Müssen die Wasseruhren der Eigentumswohnungen geeicht sein?
Bei uns in der WEG sind alle Wasseruhren der Wohnungen seit 1999 nicht mehr geeicht. Gegenüber der Gemeindeabrechnung haben wir aber immer ein Mehrverbrauch den wir prozentual aufteilen. Nun fordert ein Eigentümer den Austausch der Wasseruhren. Bei der nächsten WEG Versammlung ist dies ein Tagesordungspunkt. Müssen wir alle zustimmen? Wenn die Mehrheit dagegen ist, muss dann trotzdem getauscht werden? Der Haussegen hängt eh schon schief, daher hätte ich gerne vorab Infos. Ich hoffe auf viele Antworten, Danke im voraus.
Wegerecht,
Wasseruhr