KFZ Zwangsabmeldung durch Polizei?

Hallo Community!

Wir stehen momentan vor dem Problem, dass das Auto meines Vaters zwangsabgemeldet werden soll.

Kurz zur Vorgeschichte:

Der Jahresbeitrag der Versicherung war am 01.01. fällig (waren nur ca. 120€, da noch Guthaben da war). Dieser wurde verspätet im Januar überwiesen.

Ende Januar kam ein Brief, die Zahlung wäre nochnicht da, bitte innerhalb zwei Wochen zahlen. Wenn schon gezahlt, diesen Brief als gegenstandslos betrachten.

Gesagt, getan. Von uns aus war alles geklärt.

Dann kam ein Brief vom Fachdienst Ordnungsrecht - die Zulassungsstelle hätte mitgeteilt, dass kein Versicherungsschutz mehr bestehe, während wir übers Wochenende nicht zu Hause waren.

Dienstag kam ein Herr und wollte abstempeln, aber das Auto war nicht zu Hause. Diesen habe ich dann angerufen und gefragt, was los sei. Er meinte genau das, was im Brief stand - kein Versicherungsschutz, deswegen zwangsweise Stilllegung.

Ich hab natürlich sofort die Versicherung angerufen und habe mich erkundigt. Diese teilte mir mit, dass das Geld nie eingegangen sei und deshalb die Zulassungsstelle informiert worden ist.

Ich habe bei meiner Bank nach dem Auszug gefragt und dort war auf dem Überweisungsträger ein Zahlendreher drinn, was natürlich niemand gemerkt hat.

Nach Absprache mit der Versicherung wurde der Betrag nochmals überwiesen, beide Überweisungsbelege (falscher mit Zahlendreher und der richtige) an sie übersandt.

Diese wollte dann eine neue eVB Nummer an die Zulassungsstelle senden.

Heute rief der Herr vom Fachdienst Ordnungsrecht wieder an und teilte mit, die Polizei ist informiert und würde die Abmeldung durchführen.

Was sollen wir jetzt machen? Wir sind auf das Auto angewiesen? Gibt es eine Möglichkeit, die Anmeldung noch zu stoppen?

Über jegliche Hilfe wäre ich dankbar!

LG, Atkah

Auto, Recht, Kfz-Versicherung, Zulassungsstelle, zwangsabmeldung, Auto und Motorrad
Trotz bestandenen fachärztlichen Gutachten MPU - hätte ich etwas tun können?

Hallo an alle!

Folgender Fall trat bei mir auf: Vor 5 Jahren (damals 19 J) wurde der Shuttlebus zur Nature One auf dem Rückweg von der Polizei kontrolliert, wo ich mit 2 MDMA-Kapseln erwischt und angezeigt wurde (erste und einzige Anzeige meines Lebens). Meine Strafe fiel recht gering aus, denn ich bekam die Aufforderung 4 mal zu einer vom Jugendamt ausgewählten Suchtberatung zu erscheinen, wo ich auch stets zuverlässig anwesend war. Bevor ich erwischt wurde, konsumierte ich sehr unregelmäßig Cannabis und zweimalig Amphetamine. Nach dem polizeilichen Vorfall entschied ich mich den Konsum ganz zu lassen, da ich Angst vor den möglichen Folgen hatte. Kurze Zeit später ließ ich mich aufgrund extremer psychischer Instabilität in einer Klinik diagnostizieren (Diagnose Borderline-Syndrom) und stationär behandeln.

5 Jahre später meldete ich mich bei einer Fahrschule an, wo ich alle Theoriestunden und 7 Praxisstunden absolvierte, bis ich einen Brief vom Landratsamt bekam mit der Aufforderung ein fachärztliches Gutachten inklusive spontane Drogenscreenings aufgrund des o. g. Vorfalls vorzulegen, die Kosten musste natürlich ich alleine tragen (ich weiß, selber Schuld!). Beim psychologischen Gespräch war ich ehrlich. Sie verlangten den Entlassbrief von mir, welchen ich ihnen zur Verfügung stellte. Meinen Aussagen (z. B. den unregelmäßigen Konsum) waren übereinstimmend. Mein Erscheinungsbild wirkte auf die Psychologin positiv, alle Urinproben waren negativ, ich bin laut denen clean und habe bestanden. Jedoch erwähnten sie bei den Unterlagen mein Borderline, weshalb das Landratsamt mich zu einem psychiatrischem Gutachten aufforderte (obwohl (auch lt. Gutachten) weder Suizid- und Selbstverletzungsgefahr bestand). Ich erfüllte meine Aufforderung ein psychiatrisches Gutachten vorzulegen, welches ich ebenso problemlos bestand, wo der zuständige Arzt sogar den Kopf schüttelte und sich bei mir aufgrund des ganzen Aufwands entschuldigte. Anschließend informierte ich mich bei der Zulassungsstelle über meine Anmeldung zur Theorieprüfung, wo man mir am Telefon sagte, dass ich mich problemlos bei der Prüfung anmelden kann, sobald sie die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens vorliegen und ich das Gutachten bestanden habe, was auch der Fall war.

Wochen später bekam ich schriftlich die Aufforderung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, da meine Fahrtüchtigkeit aufgrund der Angaben des ersten Gutachtens in Frage gestellt wird. Obwohl ich alle Aufforderungen erfüllt und alles sogar bestanden habe, schicken sie mich trotzdem zur MPU, da ihnen eine Abstinenz von 4 Monaten nicht genügt. Das hat mir einen fetten Schlag verpasst.

Wenn ich doch eh aufgrund des ersten Gutachtens eine MPU machen muss - warum war dann das psychiatrische nötig? Hätte ich rechtlich dagegen vorgehen können? Wer entscheidet solche Sachen - gibt es gesetzliche Regelungen?

Tut mir leid für dem langen Text!

Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten!

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