Wohnung für unter 25 jährige, Arge nimmt Antrag nicht an?

Hallo und guten Morgen :)

Mal angenommen ein Vater lebt mit seinem 22 jährigen Sohn zusammen in einer 65qm Wohnung. Der Sohn hat weder Job noch Ausbildung und bekommt kein Hartz 4 weil Vater nur knapp zuviel verdient. Verhältnis der beiden ist nicht gut und Sohn wollte schoneinmal ausziehen und Vater schon seit längerem zu seiner Partnerin ziehen mit der er seit ca. 6 Jahren fest zusammen ist. Hat es aber wegen dem Sohn nicht getan.

Situation jetzt:

Vater hat die Wohnung gekündigt und Sohn kann nicht mit. Die Wohnung seiner Partnerin (des Vaters) ist ebenfalls 65 qm mit 3 Zimmern. Die Partnerin hat zudem eine 10 Jährige Tochter. Sohn stell erneuten Antrag weil die Situation sich komplett geändert hat und er von Obdachlosigkeit bedroht ist.

ARGE nimmt Antrag nicht an und verweigert die Bearbeitung. Mit Begründung, dem Sohn würde keine Wohnung zustehen und Vater solle sich grössere Wohnung suchen. Ausserdem habe der Sohn schonmal Antrag gestellt und kann keinen mehr stellen.

Ich halte es für Willkür der ARGE um Kosten zu sparen. Zum einen gibt es den schwerwiegenden Grund des Platzmangels. Zum anderen ist auch eine Geschlechtertrennung der Kinder nicht möglich. Und die ARGE darf dem Vater nicht vorschreiben wohin er zieht. Und meiner Meinung nach muss die ARGE den Antrag bearbeiten weil die Situation und die Voraussetzungen sich geändert haben.

Liege ich falsch ? Was denkt ihr darüber ? Wie könnte sich der Sohn gegen die Willkür der ARGE wehren ?

LG

B.

Familie, Wohnung, Recht, Hartz IV, Kinder und Erziehung
Wieviel Geld von Mieteinahmen sollte man behalten?

Guten morgen zusammen,

habe eine kleine Wohnung die ich in Zukunft gern vermieten würde. Kaltmiete würde 250 Euro betragen. Dazu die normalen Nebenkosten ... diese werden ja gesondert abgerechnet. Diesbezüglich (nebenkosten) geht es aber gerade nicht.

Mir geht es darum was ich von den 250 Euro Kaltmiete im Idealfall zurücklegen sollte.

Da ja manche kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Da sind ja zb Verwaltungskosten Kontoführungsgebühren und Instandhaltungskosten.

Bei mir zb wären das allein monatlich (der Jahresabrechnung zufolge) 47 Euro diese müsste ich schon mal definitiv weglegen oder ? Die Instandhaltungspauschale betrifft bestimmt (schande über mich weiß das nicht genau) nur die Öffentliche /gemeinschaftliche Sachen wie Dach Aussenfasade Kellerräume Flure.

Dazu muss ich ja auch noch selber Geld zurück legen für die Wohnung an sich also sone Art Werterhaltungsmaßnahmen wie eben Instandhaltung / Reperatur

Also sry für den längeren Text gibt es eine Faustregel wieviel geld ich von den Mitnahmen weg tuen sollte ? Hier noch ein paar weitere infos
  • Neubaublock gebaut 1985 14 Partein
  • 2 Zimmerwohnung 50 Quadratmeter
  • Heizung nicht Zentral sondern Gastherme für jede Wohnung. Diese muss denk ich mal auch in den nächsten jahren erneuert werden.
  • Reperaturen von außen sind relativ auf Stand bzw. ganz gut abgedeckt von der Instandhatungsrücklage

Bin das wirklich total blauäugig angegangen .... meinte auf Arbeit zum kollegen cool bald habe ich 250 Euro mehr zum Ausgeben jeden Monat drauf ist er vor lachen zumsammengebrochen (hat selber 2 Wohnungen vermietet) er meinte zu mir Pack das komplette geld auf ein seperates Konto und nach 10 Jahren kannst du mal gaaanz vorsichtig gucken ob man was abholen könnte :D

Ist das wirklich so Schlimm ?

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Vermieter
Wohnung einzugsbereit aber keine Wohnungsübergabe möglich?

Hi, wir wollen dieses Wochenende umziehen. Den Schlüssel würden wir von Vormieter bekommen, der nur 200 Meter von Unserer neuen Wohnung weg wohnt. Wir könnten den also (notfalls) persönlich abholen. Jetzt ist es leider so, dass der Vermieter selbst 3 1/2 - 4 Autofahrtstunden entfernt wohnt und nur ab und zu bei der Wohnung ist, um dort das Haus zu renovieren, reparieren etc. Das nächste Mal, wenn er da ist, wäre erst am 29.10.

Es gibt zu dem Haus noch eine Hausverwaltung, die da aber unter der Woche quasi nur bis Freitag 15 Uhr ist, was bedeutet dass eine Wohnungsübergabe auch nur bis Freitag um 15 Uhr machen könnten.

Die Hausverwaltung selbst wohnt leider auch ziemlich weit von dort weg und ist am Wochenende natürlich auch Zuhause, was auch ca. 3 Autostunden entfernt ist.

Nun ist halt das Problem, dass wir im Moment auch noch nicht gerade um die Ecke wohnen und auch selbst kein Auto/Führerschein haben.

Beim Umzug sind wir quasi auf Freunde angewiesen, die uns und unsere Sachen dort hin bringen. Nur haben die natürlich auch unter der Woche keine Zeit haben, weil die arbeiten müssen.

Nun wissen wir nicht, was wir tun sollen, da am Wochenende der Vermieter sowie die Hausverwaltung nicht da sind.

Bei der Wohnungsübergabe werden ja vorhandene Schäden dokumentiert, damit man dafür am Ende nicht aufkommen muss.. Wir wissen gerade nicht, was man in so einer Situation machen kann

Die Hausverwaltung sowie der Vermieter haben leider auch keine Vertretung, die das machen würde

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Hausverwaltung, Wohnungsübergabe, Termin

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