Ein Bekannter von mir hat folgende Situation:

Er muss jemanden Wegerecht gewähren. Das Wegerecht ist im Grundbuch mit 5 Meter festgelegt.

Jetzt gab es Ärger, weil sein Sohn auf dem Grundstück (welches Ihm ja gehört) geparkt hat, jedoch ohne die Ausfahrt für seinen Nachbarn zu blockieren. Sein Nachbar beruft sich jetzt auf das Wegerecht und verlangt, dass dort weder er noch sein Sohn parken dürfen (er selbst parkt dort jedoch ständig!).

Die Frage ist jetzt: Darf er - trotz Wegerecht - auf seinem Grundstück parken, solange er die Ausfahrt für den, der das Wegerecht nutzt, nicht behindert?