Reicht eine Kopie vom Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen?
Hi zusammen, da ich das Auto OHNE Original Papiere anmelden kann, muss ich zu Roten Kennzeichen greifen. Das Auto ist ca. 80 km von hier weg und ich möchte nicht den halben Tag hin und herreisen.
Da ich das Auto nicht ohne Fahrzeugbrief Original anmelden kann, brauche ich Rote Schilder.
Reicht die Kopie des Fahrzeugscheins und Briefes für die Roten Schilder ?
Danke
7 Antworten
Einfach kurz bei der Zulassungsstelle anrufen und Fragen. Wenn eine Kopie reicht dann sicherlich nur einer Beglaubigte.
Ich habe letzten Freitag ein Kurzzeitkennzeichen abgeholt und dafür musste das Original mit eingetragenen tüv oder extra Tüv Beleg dabei sein. Vor ort wird dann für das Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeugschein neu Ausgedruckt.
Es müssen keine Originale sein. Wichtig ist die Fahrgestellnummer und eine gültige HU. Früher wurde leider von vielen KZK-Fahrern einfach keine Fg-Nr. in den Schein eingetragen und dadurch konnte man mit einigen, verschiedenen Autos fahren. Das soll mit der neuen Regelung unterbunden werden. Allerdings ist diese Regelung recht realitätsfremd um einen Gebrauchtwagen zu kaufen und zu überführen.
"Rote Kennzeichen" gibt es nicht mehr für Privatpersonen😥!
https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
benötigte UnterlagenFür die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
- eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
- gültiger HU / TÜV (Vorderseite Fahrzeugschein oder Bericht)
- evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mind. einen Werktag vor der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein muss.
Du brauchst ein Foto (oder Kopie) vom Brief, der Zulassung und vom gültigen TÜV Bericht. Dann bekommst du die Kurzzeitkennzeichen (rote Nummern gibt es für privat nicht mehr).
Ja, eine Kopie reicht aus für die 5-Tage-Kurzzeit-Kennzeichen. Auch eine Kopie der gültigen HU musst du vorlegen. Perso sowie EVB für KZK.
Ja, das reicht.