Liebe Wissende!

Ich habe eine konkrete Frage zu den Rechten und Pflichten eines Verwalters (im Grunde kenne ich die, da ich seit mehr als 20 Jahren Eigentumswohnungen besitze – aber im aktuellen Fall ist der Verwalter einen extrem „harte Nuss“).

Die Wohnanlage (mehrere Häuser) besitzt eine gemeinsame Tiefgarage. Um hierfür einen Nachschlüssel anfertigen zu lassen, brauche ich die Berechtigungskarte (Zufahrt und zwei Eingangstüren = Schließanlage). Der Verwalter verweigert die Herausgabe – ohne Begründung.

Wie wir erfahren haben, möchte der Verwalter hier gern das „Monopol“ haben, da er (in seinem Auftrag angefertigte) Nachschlüssel zu einem extrem überhöhten Preis an den jeweiligen Eigentümer „weiterverkauft“.

Nach meiner Rechtsauffassung habe ich als Eigentümer ein Anrecht auf (vorübergehende) Aushändigung der Berechtigungskarte (natürlich gegen Quittung o.ä.). Schließlich besitze ich einen Anteil an der Tiefgarage – und muss daher doch auch die Möglichkeit haben, bei Bedarf Nachschlüssel anfertigen zu lassen. Oder?