KFZ-Abmeldung ohne Papiere?
Ich habe (blauäugig wie ich bin) mein Auto verkauft, dabei aber die Papiere mitgegeben an einen Polen, die Kennzeichen aber behalten. Gibt es überhaupt für mich noch irgendeine Möglichkeit nun mein Fahrzeug abzumelden ? Das läuft ja noch auf meinen Namen und ich habe die Schilder .. kann jemand helfen ?
8 Antworten
... aber der Versicherungsvertrag geht doch auf den Käufer über und der muss tätig werden.
Ich gehe davon aus, dass Du Deine Vereinbarungen mit Deiner Versicherung eingehalten hast und auch die Zulassungsstelle über den Verkauf informiert hast.
Macht der Käufer nichts, kündigt die Versicherung den Vertrag und die Zulassungsstelle schreibt das Fahrzeug zur Fahndung aus, wenn es sein muss.
... natürlich, das gute Stück ist doch weiterhin versichert! Und warum muss ein Käufer zwingend abmelden?
Wer sagt denn das er zwingend abmelden muss. Ist.mir doch wurscht, wer auf die Versicherung weiter fährt^^
Für die Kfz-Versicherung ist derjenige verantwortlich, auf den das Auto zugelassen ist. Dafür erhält er bei der Zulassungsstelle die Kennzeichen mit den entsprechenden Plaketten für Sicherheit und Zulassung. Und nur dann dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit dem Wagen fahren.
Also heißt das, der, der die Schilder hat, der haftet für die Versicherung. Denn die Schilder bestätigen erst die Zulassung?
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/auto-verkaufen-abmelden/
... nö, wenn ich meine zugelassene Kiste verkaufe, informiere ich meine Versicherung, und der Vertrag mitsamt SF-Klasse geht auf den Käufer über.
So habe ich es und alle anderen hier in Deutschland vereinbart in den AKB.
Die Versicherung wartet aber auch bis sie was von der Zulassungsstelle bekommen hat
... warum sollte sie warten?
Wenn ich VN bin und den Verkauf anzeige, weil auch ich es so vereinbart habe in den AKB, wird der Vertrag umgeschrieben und ich bin raus.
Die Schilder bringen dir herzlich wenig, die können jedem gehören.
Du musst den Weg gehen über die eidestattliche Erklärung.
Die Abmeldung eines KFZ ist auch ohne Fahrzeugschein möglich, wenn Du bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Verlusterklärung unterschreibst. Damit versicherst Du als Halter, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht auffindbar ist. Dies erhöht die Kosten der PKW Abmeldung, die Du anschließend normal vornimmst.
..... .
Bei einigen Zulassungsstellen ist das Auto Abmelden ohne Brief generell zugelassen. Wichtiger ist, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegt. Erkundige Dich bei Deiner örtlichen Behörde, ob sie die Abmeldung auch ohne vollständige Fahrzeugpapiere gestattet. Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II für die Abmeldung erforderlich, unterschreibst Du bei Verlust des Fahrzeugbriefs ebenfalls eine Versicherung an Eides statt.
https://www.wirkaufendeinauto.de/strassenverkehrsamt/abmeldung-ohne-fahrzeugpapiere/
Nur leider gibts ein Problem du bist nicht mehr der Halter des Fahrzeugs. Deshalb weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist.
Auf zur Zulassungsstelle, denen den Fall schildern, die helfen dir dann schon weiter und das Auto wird abgemeldet.
Da du die Schilder hast, sollte das ohne Probleme gehen. Nimm einfach auch deine Versicherungsunterlagen von deiner KFZ-Haftpflicht mit
Wenn du das Auto mit Papieren und zugelassen veräußerst hast, gehe zur Zulassungsstelle und zeige den Verkauf an. Damit bist du bei Straftaten und OWi aus dem Schneider. Wie das mit der Versicherung und Steuer ist kläre selbst ab.
Ruf bei deiner Zulassungstelle an und erklär den Fall. Oder geh am besten persönlich hin. Wenigstens hast du die Nummernschilder...
Wenigstens hast du die Nummernschilder...
Na gut. Dann kann man ja deine Schilder abmontieren u dein Auto abmelden, ich hab ja die Kennzeichen, aber sonst keinen Nachweis des Besitzes^^ brauch man laut deiner Antwort ja nicht
So war das nicht gemeint.
Ich hab damit gemeint, dass er wenigstens nicht so naiv war und das Auto mit Anmeldug und Nummernschilder verkauft hat. Dann wär der Ärger noch schlimmer.
Dass das Auto auf ihn angemeldet ist, kann man ja trotzdem bei der Zulassungsstelle sehen und anhand seines Ausweises, kann er sich ja erkenntlich machen. Nur so nebenbei.
Dennoch gehts ohne die Papiere nicht. Die muss man beantragen. Den Zulassungs Teil I ....und damit kann man erst das Auto abmelden. Aber dazu.muss man auch der Halter sein, was er nicht mehr ist,
Ich hab nichts gegenteiliges behauptet. Deswegen soll er sich ja bei seiner Zulassungsstelle melden. Die werden ihm schon alles erklären, was zu machen ist
Geht der Vetrag auch ohne Kennzeichen über? Normal benötigt auch der Käufer diese, um das Auto abzumelden. Ohne gehts nicht