Hallo wir wohnen seit über 20 Jahren in einem 3 Familienhaus im Erdgeschoss und im Keller wohnt nun der Sohn der Hausbesitzerin, er grillt sehr gerne und der Qualm zog von seiner Terrasse in unsere Wohnung , wenn er den Grill auf seiner Terrasse 3 meter verschiebt zieht kein Qualm in unsere Wohnung , immer wieder gab es Ärger wegen dem Grill , der Grill hat Rollen und liesse sich sehr leicht verschieben ,aber es scheint Ihn egal zu sein. Wir benutzen und Pflegen seit über 20 Jahren alleine den Garten ,der von unserem Balkon über eine Treppe zu erreichen ist , ausserdem haben wir eine ebenerdige Gartentür die über seine Terrasse erreicht werden kann , diese Tür haben wir 20 Jahre ohne Ärger genutzt und jetzt hat er ein neues Schloss eingebaut ,und der Weg ist versperrt , er wohnt erst seit 3 Jahren hier, habe ich eigentlich ein Wege oder Gewohnheitsrecht ?