Probleme mit Gebäudeversicherung bei Entfernung tragender Wände ohne Bauantrag?
Hallo!
Ich habe eine Immobilie gekauft, wo ich 2 tragende Wände entfernen möchte. Dazu wird mir ein Bauingenieur berechnen, welche Stützmaßnahmen ich einhalten muss. Laut NRW Baugesetz muss beim Entfernen tragender Wände >2,5m aber ein Bauantrag gestellt werden.
Wenn ich jedoch anhand der statischen Berechnung vom Ingenieur die Wand ordnungsgemäß abstütze ohne einen langwierigen teuren Bauantrag zu stellen und in Zukunft irgendwas passiert (Schäden durch Sturm etc.), muss ich dann irgendwelche Nachteile bei der Gebäudeversicherung befürchten? Meine Befürchtung ist, dass die dann ggf. Schäden nicht begleichen, da kein offizieller Bauantrag vorlag. Der Bauingenieur sagte mir, dass seine Auslegung ausreicht und man sich ggf. später die Maßnahme von der Stadtverwaltung genehmigen lassen kann und er persönlich auf den Bauantrag verzichten würde.
Bin dankbar für Antworten!
Gruß
2 Antworten
Wenn ich jedoch anhand der statischen Berechnung vom Ingenieur die Wand ordnungsgemäß abstütze ohne einen langwierigen teuren Bauantrag zu stellen und in Zukunft irgendwas passiert (Schäden durch Sturm etc.), muss ich dann irgendwelche Nachteile bei der Gebäudeversicherung befürchten?
Ja - dann bekommst du von deiner Gebäudeversicherung den Schaden nicht erstattet.
Beachte, die gesetzlichen Vorschriften müssen eingehalten werden!
Meine Befürchtung ist, dass die dann ggf. Schäden nicht begleichen, da kein offizieller Bauantrag vorlag
Ganz genau so wird es sein. Das erste was ein Gutachter machen wird, er sieht die Pläne beim Bauamt ein, gibt es dort Änderungen die genehmigungspflichtig wären, die aber nicht genehmigt wurden zahlen die nicht einen einzigen Cent! Ich spreche da aus Erfahrung.
Wir kennen doch die Versicherungen heutzutage zur Genüge!
Das ist wie beim Auto. Hast du nicht zugelassene Reifen auf dem Auto und DIR fährt jemand rein, dann machen die irgendwo Stress. Hauptache Prämie kassieren aber nix bezahlen müssen...
Nein - dann verlierst du den kompletten Versicherungsschutz für das Gebäude!
Und die geleisteten Beiträge bekommst du auch nicht zurück.
Hm, ok Danke! Betrifft das dann nur Schäden, die in Zusammenhang mit den Stützmaßnahmen stehen oder stellen die sich dann generell quer bei allen möglichen Schäden?