LKW als PKW anmelden?
Ich habe mir einen Opel Vivaro gekauft und bisher schon einige Scherereien mit dem Verkäufer gehabt. Jetzt sind wir momentan wieder an einem Ding dran, dass der Verkäufer behauptet, dass er den Wagen als PKW zugelassen hatte, damit er die grüne Plakette bekommt.
Im Fahrzeugschein steht "LKW Geschl. Kasten" unter Fahrzeugtyp und hinten sind weder Sitzverankerungen noch Fenster eingebaut (lediglich an der Heckklappe sind Fenster). Als ich den Wagen auf mich zugelassen habe, wurde ich auch nicht gefragt, ob es ein LKW oder PKW sein soll.
Jetzt die Frage: Kann man das Auto auch als normalen PKW zulassen oder habe ich damit eventuell Probleme?
Ich hatte gerade Kontakt mit einem Kollegen, der schon einige Jahre beim TÜV arbeitet und der meinte, dass es eben ohne Sitzverankerungen und ohne Fenster keine Chance gibt den Wagen als PKW zuzulassen. Ich brauche aber eventuell noch ein paar andere Meinungen und Gründe.
8 Antworten
Ob die Auskunft des Händlers richtig war, kannst Du hier prüfen:
https://www.dekra.de/de/feinstaubplakette/
Was ggf. für eine Umschlüsselung auf PKW geändert werden müsste kann sicher Dein Bekannter beim TÜV herausfinden.
Wenn es ein Lkw ist, kann es nicht als Pkw angemeldet werden.
Solange ein Fahrzeug die Anforderungen nach StvZO und FVZ einem LKW entsprechen, kann das als LKW zugelassen werden. Gleiches gilt dann für einen PKW.
Dabei gehts um "Bauart und Einrichtung". Hat der Vivaro einen reinen Laderaum, dann dürfte der Hauptzweck als LKW ausgemacht werden. Eben das Befördern von Lasten und nicht von Personen.
Das Finanzamt hingegen kann das auch anders einschätzen. Obwohl in deinem Fall wohl auch der Vivaro als LKW eingestuft werden würde.
Glaub dem Tüv Prüfer.
Ich kann nur sagen, dass die meisten Kleintransporter in den Fahrerlagern beim Motorradsport Fenster rundrum hatten, und als PKW angemeldet waren. Mit LKW Zulassung hätten die sonst ihr Moped am Sonntag nicht auf dem Hänger transportieren dürfen.
Also.... die grüne Plakette kann auch ein LKW bekommen. Das hat nichts mit der Fahrzeugklasse zu tun. Wenn du eine Umschlüsselung des Fahrzeugs möchtest, musst du zum TÜV. Dann bekommst du ein Gutachten in der die Umschlüsselung eingetragen ist. Dann musst du mit dem Gutachten, Fahrezug Brief und Schein UND einer EVB Nummer von der Versicherung zur Zulassung gehen. Da wird das dann geändert.
Bei einer Umschlüsselung der Fahrzeugklasse muss immer eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt werden.