Muss ich Gebäudeversicherung als Mieter zahlen?
wir wohnen schon seit fast 4 Jahren in unsere Wohnung in Miete und in den letzten 4 Jahren kam jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung von ca. 1200€ wegen eine Gebäudeversicherung. Dieses haben wir bisher nie bezahlt und somit haben wir Schulden von ca. 3600€. Jetzt wurden wir angeklagt und es wurde für die Vermieterin entschieden und wir müssen zahlen. Komisch ist, dass es im Mietvertrag nichts von der Gebäudeversicherung steht und mündlich wurde es auch nicht erwähnt. Lohnt sich eine Rückklage? Wieso müssen wir für etwas bezahlen, dass gar nicht abgesprochen wurde? In unsere letzte Wohnung war außerdem diese Versicherung ca. 300€ im Jahr..
11 Antworten
Zahlen muß die Versicherung der Vermieter.
Der kann diese Kosten aber als Nebenkosten auf die Mieter umlegen, wenn vertraglich vereinbart.
Komisch ist, dass es im Mietvertrag nichts von der Gebäudeversicherung steht ...
Steht da vielleicht drin das der Mieter die Betriebskosten im Sinne § 2 der Betriebskostenverordnung oder nur das er die Betriebskosten tragen muß?
Wenn schon ein Gericht entschieden hat das ihr das zahlen müßt was wollt ihr da noch machen? Denkt ihr der Richter hat keine Ahnung von gesetzlichen Bestimmungen? Der wird sicher auch den Mietvertrag gesehen haben.
Die Versicherung gehört zu den auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten. Das muss auch nicht extra im Vertrag geregelt sein. In den meisten Mietverträgen steht was von "Betriebskosten nach §2 Betriebskostenverordnung", damit ist die Versicherung umfasst.
Lasst euch anwaltlich beraten oder beim Mieterschutzbund.
Und für die Zukunft: es ist nicht klug, etwas einfach nicht zu zahlen und nichts weiter zu unternehmen
Wieso müssen wir für etwas bezahlen, dass gar nicht abgesprochen wurde?
Die Gebäudeversicherung zahlt der Vermieter, darf die Kosten aber auf die Mieter umlegen. Das muss auch nicht extra im Vertrag erwähnt werden, da es zu den "üblichen umlegbaren" Posten gehört.
Sofern die Betriebskostenabrechnung jedes Jahr fristgemäß erstellt und an euch versandt wurde, ist sie rechtens. Was mich nur wundert:
und in den letzten 4 Jahren kam jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung von ca. 1200€ wegen eine Gebäudeversicherung
Meinst du damit, ihr hattet jedes Jahr 1.200 € Nachzahlung? Da ist ja was gehörig schiefgelaufen.
Es gibt doch die monatliche Betriebskostenvorauszahlung, die zusätzlich zu (meist gemeinsam mit) der Miete an den Vermieter gezahlt wird. Darin sollte die Gebäudeversicherung doch schon enthalten gewesen sein.
Nachzahlungen zum Jahresende können immer mal auftreten, aber doch nicht in der Größenordnung von 1.200 €. Außerdem sind 1.200 € für eine Gebäudeversicherung ungewöhnlich viel.
- Zahlt ihr überhaupt eine Betriebskostenvorauszahlung jeden Monat?
- Bist du sicher, dass die 1.200 € nur die Versicherung sind, und nicht weitere Kosten?
Zahlen müsst ihr so oder so, da ein Gericht es festgestellt hat.
Setzt euch aber unbedingt mit dem Vermieter zusammen, und passt die Betriebskostenvorauszahlung an! Es kann doch nicht sein, dass man jährlich 1.200 € nachzahlt. Da muss die monatliche Vorauszahlung angehoben werden. Wer hat da gepennt?
Jetzt wurden wir angeklagt und es wurde für die Vermieterin entschieden und wir müssen zahlen
Dann tut das schleunigst. Warum wartet ihr überhaupt so lange, bis die Sache vor Gericht geht und ein Urteil fällt? Warum habt ihr euch nicht viel eher anwaltliche Hilfe geholt, euch beim Mieterverein beraten lassen etc. Fragen über Fragen.
Diese Versicherung ist anteilig in den Nebenkosten enthalten. Wenn sie euch durch die Vermieterin nicht detailliert aufgelistet wurde bzw in den NK nicht berücksichtig wurde, ihr diesen Anteil nicht bezahlt habt, ist es wohl eher ein Fehler der Vermieterin gewesen. Ich würde mich bei der Verbraucherzentrale oder dem Mieterschutzbund erkundigen. Wenn ihr eine Mietrechtschutzversicherung habt, könnt ihr euch anwaltlich beraten lassen.
Diese Versicherung ist anteilig in den Nebenkosten enthalten
In diesem Fall scheinbar nicht. Irgendjemand hat da gepennt. Leider sind die Kosten trotzdem umlegbar, auch wenn die monatliche Vorauszahlung zu niedrig angesetzt war. Heißt: Die Mieter müssen sich kümmern, dass die monatliche Pauschale angehoben wird, damit nicht zum Jahresende eine solch saftige Nachzahlung droht. Spätestens nach dem 1. Jahr hätte das geschehen müssen. Mir unbegreiflich, wieso man da 4 Jahre wartet, dann noch einen Gerichtsprozess verpennt und wartet, bis ein Urteil fällt.
Ja - müsst ihr. Gehört zu den auf den Mieter umlagefähigen Kosten.
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV)
§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
[…]
13.
die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;