Meinung des Tages: Deutschlandticket soll 2025 teurer werden. Was haltet Ihr davon?

Wer zahlt was und vor allem wann? Seit Monaten wird über die Finanzierung des Deutschlandtickets gestritten. Seit der Einführung des Deutschlandtickets, das aktuell 49 Euro kostet, wurde es etwa 20 Millionen Mal verkauft und erfreut sich augenscheinlich großer Beliebtheit. Doch das könnte sich ändern – denn das Ticket soll 2025 teurer werden. 

Ärger um’s Geld

2024 soll der Preis noch stabil bleiben, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Bund sein Versprechen einhält. Dieses besagt, dass nicht genutzte Gelder aus dem Jahr 2023 ins Jahr 2024 übertragen werden. Allerdings ist das bisher noch nicht geschehen. 

Bayerns Verkehrsminister (Christian Bernreiter) kritisiert dies scharf. Seit über einem halben Jahr würden sie nun schon darauf warten, dass der Kanzler sein Versprechen einlösen würde. Um dieses einzulösen, muss das Regionalisierungsgesetz geändert werden. Dafür wiederum ist augenscheinlich für kommende Woche ein Kabinettsbeschluss angesetzt. 

Bei den Verkehrsverbünden fehlt das Geld 

Die Verkehrsverbünde haben im Jahr 2024 das Geld bisher vorgestreckt. Nun warten sie dringend auf den Ausgleich dieser Ausgaben. 

Erst kürzlich beschwerte sich der Münchner Verkehrsverbund (MVV). Laut eigenen Angaben gäbe es dort derzeit ein Finanzierungsdefizit von 300 Millionen Euro

Spekulationen um und Kritik an der voraussichtlichen Preiserhöhung

Feststeht: Das Ticket soll teurer werden. Aber eine konkrete Aussage um wie viel, diese gibt es noch nicht. Viele befürchten natürlich einen massiven Kostenanstieg und auch, dass das Ticket dadurch unattraktiver werden könnte. 

Starke Kritik kommt von den Verkehrspolitikern der Ampelkoalition. So äußert sich beispielsweise Stefan Gelbhaar (Die GRÜNEN) und schätzt die Ankündigung als „paradox“ und „merkwürdig“ ein, da der Bund den Weg für die vereinbarten Finanzmittel freimachen würde. 

Detlef Müller (SPD-Verkehrsexperte) äußerte auf X (ehem. Twitter) seine Meinung dazu: Es sei nicht zielführend, wöchentlich um die Preise zu debattieren, denn letztlich wollen die Verbraucher lediglich eine gewisse Verlässlichkeit. 

Cem Özdemir (Die GRÜNEN) spricht sich dafür aus, parteiübergreifend die Bahn zu stärken. Eine Preiserhöhung dürfe keinesfalls ein Hindernis darstellen, das womöglich dazu führen könnte, den ÖPNV nicht mehr zu nutzen. 

Dass die Bahn unattraktiver wird, befürchtet auch der Fahrgastverband Pro Bahn. 

Anders sieht es der Beauftragte der Bundesregierung für Schienenverkehr (Michael Theurer), dieser hält eine Preiserhöhung für angemessen, besonders, wenn man die allgemeine Preissteigerungen und auch die Tarifabschlüsse betrachten würde. 

Eine für ihn realistische Zahl äußerte übrigens der Verkehrsminister von Niedersachsen (Olaf Lies) – eine Erhöhung von 5 Euro schätzt er als ausreichend ein. Diese Erhöhung fände auch der Fahrgastverband Pro Bahn noch für umsetzbar – perspektivisch schätzen sie auch einen Anstieg auf 59 Euro als realistisch ein. 

Doch auch hier kritisiert der Verbandschef Detlef Neuß, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, dass „Bund und Länder über einen Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro jammern“, wenn ansonsten etliche Milliarden in „umweltfeindliche Subventionen gesteckt“ würden. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Nutzt Ihr selbst das 49-Euro-Ticket?
  • Welchen Preis wärt Ihr gegebenenfalls bereit, für das Ticket zu zahlen? 
  • Ist eine Erhöhung aufgrund der Inflation angemessen oder sollte der Bund (noch stärker) eingreifen? 
  • Welche Vor- und Nachteile bietet das Reisen mit dem ÖPNV?
  • Könnt Ihr den Ärger der Verkehrsverbünde nachvollziehen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team 

Quellen: 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/deutschlandticket-preis-102.html
https://www.heise.de/news/Deutschlandticket-wird-dieses-Jahr-nicht-teurer-aber-naechstes-Jahr-9794268.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/deutschlandticket-wird-teurer-100.html
https://x.com/MuellerChemnitz/status/1810359961421062609

Bild zum Beitrag
Eine Erhöhung ist für mich nicht verständlich, denn ... 58%
Ich finde eine Erhöhung verständlich, weil ... 30%
Ich habe dazu eine andere Meinung ... 11%
Handy, Haushalt, Reise, Inflation, Geld, Deutschland, Politik, Gesetz, Bahn, Deutsche Bahn, Armut, Bahnfahrt, Die Grünen, FDP, Gesetzeslage, Kritik, ÖPNV, Preis, Reichtum, Reisekosten, SPD, Ticket, Inflationsrate, Deutschlandticket, MVV, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Dänemark will Klimasteuer im Agrarsektor einführen - wie bewertet Ihr diesen Vorstoß & wäre dieser auch in Deutschland sinnvoll?

Dänemark möchte sein Klimaziel erreichen. Um das zu ermöglichen, sollen erstmals Treibhausgas-Emissionen von Milch- und Schweinemastbetrieben besteuert werden. Dänemark wäre damit das erste Land der Welt, das eine solche Klimasteuer einführt.

Situation in anderen Ländern

In Deutschland etwa gibt es CO2-Steuern und Abgaben in unzähligen Bereichen. Dazu gehört beispielsweise der Bereich Verkehr, Wärme oder auch Energie und Industrie. Für die Landwirtschaft gibt es allerdings bisher keinen solchen Bereich. In Deutschland ist der landwirtschaftliche Sektor für acht Prozent der Gesamtemission verantwortlich. Zum Vergleich: In Dänemark sind es 35 Prozent.

In Neuseeland war ein ähnlicher Vorstoß auf massiven Widerstand getroffen. Der Plan wurde deshalb verworfen. Auch Neuseeland ist agrarisch geprägt. Doch obwohl der prozentuale Anteil der Gesamtemission in Deutschland geringer ist, wird auch hierzulande über ein solches Vorgehen diskutiert. In Deutschland sollen die Emissionen um insgesamt 65 Prozent verringert werden.

Methan und CO2

Abgesegnet ist das Vorhaben in Dänemark noch nicht. Zuerst muss es noch in das dänische Parlament. Die Chancen, dass es auf große Zustimmung treffen wird, stehen jedoch gut. Überraschenderweise wird sogar mit einer überwiegenden Befürwortung aus dem betroffenen Agrarbereich gerechnet.

Wenn Fleisch und Milch produziert werden, fällt insbesondere die sogenannte Methan-Emission an. Methan gilt als sogar noch klimaschädlicher als CO2. Es wird in ein „CO2-Äquivalent“ umgerechnet. In Dänemark sollen dann im Jahr 2030 Landwirte ungefähr 40 Euro pro Tonne CO2, im Jahr 2035 sogar etwa 100 pro Tonne CO2 zahlen.

Doch einen Vorteil gibt es für die Bauern auch: Im Gegenzug sollen sie bei der Einkommenssteuer entlastet werden. Verrechnet man das miteinander, dürfte die tatsächliche finanzielle Belastung pro Tonne CO2 bei 15 bis 40 Euro liegen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von dem Vorhaben in Dänemark?
  • Wäre ein solcher Plan auch in Deutschland sinnvoll?
  • Welche Auswirkungen hätte eine solche Steuer auf die Konsumenten?
  • Würdet Ihr im Falle einer solchen Ausführungen mehr für tierische Produkte ausgeben, wenn Landwirte die entstandenen Mehrkosten umlegen würden?
  • Welche weiteren Bereiche sollten strikter besteuert werden, wenn es um die Einsparungen von Emissionen geht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/daenemark-klimasteuer-fleisch-milch-100.html

Bild zum Beitrag
Europa, Umweltschutz, Finanzen, Natur, Steuern, Zukunft, Landwirtschaft, Umwelt, Geld, Energie, Chemie, Krieg, Deutschland, Politik, Klimawandel, CO2, Klimaschutz, Agrarwirtschaft, Dänemark, Emissionen, Klima, Naturschutz, Umweltpolitik, CO2-Ausstoß, Emission, preisentwicklung, Umweltverschmutzung, agrarpolitik, Umweltbelastung, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

Bild zum Beitrag
Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
Sport, Fitness, X (Twitter), Männer, Schadensersatz, Fitnessstudio, Deutschland, Frauen, Recht, Gesetz, Privatsphäre, Gericht, Sexualität, Diskriminierung, Gender, Geschlecht, Gesellschaft, Gleichberechtigung, Justiz, Klage, Transgender, Zivilrecht, LGBT+, Umkleidekabinen, Transfrau, Meinung des Tages
Sollten Energydrinks erst ab 18 gekauft werden dürfen?

Energydrinks enthalten vor allem Zucker und Koffein, aber können auch Taurin, Glucuronolacton und Inosit enthalten, die ebenfalls als Wachmacher gelten. Vor allem Kinder und jugendliche konsumieren gerne süße Lebensmittel und fühlen sich zudem vom coolen Image der Energydrinks angesprochen.

Gerade für Kinder und Jugendliche ist Koffein in Energydrinks nicht unproblematisch:

Bei Kindern wirken wegen des niedrigeren Körpergewichts als bei Erwachsenen bereits deutlich niedrigere Koffeinmengen spürbar anregend. Eine zu hohe Koffeindosis kann dann umgekehrt zu Konzentrationsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen wie Nervosität, Gereiztheit oder gar Angstzuständen führen.

Vorsicht bei Koffein für Kinder und Jugendliche - DLR-RLP

Auch Koffein, das in Kaffee, Tee, Energy-Drinks und Schokolade enthalten ist, kann Herzrasen verursachen. Es wirkt als Stimulans auf das Nervensystem und kann die Herzfrequenz vorübergehend erhöhen.

Angst, Stress, Koffein: Wenn Herzrasen zur Gefahr wird! - SAT.1

Insgesamt führt der Konsum zur körperlichen und aber auch zur psychischen Abhängigkeit zum Koffein. Wird der Koffeinkonsum unterbunden, so treten gewisse Entzugserscheinungen auf. Die Dauer dieser Erscheinungen ist oftmals sehr kurz. In der Regel wirken sie sich zwei bis neun Tage auf den Menschen aus.

Sucht/Entzug - Universitätsklinikum des Saarlandes

Gesundheit, Ernährung, Kinder, Getränke, Alter, Zucker, Jugendliche, Recht, Energy Drink, Gesellschaft, Jugendschutz, Koffein, Taurin, Altersbegrenzung
Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die veröffentlichten Stellen der Protokolle des RKI-Krisenstabs?

Schließungen von Schulen, Kindergärten und zum sogar Ausgangssperren. Die Corona-Maßnahmen stießen auf vielerlei Kritik. Doch bis dato galten die Protokolle des RKI-Krisenstabs als Verschlusssache. Journalisten klagten dagegen - erfolgreich. Trotz zahlreicher Schwärzungen könnten die Dokumente einiges an Aufruhr verursachen in der politischen Landschaft.

Lockdown - wer verantwortet die Veröffentlichung?

Das RKI hat am 17. März 2020 die Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Deutschen auf "hoch" heraufgestuft. Zuvor galt sie als "mäßig".
Die Dokumente zeigen, dass bereits einen Tag zuvor festgehalten wurde, dass eine neue Risikobewertung vorbereitet wurde - sie könne "hochskaliert" und veröffentlicht werden, sobald Person X (Name im Dokument geschwärzt) das Signal dafür gibt.

Um wen es sich bei dieser Person handelt, bleibt also unklar. Das Magazin "Multipolar" folgert: Die Entscheidung zur Hochskalierung der Risikobewertung wurde anders als bisher vermutet, wohl durch die Anweisung eines externen politischen Akteurs getätigt. Bislang galt die Vermutung, dass es sich um eine fachliche Einschätzung des RKIs handelte.

Allerdings lässt sich durch die Passagen in den Protokollen vermuten, dass die Einstufung sehr wohl durch das RKI erfolgte - nur die Veröffentlichung scheint in Händen der unbekannten Person gelegen zu haben.

Maskenpflicht - FFP2-Masken als Maßnahme des Arbeitsschutzes

Im Winter 2020 galt in einigen Bundesländern die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Im Protokoll vom 30. Oktober 2020 stellte die Krisenstab-Runde jedoch augenscheinlich klar, dass "keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes" existierte.

AstraZeneca - frühe Zweifel

Auch der Impfstoff AstraZeneca wurde medial immer wieder diskutiert. Das Protokoll vom 08. Januar 2021 zeigt, dass das RKI auf die Impfstoffe eingeht. Der Einsatz von AstraZeneca müsse "diskutiert" werden, möglicherweise sei es nötig, Beschränkungen zu geben, besonders, da Daten für ältere Personen sehr begrenzt seien. Zwei Monate später empfahl die Stiko den Impfstoff für alle Altersklassen.

3G-Regel - ethische vertretbar?

Im März 2021 wurde darüber diskutiert, ob das RKI bei der Haltung bleiben würde, dass keinerlei Ausnahmen von den Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene gemacht würden. Heraus kam, dass Ausnahmen fachlich nicht begründbar seien.

Laut der WHO sprächen allerdings auch ethische Gründe dagegen. Nichtsdestotrotz wurde die 3G-Regeln im September 2021 in den Katalog der besonderen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus aufgenommen.

Weitere Klage geplant

Das Magazin "Multipolar" klagte auf Veröffentlichung der Protokolle vom Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021.
Derzeit sind zahlreiche Passagen geschwärzt und unkenntlich gemacht. Das RKI stellte ein 1.000-seitiges Dokument, das erklären soll, weshalb die Notwendigkeit der Schwärzungen besteht.

Im Mai 2024 wird "Multipolar" vor das Berliner Verwaltungsgericht ziehen, um eine Einsicht ohne Schwärzungen zu erwirken.

Unsere Fragen an Euch: Ist die Einsicht der Protokolle sinnvoll? Wie sehr könnten die Erkenntnisse die aktuelle politische Situation ins Wanken bringen? Wie bewertet Ihr die Erkenntnisse, die aus den aktuell erschließbaren Passagen entnommen werden können? Sollte eine ungeschwärzte Version der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Welche Konsequenzen sollte es gegebenenfalls für etwaige Akteure geben? Was haltet Ihr im Allgemeinen von einer öffentlichen Aufarbeitung der Zeit während der Pandemie?

Wir wünschen Euch einen guten Start in die Woche und freuen uns auf Eure Antworten!

Bitte beachtet auch bei emotional aufwühlenden Themen wie diesen unsere Netiquette.

Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/rki-protokolle-corona-klagen-100.html
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2 (Unter diesem Link können u.a. die Protokolle heruntergeladen werden)

Bild zum Beitrag
Dokumente, Magazin, Maske, Öffentlichkeit, Pandemie, Impfstoff, Protokolle, Ausgangssperre, RKI, stiko, COVID-19, FFP2, Ausgangsbeschränkungen, Maskenpflicht, Corona Impfstoff, FFP2-Maske , Coronamaßnahmen, AstraZeneca, Long COVID, Corona-Impfungen, Meinung des Tages

Beliebte Themen