Angenommen ich melde mich Mitte 2011 in einem Fitnessstudio an, erhalte jedoch bei Vertragsunterzeichnung dass Angebot, zwei Wochen bis zum 01.12. umsonst trainieren zu können. Der erste Mitgliedsbeitrag wird also zum 01.12. fällig, Vertrag wurde zwei Wochen vorher unterschrieben.

Ist für eine Kündigung die Kündigunsgsfrist zum 01.12. oder zum Termin der Vertragsunterzeichnung Mitte November einzuhalten? Also wann tritt der Vertrag in Kraft, ab Datum erfolgter Unterschrift oder ab Fälligkeit der Zahlung?