Benötigt man bei Ummeldung altes Kennzeichen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde -> kann er die Kennzeichen behalten.

Wenn er es nicht außer Betrieb gesetzt hat -> brauchst du die Kennzeichen da sonst die Ummeldung nicht möglich ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)
Gaskutscher  29.09.2019, 23:03

Da es etwas konfus bei den anderen Antworten zugeht (Korrekturen von unglücklich formulierten Antworten werden vom Antwortgebenden in anderen Kommentaren verwendet :D ):

Wenn das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt wurde ist das im Teil I der Zulassungsbescheinigung ersichtlich.

Falls nicht ebenfalls -> dann wird das noch nicht entsiegelte Kennzeichen benötigt.

0
muellersilas 
Fragesteller
 29.09.2019, 23:03

Was ist mit "außer Betrieb" geetzt gemeint, er hat das Motorrad glaub ich abgemeldet

0
Gaskutscher  29.09.2019, 23:05
@muellersilas

Der richtige Ausdruck für den Verwaltungsakt ist "außer Betrieb setzen". Manche nennen es "Stilllegen" andere "Abmelden".

Zum Lesen: https://www.600ccm.info/1/190610/Ummelden_HU-Bescheinigung_notwendig#stillgelegt

Wenn der Teil I den du bekommen hast so aussieht wie im Bild (Feld freigekratzt) und ein Siegel daneben -> sollte das Motorrad außer Betrieb gesetzt sein.

Bei älteren Versionen des Teil I ist ein Stempel und ein Vemerk der Zulassungsstelle drin.

0
muellersilas 
Fragesteller
 29.09.2019, 23:08
@Gaskutscher

Er hat das Motorrad ja nach dem Kauf abgemeldet und davor hab ich ja die Zulassungsbescheinigung bekommen also kann das ja gar nicht drin stehen

0
Gaskutscher  29.09.2019, 23:12
@muellersilas

Dann kann er es auch nicht abgemeldet haben.

Du hast also Teil I und II erhalten als es noch zugelassen war? Oder hat er die noch behalten und die Außerbetriebsetzung durchgeführt?

0
muellersilas 
Fragesteller
 29.09.2019, 23:33
@Gaskutscher

Ja, ich habe es erhalten als es noch zugelassen war. Danach hat er beim Landratsamt gemeldet, dass er sein Motorrad verkauft hat.

0
Gaskutscher  29.09.2019, 23:41
@muellersilas

Jetzt kommen wir der Sache näher.

Er hat lediglich den Zeitpunkt vom Gefahrenübergang gemeldet. Damit ist das Fahrzeug aber nicht außer Betrieb gesetzt worden.

Wenn er die Kennzeichen behalten hat, dir aber Teil I und II gegeben hat -> konnte er das Fahrzeug nicht außer Betrieb setzen.

Du kannst es jetzt nicht auf dich zulassen weil es nicht außer Betrieb gesetzt wurde. Ummelden geht nicht weil du die dafür notwendigen alten Kennzeichen nicht hast.
_____
Warum man nicht selber die Siegel abkratzen kann und dann sagt "habe ich schon gemacht, ist schon abgemeldet":

Ich habe diverse entsiegelte Kennzeichen meiner alten Fahrzeuge daheim. Vielleicht kommen die mal in einer Garage an die Wand oder Türe. Was sie alles gemeinsam haben: Ich habe die gleichen Kennzeichen an anderen Fahrzeugen von mir weiterverwendet. Entweder mit anderem Zulassungszeitraum oder das Kennzeichen vom einen Motorrad beim anderen Motorrad.

Also könnte ich einfach so ein altes Kennzeichen nehmen, behaupten "habe ich schon entsiegelt" und fahre weiter mit Kennzeichen mit Siegeln drauf herum...

1
muellersilas 
Fragesteller
 30.09.2019, 09:09
@Gaskutscher

Aber wieso "die vorherigen Kennzeichen" , warum nicht das letzte Kennzeichen?

0
Gaskutscher  01.10.2019, 01:56
@muellersilas

Na, das liest sich doch deutlich anders. Insbesondere als ganzer Satz:

"Ummelden geht nicht weil du die dafür notwendigen alten Kennzeichen nicht hast."

Du brauchst die notwendigen alten Kennzeichen -> das ist das was du "das letzte Kennzeichen" nennst.

PKW -> Plural da zwei Kennzeichen zum Entsiegeln.

Beim Krad -> Singular weil ein Kennzeichen zum Entsiegeln.

1
muellersilas 
Fragesteller
 01.10.2019, 09:22
@Gaskutscher

Achso, dann hab ich das falsch verstanden, aber vielen Dank für die Hilfe.

1

Natürlich brauchst du das alte Kennzeichen, sonst ist eine Ummeldung unmöglich. Das alte Kennzeichen muss ja abgemeldet werden, weil es nicht mehr verwendet werden darf. Die Zulassungstelle muss sehen, dass die Zulassungsstempel abgekratzt sind. Danach kann der Typ sich das Kennzeichen an die Wand hängen.

Gaskutscher  29.09.2019, 22:56
Kleine Korrektur:

Die Zulassungstelle muss sehen, dass die Zulassungsstempel NICHT abgekratzt sind.

Entwertet wird erst am Schalter. Nicht davor.

1

Das kann er behalten ,

es muß nur offiziell entwertet werden . Pakette des Kreises abkratzen, bei der Zulassungsstelle!

perledersuedsee  29.09.2019, 22:56

Das Entfernen der Stempel muss aber in der Zulassungsstelle erfolgen. Also kann er es eben NICHT behalten, sondern muss es dem Käufer zur Entwertung geben. Danach erst kann er es zurückerhalten.

0
muellersilas 
Fragesteller
 29.09.2019, 22:56

Er wohnt paar Stunden entfernt, wie kann ich der Zulassungsstelle mitteilen das dies passiert ist?

0
Kuestenflieger  29.09.2019, 23:00
@muellersilas

Die müssen das selbst sehen.

Bzw. der Verkäufer gibt den Beleg , das er das bei seinem Landratsamt abgemeldet hatte .

0