In meiner vermieteten Wohnung ist beim Benutzen durch den Mieter der Rolladengurt kaputt gegangen. Ich habe diesen reparieren lassen und die Rechnung an den Mieter weitergegeben. Dieser meint nun, dass der Schaden durch meine Gebäudeversicherung zu begleichen wäre, da der funktionsfähige Rolladen zur Nutzung durch Wohnzwecken dient. Ist aber nicht vielmehr die Haftpflichtversicherung des Mieters zur Regulierung verpflichtet? Kann mir jemand fundierte Auskunft geben ?