschicht. Hier sollen wir einfach abwarten, das trocknet von alleine, kann aber ein paar Monate dauern.

Jetzt haben wir immer noch einen Feuchtegeruch in den Zimmer, mehr im Badezimmer. Also es riecht wie feuchter Estrich meiner Meinung nach. Wir lüften morgens nach dem Duschen ordentlich und nach Feierabend nochmals durch. Dann ist es kurz ok, aber wenn wir ins Bett gehen hat man den Geruch schon leicht in der Nase und am nächsten Tag kann man es wieder deutlich wahrnehmen.

Kann das normal sein? Ich habe Angst, dass hier doch mehr nass ist als die Firmen sagen. Ich glaube fast hier müsste der Estrich raus. Oder dass es hinter den Fliesen schimmelt.... Das Bad wurde erst Anfang 2019 komplett erneuert...

Kann dazu jemand was sagen? ich habe die Trocknungsfirma schon kontaktiert, die prüfen das und schicken ggf. jemanden nochmals vorbei.

Danke im Vorfeld.

Feuchtigkeit, Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Exorbitante Stromkosten wegen defekter Leitung. Gebäudeversicherung?

Kurz die Situation:

Meine Mutter bewohnte unser Einfamilienhaus und hatte die letzten 8 Jahre einen Stromverbrauch von ca. 2.000-2400 kwh pro Jahr, also alles im grünen Bereich. Im Dezember ist meine Mutter verstorben und wir haben nun die Abrechnung für 2013 erhalten: 16.000 kwh und 3.500€ Nachzahlung !!!

Wir dachten zuerst an einen defekten Zähler oder evtl. Stromklau. Beides können wir nun aber definitiv ausschließen. Nachdem wir alle Leitungen geprüft haben ist es anscheinend so, dass das Kabel, das aus dem Keller in die Garage führt irgendeinen Defekt unter der Erde haben muss. Das ist jetzt sicher. Es gibt einen Verbrauch, auch wenn wir das Kabel an der Garage abklemmen. Eine der Adern des Kabels hat anscheinend einen Defekt und Strom abgezogen. Wie auch immer. Auf jeden Fall haben wir das nun korrigieren können aber der extrme Verbrauch steht nun zur Debate.

Jetzt meine Frage: Wie sehen die Chancen aus, den erhöhten Verbrauch von der Wohngebäudeversicherung wieder zu bekommen?

Zweite Frage: Ich würde mit dem Stromanbieter sprechen, und um Erlass der Kosten oder zumindest 50% der Kosten verhandeln und zwar aus folgendem Grund:

Die Abrechnung 2011 war korrekt. ( 2.300 kwh). Abrechnung 2012 auch (2150 kwh), allerdings wurde Ende 2012 der Verbrauch geschätzt.

Au der Abrechnung 2013 sehe ich, dass der Netzbetreiber bereits im Jan13 abgelesen hat und dort eine Differenz von 8.000 kwh gemeldet hat ( an den Stromanbieter). Die 16.000 kwh setzen sich also aus der Differenz von Jan13 und dem Verbrauch von Febr-Dez13 zusammen. Will sagen, die ersten 8.000 kwh gehören eigentlich noch in 2012.

Ich bin der Meinung, dass der Stromanbieter sich bei so einer immensen Abweichung hätte melden müssen und zwar Anfang Febr13. So hätte ich die reagieren können und die weiteren 8.000kwh wären vermieden worden.

Wie seht ihr das?

Danke Rossi

Stromanbieter, Stromverbrauch, Gebäudeversicherung
Abwasserleitung im Keller undicht - Hilfe!

Im Haus meiner Großeltern habe ich gestern im Keller einen Wasserschaden festgestellt. Vermutlich ein Rohrbruch der Abwasserleitung: Es tropft im Keller aus der Wand beim Betätigung der Toilettenspülung und der Dusche. Nur ganz leicht, aber es tropft eben.

Ich bin zu 99% sicher, dass es nur die Abwasserleitung ist, weil die normalen Wasserleitungen an anderer Stelle verlaufen und das Abwasserrohr kurz darüber in die Wand geht. Dahinter geht es wohl runter, dann einmal unter dem Haus her bis zur Straße.

Habe nur Schaden an dieser Stelle, ca 30-50 cm über dem Boden festgestellt. Die Wand ist nicht verputzt, gefliest oder tapeziert und der Keller wird lediglich als Abstellraum für Reifen und Werkzeug genutzt. Eine Reparatur an der Stelle dürfte also eigentlich ohne nervige Wohnbeeinträchtigung möglich sein.

Natürlich rufe ich gleich morgen die Versicherung an und kümmere mich, dennoch lässt mir die ganze Sache keine Ruhe, konnte kein Auge zu machen. Habe drei Fragen:

  1. Wie lange dauert das normalerweise - natürlich nur ganz grob - das zu reparieren? Insbesondere der Zeitraum, in dem man im Haus nicht auf Toilette kann? Meines Erachtens muss die Wand aufgestemmt werden und defekte Rohrstück gewechselt werden. Fertig. Hinterher verputzen ist ja nicht so der Akt. Vorher wird die Versicherung vermutlich noch einen Leckortungsdienst oder Gutachter schicken. Ok. Aber die eigentliche Sache müsse doch recht flott gehen, oder wie ist da der Aufwand erfahrungsgemäß? Und vom Ablauf? Wenn ich morgen die Versicherung anrufe, wie lange dauert sowas dann insgesamt, bis wir unsere Ruhe haben? Also erst kommt ein Gutachter/Orter, dann Handwerker... Wieviele Tage sollte ich da einplanen, kommen Handwerker da schnell? Könnte evtl bis Freitag alles durch sein? Oder kanns da im Ablauf irgendwelche Verzögerungen geben?

  2. Problem: Das Abwasserrohr, das etwa einen halben Meter über der feuchten Stelle in die Wand geht, scheint zwar absolut trocken, hat außen aber ein paar leicht rostige Stellen. Außerdem befürchte ich, dass es noch ein altes Bleirohr ist, und die sollte ja, wie ich gegoogelt habe, bis Ende 2013 ausgetauscht sein. Könnte es sein, dass die Versicherung da Probleme macht? Was genau versichert ist, wissen wir nicht - die Versicherung ist noch von Anfang der 70er, meine Großeltern haben da kaum noch Unterlagen Aber es müsste ja auch nichts groß saniert werden, nur Wand aufgestemmt und defektes Teil ausgetauscht werden.

3.: Falls die Versicherung das nicht übernehmen sollte: Welche Kosten könnten da -ganz grob - auf meine Großeltern zukommen?

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten!!

Haus, Versicherung, Abwasser, Gebäudeversicherung, Handwerker, Rohrbruch, Sanitär, Wasserleitung, Wasserschaden
Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden wenn Unterputzarmatur defekt ist. Hausrat oder Gebäude?

Schönen guten Tag.

Mein Kollege hat folgendes Problem gehabt.

Da es auch mich sehr interessiert, hätte ich folgende Frage.

Welche Versicherung (Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung oder private Hausratversicherung) zahlt,

wenn ein Wasserschaden durch folgenden Schaden vorliegt.

Die Unterputzarmatur der Badewanne ist undicht und verursachte einen Wasserschaden.

Es ist wohl die Verbindung zwischen dem Wasserrohr und dem UPV-Körper undicht.

Dadurch tropfte monatelange Wasser hinter das Vorwandgestellt und verursachte einen großen Wasserschaden

an der Wand.

Die Hausrat ist hier wohl nicht zuständig, da es sich hier ja um keinen "bewegten Gegenstand" handelt.

Greift in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung?

Es handelt sich um eine Eigentumswohnung (selbstbewohnt) in einem MFH.

Den Installateur gibt es nicht mehr. Den Armaturenhersteller auch nicht mehr.

Das Gebäude ist 12 Jahre alt.

Welcher Installateur hat einen solchen Fall schon mal gehabt?

In der Regel zahlt ja eine Hausratversicherung bei einem Leitungsschaden direkt am Wasserroht, wenn ein

Riss vorliegt. Aber nicht, wenn eine angeschlossene Armatur defekt ist. Auch der Übergang zwischen Wasserleitung und Armatur zählt lt. Hausratversicherung als kein versicherter Schaden.

Das zumindest sagte die Hausratversicherung.

Dankeschön

Recht, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Wasserschaden Bad / Wanne senkt sich ab

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. Tipps geben wie ich weiter vorgehen soll. Durch das Körpergewicht senkt sich die Wanne leicht um wenige mm. Es ensteht dann ein kleiner Spalt zwischen der Fuge und der Wanne. An dieser Stelle, also die Ecke wo man sich auch hinsitzt, drang über einen längeren Zeitraum Wasser ein. Die Eckbadewanne senkt sich bei Belastung ab, dadurch ist die Silikonfuge gerissen. Nun ist der Styroporträger, die Wand auf der anderen Seite des Bades (also im Flur) im Sockelbereich und auch im Stockwerk tiefer an der Ecke feucht. Zuerst habe ich den Heizungsbauer kommen lassen, der schon diese Ursache verdächtigt hat. Er empfahl, ich solle die Versicherung vertändigen, die schicken einen Leckorter vorbei. Ich habe die Wohngebäudeversicherung angerufen, eine Firma hat mit mir Kontakt aufgenommen. Die Analyse vor Ort hat die Vermutung vom heizungsbauer bestätigt. Der Leckorter meinte, die Badewanne bzw. alles was drunter muss trockengelegt werden.

Die Versicherung schreibt nun, dies sei kein Rohrbruch, an den Kosten für die Beseitigung der Schadenursache können die sich nicht beteiligen. Ebenso wären die Kosten für die Leckortung über 349€ nicht versichert und ich solle diese Kosten ausgleichen.

Außerdem schreiben die noch "Sofern die Schadenursache zwischenzeitlich beseitigt wurde, geben wir die schadenbedingten Wiederherstellungsarbeiten gemäß Angebot der Firma xx über 800€ zur Ausführung frei und erwarten zu ggb. Zeit die Originalrechnung."

Mein Fragen an euch Profis: - muss ich die Kosten für die Leckortung übernehmen? - Bei den 800€ geht es um reine Malerarbeiten. Die davon unabhängigen Kosten für die Trocknung unterhalb der Badewanne und damit verbundenen Aufwände sollte doch die Versicherung übernehmen? - Meinen die die Originalrechung für die Beseitigung der Schadensursache? - Könnte ich die Malerarbeiten auch selber durchführen die 800 abzgl. MwSt. verlangen?

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe.

glady

Badewanne, Versicherung, Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Umzugskosten bei Wasserschaden.Wer zahlt?

Folgende Situation: Im April letzten Jahres haben wior bei uns in der Whg einen Wasserschaden enddeckt. Diesen haben wir dann auch unverzüglich unserem Vermieter gemeldet. Es stellte sich heraus das wir für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden können. der Abfluss unter der Duschwanne hatte ,wohl aufgrund einer verotteten Dichtung ein Leck ,so dass whrscheinlich Monate lang dort das Wasser plätscherte.Da wir eine Erdgeschosswohnung bewohnen hat sich ,logischer Weise auch niemand unter uns über Wasserflecke etc beschweren können. Es folgte eine Odysse von Gutachten.Verschiedene "Experten" gaben sich hier die Klinke in die Hand.Letztendlich kam heraus das unsere Whg komplett Saniert werden muss. Nach nunmehr!!!!! 9 Monaten !!!!!!!!! soll jetzt Bewegung in dioe Sache kommen und mit der Sanierung begonnen werden. 2 Etagen über uns ist eine Whg frei und bereits bezugsfertig. Unser Vermieter stellt uns die Whg für die Dauer der Sanierung zur Verfügung. Nun meine Frage: Wer kommt für die Umzugskosten auf?Auch wenn es nur 2 Etagen sind ,so ist doch eine menge zu Bewegen.da wir erst am 18. den Schlüssel bekommen und auch am 18. Abends komplett hier raus sein müssen.Küche muss komplett demontiert werden ua. meine hausratVersicherung sagt das die Kosten für den Umzug die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt.Die Versicherung des vermieters sagt die Kosten für den Umzug sowie für die Einlagerung der Möbel trägt meine Hausrtatversicherung. Guter rat ist also Teuer.

Wohnung, wohnen, Möbel, Umzug, Sanierung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung
Badezimmer und Flur unter Wasser, was tun?

Mein 3-jähriger Sohn hat grade beim duschen das Badezimmer unter Wasser gesetzt. In der Zeit, in der ich in der Küche war hat er wohl den Abfluss zugehalten, so dass das Wasser ausgelaufen ist. Als ich dazu kam stand das Wasser ca. 1cm hoch im Badezimmer (wir haben ein sehr kleines Bad, da ging das wohl schnell) und kam mir auch schon als Pfütze in im Flur entgegen. Ich hab das Wasser sofort abgestellt und die Böden schnellstmöglich getrocknet, allerdings ist wohl auch einiges Wasser unter das Laminat vom Flur gelaufen, es kam bei betreten des Laminats nämlich an den Übergängen zum Kinderzimmer und dem Vorratsschrank hervorgequollen. Nach meiner Trocknungsaktion sieht jetzt eigentlich alles wieder normal aus, allerdings macht das Laminat vor dem Bad bei betreten Geräusche und ich hab Angst, dass sich da Schimmel o.ä. bildet oder das Laminat noch hoch kommt. Was mach in denn am besten um das zu trocknen, oder muss alles raus? Unter unserer Wohnung kommt nur noch der Keller. Wir wohnen als Mieter in der Wohnung, das Laminat im Flur war bereits verlegt, im Kinderzimmer, wo ja anscheinend auch was reingelaufen ist, haben wir es selbst auf unsere Kosten verlegt. Gibt es noch Sofortmaßnahmen, die ich zur Schadensreduzierung machen kann? Muss der Boden raus, oder kann das so trockenen? Muss ich Versicherungen informieren? Hatte mir den Wochenendstart irgendwie entspannter vorgestellt....

Versicherung, Mieter, Mietrecht, Laminat, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Versicherungsschaden
Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietschaden, Auto und Motorrad, Suicideboys
Zahlt die Versicherung den Wasserschaden einer Waschmaschine, die womöglich falsch angeschlossen wurde?

Hallo, ich versuche mein Anliegen verständlich vorzutragen. Ich hoffe mir kann geholfen werden, ich habe echt Sorgen deswegen:

Meine Waschmaschine und die Waschmaschine meines direkten Nachbarn in der Wohnung neben mir, teilen sich einen Wasserzulauf. Ein Schlauch geht dann durch die Wand in meine Wohnung. Beide Waschmaschinen wurden von mir mit Teilen aus dem Baumarkt, die zur Führung von Wasser konzipiert sind, so angeschlossen, dass beiden Maschinen permanent Wasserdruck anliegt. Das hat soweit eigentlich ganz gut funktuioniert, nur heute Nacht ist es doch passiert: Ein Schlauch löste sich und flutete die Küche meines Nachbarn. Das Wasser floss zunächst unbemerkt in die nächsten beiden Wohnungen darunter.

Somit wurde durch mein fehlerhaftes (grob fahrlässiges?) Handeln Hausinventar in drei Wohnungen nass gemacht. Zusammen mit den vermutlich notwendigen Trocknungsmaßnahmen der Wände ist da ein ganz ordentlicher Schaden entstanden.

Würde das meine Privathaftpflichtversicherung nicht bezahlen, wäre das mein sicherer Ruin. Daher wollte ich eure Einschätzungen und Erfahrungen hören, ob es unter gewissen Umständen dazu kommen kann, dass die Versicherung nicht zahlt. Ich sollte zwar gegen grobe Fahrlässigkeit versichert sein, habe jedoch von Fällen gelesen, dass Privathaftpflichtversicherungen die Zahlung verweigern, da der Anschluss nicht durch einen Handwerker vorgenommen wurde.

Zahlt in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung für die Schäden an der Wand? Springt meinen Haftpflicht für diese Schäden ein, wenn die Gebäudeversicherung die Zahlung ablehnt?

Eine Hausratversicherung habe ich nicht, aber in meiner eigenen Wohnung ist auch nichts nass geworden.

Ich hoffe meine Sorgen können hier ein wenig beschwichtigt werden.

Waschmaschine, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Selbst verschuldeter Wasserschaden

Hallo an alle! Kurz zur Situation: Mein Mann und ich haben in unserer Eigentumswohnung den Wasserhahn in der Dusche selbst eingebaut. Nach Monaten wurde festgestellt, dass dieser undicht war und dadurch ein Wasserschaden beim Nachbarn neben uns und unter uns entstanden ist. Der Schaden war lange Zeit nicht zu sehen. Dann haben wir uns gewundert, warum unsere Wände vom Boden bis in ca. 30 cm Höhe feucht wurden. Da es sich hier um einen Neubau handelt, haben wir gedacht, dass es Baufeuchte sein könnte. Erst als die Nachbarn sich beschwert haben, wurde der Schaden entdeckt. Die Hausverwaltung wurde informiert und diese hat gleich eine Trocknungsfirma beauftragt, ohne das mit der Haftung zu klären. Alle sind davon ausgegangen, dass der Schaden von der Gebäudeversicherung übernommen wird, da es sich ja um Zuwasser (Leitungswasser) handelt. Jetzt sind die Trocknungsmaßnahmen beendet (bei den 2 Eigentümern und in unserer Wohnung). Gestern erhalte ich einen Brief von der Hausverwaltung, in dem steht, dass die Gebäudeversicherung den Schaden nicht übernimmt, da selbst verschuldet und bittet darum, dass wir unsere Haftpflichtversicherung einschalten. Ist das so legitim? Welche Versicherung haftet nun? Wir haben sowohl eine Privathaftpflichtversicherung wie auch eine Hausratversicherung. Vielen Dank für die Antworten im Voraus. Sollte ich noch irgendwelche wichtige Angaben vergessen haben, einfach anschreiben.

Versicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung
Was genau bezahlt die Gebäudeversicherung alles und was die WEG-Gemeinschaft?

Mal ein kleines Beispiel. Ein Haus mit 5 Etagen. Es gibt zunächst ein Wasserrohrbruch in der Steigleitung in der 3.Etage. Der Verwalter lässt aber nur die Steigleitung vom Erdgeschoss bis zur 3.Etage erneuern. Gebäudeversicherung zahlt einen Teil dazu. Die Wände müssen jetzt aufgemacht werden, um an die Rohre zu kommen. Die Fliesen die weg gekloppt werden, gibt es nicht mehr zu kaufen. Hat der Bewohner jetzt Anspruch darauf, dass ihm das ganze Badezimmer neu gefliest wird, damit wieder alles einheitlich ist? Wer würde das dann bezahlen? Die Versicherung mit Sicherheit nicht, also müßte die WEG-Gemeinschaft einspringen. Besteht denn hier eine automatische Pflicht dazu? Kann der Verwalter das ganze ohne Sonderversammlung und Beschluss der WEG dann einfach auf Gemeinschaftskosten so beauftragen?

Zumal dann nur 6 Wochen! später in den oberen Etagen ein Wasserrohrbruch in den noch verbliebenen alten Leitungen aufgetreten ist? Dann gab es einen erneueten Wasserschaden, diesmal nur Feuchtigkeitsschäden, in den unteren Wohnungen, hier wurde dann aber wieder fleißig renoviert.

Wenn das Gemeinschaftseigentum das Sondereigentum schädigt, gibt es dann automatisch einen Erstattungsanspruch des einzelnen Eigentümers an die Gemeinschaft?

Grüße an alle und genießt das schöne Wetter.

Versicherung, Immobilien, Gebäudeversicherung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Sanitär, Wasserschaden, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum