Unter dem Künstlernamen alles unterschreiben bzw. abschließen?

Also hier der Fall:

Der Künstler K hat sich einen Künstlernamen ausgedacht und diesen auch in seinen Pass eintragen lassen. Der Künstlername heißt: Franz Mustermann. Der Künstler K hat sich jetzt eine Internetseite eröffnet, wo er sowohl seine Bücher, als auch seine Musik-CDs zum Verkauf im Eigen-Vertrieb anbietet.

Da der Künstler K überall nur mit seinem Künstlernamen erscheinen möchte stellt sich jetzt aus der rechtlichen Sicht folgende Fragen:

  1. Kann der Künstler K im Impressum seiner Internet-Seite seinen Künstlernamen als Personenname Angeben, wenn er auch an seinem Postkasten den Künstlernamen Angebracht hat? (Durch die Anbringung seines Namen am Postkasten könnten ja von der Post theoretisch eingehende Briefe zugestellt werden.)

  2. Da er im eigen Vertrieb verkauft, möchte er auch ein Bankkonto unter seinem Künstlernamen führen, um auch beim Bestellvorgang weiterhin unter seinem Künstlernamen zu Handeln.

Kann er ein Konto unter diesem Namen führen? Oder kann er zusätzlich zu seinem normalen Namen seine Bank auffordern auch Geldeingänge unter dem Künstlernamen entgegen zu nehmen?

  1. Kann der Künstler weiterhin andere Verträge z. B. Domain-Registrierungen unter seinem Künstlernamen tätigen.

Da hier ins besondere von Amphibium ein wirklich guter Beitrag erschienen ist, lade ich Sie herzlich ein, an unserer Diskussionsrunde teilzunehmen.

Ich bedanke mich schon mal herzlich im voraus bei den den Profis für die tollen Tipps.

freundliche Grüße ... mehr auf http://w-w-w.ms/a461t2

anonym, Vertrag, Firmengründung, Künstler, Veröffentlichung
Tchibo mobile Rufnummernmitnahme

Anfang Juli hatte ich bei Tchibo mobile die Mitnahme meiner alten Rufnummer beantragt. Bis heute also drei Monate später, hat dies nicht geklappt. Noch schlimmer: Tchibomobil war nicht einmal in der Lage, einen Antrag auf Rufnummernübernahme an den bisherigen Dienstleister für mein prepaid Handy zu stellen. Dies wundert mich sehr, denn Ende Juli hatte mir Tchibo mobil mitgeteilt, dass mein Antrag auf Rufnummernmitnahme zu Tchibo mobil eingegangen und an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet worden sei.

Insgesamt habe ich den Portierungsauftrag mittlerweile dreimal erneut eingereicht, immer mit dem Erstantragsdatum von Anfang Juli 2012. Insofern wundert es mich, dass beim bisherigen Dienstleister keine Anträge von Tchibo vorliegen, wie mir von dort glaubhaft versichert hat. Wie ich telefonisch durch die Tchibo Kundenbetreuung endlich nach zig Anrufen und Wartezeiten und Gebühren erfahren habe, ist der Antrag auf Rufnummernübernahme bei Tchibo auch tatsächlich vorhanden! Aber von Bearbeitung keine Rede! An die Fachabteilung weitergeleitet, heißt es dort, dort passiert aber gar nichts. Mittlerweile bedaure ich meinen Wechsel zu Tchibo mobile sehr. Die vermeintlich einfache Rufnummernmitnahme scheint nur ein Werbegag zu sein, Vorgangsbearbeitung bei Tchibo mobile ein Fremdwort. Ich werde jetzt meinen Vertrag bei Tchibo wieder kündigen. Es ist eine Unverschämtheit, mit welcher Arroganz man als Kunde bei Tchibomobile schlichtweg ignoriert wird, obwohl ich meinen Antrag auf Rufnummernmitnahme zu Tchibo mehrfach wiederholt habe habe, in Gesprächen vertröstet wurde, letztlich aber nichts geschieht.

Mir reichts. Mein anfängliches Vertrauen in Tchibo als Vertragspartner ist einer tiefgehenden Entäuschung gewichen.

Handy, Vertrag, Rufnummermitnahme
Finanzierung/Nutzungsvertrag für Fahrzeug an Bekannte. Ist das Risiko minimiert, gibt es Vorlagen?

Hallo zusammen, ich wollte ein Fahrzeug finanzieren und einer gute Bekannte die Nutzung gewähren. Im Grunde stottert sie die Raten ab und will kein Risiko an der Sache tragen. Wäre das mit dem Vertrag machbar bzw. wo ist das Risiko?

VERTRAG:

Herr Y gewährt nach Fahrzeugkauf und rechtlicher Eigentumsübernahme Frau V eine dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer: XXXXXXXXX, Erstzulassung XX.XX.2011. Als kumuliertes und maximales Nutzungsentgelt wird ein Betrag von XEur vereinbart. Die monatliche Nutzungsentgeltzahlung beträgt dabei mind. XEur. Als Basis dient eine jährliche Nutzung von max. 50.000km. Beim Überschreiten der km-Nutzungsleistung erfolgt eine prozentuale Anpassung der Nutzungsentgeltrate. Die Zahlung erfolgt auf das Konto…. Für den Zeitraum der Nutzung wird der offene Restnutzungsbetrag jährlich mit 2,5% zzgl. Euribor (zum 1.1. p.a.) verzinst.

Bis zum Erreichen einer kumulierten Nutzungsentgeltzahlung durch Frau V von XEur bleibt das Fahrzeug im Eigentum von Y. Ab einer kumulierten Nutzungsentgeltzahlung von XEur erfolgt der Eigentumsübergang des Fahrzeuges an Frau V. Durch vorzeitige und sofortige Zahlung der kumulierten Nutzungsentgeltzahlung ist eine Eigentumsübernahme des Fahrzeuges jederzeit möglich. Bis zur vollständigen kumulierten Zahlung verpflichtet sich Frau V dazu, das Fahrzeug auf ihre Kosten regelmäßig gemäß Intervall zu warten und in vollem Umfang Vollkasko zu versichern und für Schäden und weitere laufende Kosten für das Fahrzeug aufzukommen. Sollte eine Nutzung aus technischen oder sonstigen Gründen (Unfall, vorzeitiger und durch beide Parteien vereinbarter Verkauf an Dritte) nicht mehr möglich sein, erstattet Frau V Herrn Y den Differenzbetrag bis zur vollen kumulierten Nutzungsentgeldhöhe von XEur und der Vertrag zur Nutzung ist hinfällig. Zahlungen im Rahmen von Schäden die über die Vollkasko oder gegnerischen Versicherung die im Falle eines Unfalls abgewickelt und nicht repariert werden sollen, werden an Y bis zur kumulierten Nutzungsentgeldzahlung von XEur abgetreten. Beim Ausbleiben der Nutzungsentgeld-rate über 2 Monate ist Herr Y berechtigt das Fahrzeug zu veräußern und eine weitere Nutzung zu unterbinden. Sollte durch den Verkaufserlös mit der bereits gezahlten Nutzungsentgeldhöhe der Betrag von XEur nicht erreicht werden, so wird der Differenzbetrag von Frau V ausgeglichen.

Danke für Anmerkungen

Auto, KFZ, Rechtsanwalt, Vertrag, Autokauf, Finanzierung, Leasing, Vertragsrecht
Auflösungsvertrag, Ausbildung - Chef will mich los werden

Folgendes Problem liegt vor. Ein Mitbewohner von mir arbeitet als Dachdecker und befindet sich derzeitig in der Ausbildung. Aufgrund einer Krankheit, war er eine Woche lang Krank geschrieben. Seid dem, versteht er sich nicht mehr mit seinen Chef. Er hat seine Ausbildung 3 1/2 nun hinter sich gebracht. Seine praktische Prüfung hat er bestanden, seine theoritische hat er nur 2 von 4 Lernfeldern bestanden. Das heißt er muss ein halbes Jahr langer seine Ausbildung machen um die fehlenden zwei Lernfelder die er nicht bestanden hat, nach zu holen. Nun liegt folgendes Problem vor, sein Chef möchte ihn nicht weiter ausbilden. Da er ihn nicht einfach kündigen kann, hat sein Chef ihm ein Auflösungsvertrag vorgelegt. Da mein Mitbewohner aber seine Ausbildung abschließen will, möchte er natürlich das restliche halbe Jahr weiter arbeiten, damit er die Prüfung wiederholen kann. Sein Chef jedoch, sagte mehr als deutlich das er ihn aus dem Betrieb rausbekommen wird, er wird sich Gründe für eine Abmahnung erfinden und Zeugen hätte er auch schon die seine Erfindungen bekräftigen werden. Er wird ihn nur noch die schwersten Arbeiten übergeben und ihn auf Gut - Deutsch gesagt, richtig fertig machen. Mein Mitbewohner weiß nun ehrlich gesagt nicht was er genau tun soll, ich ebenso wenig. Deshalb wende ich mich nun an euch. Also was kann man also nun dagegen unternehmen? So einfach ist es ja nicht jemanden zu kündigen, außerdem ist es ja eigentlich nur noch ein halbes Jahr. Mit dem Chef zu reden, bringt leider gar nichts mehr, Wenn es stimmt was sein Chef sagt, mit den Abmahnungen ist das natürlich auch sehr übertrieben, vor allem das er angeblich schon Mitarbeiter hat die für ihn aussagen. Also für Hilfe oder Vorschläge sind wir mehr als Dankbar.

Prüfung, Ausbildung, Abmahnung, Vertrag, Chef, Auflösung
Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?

Hallo, folgendes Problem:

Ich habe mein Roller vor 6 Monaten zum Verkauf bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, und schon nach 1 Tag verkauft.

Der Roller wurde abgeholt und bei der Geld/Warenübergabe schlossen wir eine Art mündliches Kaufvertrag ab, zB. dass ich versichere dass der Roller keine Schäden hat, etc. Der Roller wurde mit Kennzeichen schließlich dem neuen Besitzer übergeben, dessen Name und Anschrift ich dummerweise NICHT habe.

Nun, nach 6 Monaten, als ich im Urlaub war, kam die Polizei vor die Tür , dass sie den verkauften Roller Schrott gefunden hätten, mein Nachbar hat denen mitgeteilt, dass der Roller verkauft wurde und einen neuen Besitzer hat, daraufhin seien die Beamten wieder gegangen, so wurde mir das von meinem Nachbarn jedenfalls mitgeteilt.

Ich habe keinen Brief von der Polizei bekommen und der kleine 'Besuch' der Beamten hat vor 4-5 Tag stattgefunden.

Weiteres: Es handelt sich um einen 50ccm Roller und hat somit keine richtige "Zulassungsstelle". Man müsste, wenn man einen Roller verkauft, ihn bei der Versicherung abmelden, was ich nicht gemacht habe, weil abgesprochen wurde, dass der KÄUFER dies macht.

Zum 1. März muss man für Roller, etc. ein neues Kennzeichen besorgen und somit zur Versicherung gehen und dort verlängern.

Der Verkauf fand am 17.03 statt und ich hatte KEIN gültiges Kennzeichen am Roller dran gehabt.

Somit muss der Käufer eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.

Als er anscheinend irgendwo gegen gefahren ist, tauschte er das Kennzeichen (seine gültigen) mit meinem abgelaufenen/ungültigen aus.

Nun meine Frage: Wie bereits erwähnt, habe ich keinen Brief von der Polizeidienststelle vor mir liegen. Sollte ich mich dort melden? Wann würde sich die Polizei melden?

Was ich ebenfalls fragen möchte, sollte tatsächlich der Käufer nicht ausfindig gemacht werden und ich für die zustande gekommenen Schäden aufkommen muss, hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?

Wenn alles nichts bringt und ich für alles aufkommen muss, wie viel wird das dann kosten? Also Abschleppkosten, Aufbewahrkosten, etc etc. ???

Mit freundlichem Gruß

verkaufen, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Vertrag, Handel, Notar, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehrsordnung
Muss ich Fernwärme bezahlen?

Ich habe eine Wohnung in einem Haus mit 2 Wohnungen (beide gleich groß) gemietet die Fernwärme als Heizungart hat. In der Miete ist die Heizung nicht mit inbegriffen, d.h. ich bin selbst für die Wärme zuständig. Einen Vertrag oder ähnliches habe ich nicht unterschrieben. Nun habe ich von der Fernwärmegesellschaft eine Aufforderung bekommen eine bestimmte Summe monatlich als Abschlag zu zahlen. Ich bin aber nicht damit einverstanden, da hier vorausgesetzt wird das ich deren Wärme abnehmen werde. Was ist wenn ich gar keine Wärme aus den Heizkörpern will sondern einen Elektroheizkörper oder dicke Decken oder oder? Ich soll also ohne vertragliche Bindung einen monatlichen Abschlag zahlen. Die Fernwärmegesellschaft sagt mir das es so gesetzlich geregelt wäre und ich keine andere Wahl hätte. Selbst wenn ich keinen verbrauch habe muß ich einen bestimmten anteil bezahlen. Weiterhin ist an den Heizkörpern kein Ableseröhrchen dran da dies hier wohl vergessen wurde diese anzubringen.

Bin ich dafür zuständig das dort Ableseröhrchen angebracht werden oder muß das nicht die Fernwärmegesellschaft tun. Ich soll irgendeine andere Firma anrufen und diesen dies mitteilen damit die Röhrchen angebracht werden?????

Ist die vorgehensweise so korrekt und gibt es wirklich diese gesetzliche grundlage?

Im prinzip habe ich nichts gegen Fernwärme mir stinkt nur diese Arrogante vorgehen der Gesellschaft.

Vertrag, Heizung, Fernwärme
Kann ich meinen Vodafone-Tarif während der Vertragslaufzeit vorzeitig fristlos kündigen?

Hallo,

wie oben beschrieben möchte ich so schnell wie möglich meinen Vodafone Vertrag kündigen. Leider läuft dieser noch bis September nächstes Jahr.

Angefangen hat alles damit das ich ein Kündigungsschreiben aufgesetzt habe. Nach ein paar Tagen hat mich ein Vodafone-Mitarbeiter angerufen und gefragt was man ändern könnte um mich als Kunden zu behalten. Man hat sich darauf geeinigt das soweit alles bleibt, nur das sie mir für 5 Monate meine 120min(telefonieren) gut schreiben.

Alles schön und gut.

Vor ca. 2 Wochen der nächste Anruf. Ein Mitarbeiter hat mir erzählt das ich schon sehr lange bei Vodafone bin und mittlerweile sogar den Silber Status erreicht habe. Er hat mir einen anderen Vertrag angeboten und zusätzlich da meine Junge-Leute-Rabatt bald erlischt, eine dauerhafte monatliche Gutschrift in Höhe von 5 €. Habe dem Ganzen zugestimmt weil es sehr verlockend geklungen hat und auch wesentlich billiger gewesen wäre.

Ca. 4 Tage später bekam ich eine SMS von Vodafone das mein Vertrag umgestellt ist. In einer weiteren SMS stand, dass meine monatliche Vergünstigung in Höhe von 5 € eingestellt wäre. GENAU einen weiteren Tag später die nächste SMS: Ihre monatliche Gutschrift in Höhe von 5€ ist gelöscht. ==>Was soll das<== ???

Mir reichts ENDGÜLTIG mit denen!!! Es gibt mittlerweile andere Anbieter mit wesentlich besseren Konditionen. Nächste Kündigung schon bei der Post.

Meine Frage: Kann man irgendwie vorzeitig aus seinem Vertrag austreten? Irgendwie kündigen? Habe ehrlich gesagt keine Lust mehr dazu, denen mein Geld weitere 14 Monate zu geben.

Bitte um HILFE!! Danke

Kündigung, Vertrag, Vodafone
Vertrag auf deutsch, Unterzeichner spricht kein Deutsch. Gültig?

Hallo und vielen Dank allein schon fürs Lesen.

Ich habe eine Freundin, die als Austausch-Studentin in DE ist. Sie hat bei einem großen Fitness Studio einen Vertrag abgeschlossen. Sie hat denen klar gemacht, dass sie kein Deutsch spricht und dass es sein kann, dass sie kurzfristig umzieht. Ihr wurde versichert, dass alles kein Problem wäre, sie solle einfach vorbei kommen, bevor sie umzieht.

Das hat sie gemacht und eine Praktikumsbestätigung Ihres neuen Arbeitgebers mitgebracht, welcher 600 km entfernt ist. (Somit dürfte klar sein, dass sie ihren Wohnort wechseln muss). Vor Ort wurde ihr gesagt, dass das ausreicht um zu kündigen.

Und dann kam der Hammer: Entschuldigt bitte aber DIE IDIOTEN haben an ihre alte Adresse geschrieben, dass sie den Nachweis nicht anerkennen. Sie hat ganz klar gesagt, wann, warum und wohin sie zieht. Somit lag der Brief im Kasten der alten Wohnung und erreichte sie erst 1,5 Monate später.

Danach hat sie exakt die gleichen Unterlagen nochmal eingereicht, wie vor Ort und nach nochmal 2 mal hin und her haben die Fitness-Geier die Kündigung bestätigt, allerdings zum Ende diesen Monats. Die Kündigung eingereicht hat sie aber schon im März (für Ende März). Das heißt sie hat jetzt 4 Monate weiter bezahlt. (zum Glück per Lastschrift, also kann sie es noch einziehen)

Dürfen die eine Kündigung erst 4 Monate lang nicht anerkennen und diese Zeit dann anrechnen? Und: Kann ich den Vertrag widerrufen, da sie ihn ja nicht verstanden hat? (Ich gönne denen ja ihren Beitrag, aber wenn sie sich weiter quer stellen)

Vielen Dank! (ach ja so Antworten wie "Vertrag ist Vertrag" oder "Unterschrift ist Unterschrift" brauch ich nicht. Ich hatte selbst 2 Jahre Wirtschaftsrecht und weiß, dass ein Vertrag in vielen Fällen widerufen werden kann, selbst wenn von seiten des Unternehmens keine Fehler gemacht wurden, ich weiß nur nicht, ob das in diesem Fall auch so ist.)

Recht, Gesetz, Vertrag, Jura, Vertragsrecht
Darf mir ein Versicherungsvermittler eine Rechnung stellen, weil ich keine Versicherung abschließe?

Kurz zum Fall: Ich war im Nov/Dez. 2010, also vor gut 1 1/2 Jahren bei einem Versicherungsmakler (er kontaktierte zuerst mich). Er wollte mit Biegen und Brechen mir einen Riester-Vertrag verkaufen. Er hat alle Sachen schon fertig gemacht und vorab ausgefüllt. Ich hatte einen Besprechungstermin bei ihm vor Ort.

Ich wurde danach noch mehrfach angerufen und er wollte mich überreden, dass ich nun doch endlich einen Vertrag brauche, da ja Altersvorsorge so wichtig ist und überhaupt. Ich habe jedes Mal abgelehnt und da er mich nicht in Ruhe ließ, bin ich schussendlich auch nicht mehr ans Telefon, wenn ich seine Nummer sah.

Gestern, Montag, rief er wieder an (habe seine Nummer natürlich schon lange vergessen). Er war ausgesprochen unverschämt und meinte, was denn nun los sei mit dem Vertrag. Ich sagte "kein Interesse". Er: Ja was mir denn einfällt, er sitzt ja nun auf den Kosten für sich und seine Sekretärin und für umsonst arbeitet er sicher nicht und er will mir nun 90 € in Rechnung stellen. Ich darauf hin: Wollen Sie mich nun zum Vertrag zwingen? Er: nein natürlich nicht, aber für seine Leistung will er Geld.

Keine Ahnung, warum er erst nach 1 1/2 Jahren damit ankommt.

Nun die eigentliche Frage ;-) DARF ER MIR überhaupt sowas in Rechnung stellen? Gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage hierfür?

Bitte nur qualifizierte Antworten mit sicherer JA oder NEIN Aussage und Quelle wie Gesetz. Vielen Dank!!

Geld, Versicherung, Vertrag, Makler

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