Hallo zusammen. Einer meiner Nachbarn nutzt seit Jahrzehnten unseren Privatweg um von seinem Haus zur öffentlichen Strasse zu kommen. Es gibt für diesen Weg kein eingetragenes Wegerecht. Der Nachbar besitzt ein Wegerecht für einen anderen Weg der inzwischen wegen Verwarlosung nicht mehr nutzbar ist. Da inzwischen die Kinder und Kindeskinder Autos haben, ein Gewerbe angemeldet wurde und Mieter beim Nachbarn eingezogen sind, würden wir unseren Weg gerne schließen. (derzeit zwischen 50 und 100 Überfahrten am Tag).
Es gibt keine Baulast für unseren Weg. Es gibt kein Wegerecht für unseren Weg. Es gibt keine privatrechtliche Vereinbarung zu unserem Weg.
Ist aus der bisherigen Duldung inzwischen ein Recht erwachsen? Könnte sich der Nachbar auf ein Notwegerecht berufen?