Darf mir ein Versicherungsvermittler eine Rechnung stellen, weil ich keine Versicherung abschließe?

Kurz zum Fall: Ich war im Nov/Dez. 2010, also vor gut 1 1/2 Jahren bei einem Versicherungsmakler (er kontaktierte zuerst mich). Er wollte mit Biegen und Brechen mir einen Riester-Vertrag verkaufen. Er hat alle Sachen schon fertig gemacht und vorab ausgefüllt. Ich hatte einen Besprechungstermin bei ihm vor Ort.

Ich wurde danach noch mehrfach angerufen und er wollte mich überreden, dass ich nun doch endlich einen Vertrag brauche, da ja Altersvorsorge so wichtig ist und überhaupt. Ich habe jedes Mal abgelehnt und da er mich nicht in Ruhe ließ, bin ich schussendlich auch nicht mehr ans Telefon, wenn ich seine Nummer sah.

Gestern, Montag, rief er wieder an (habe seine Nummer natürlich schon lange vergessen). Er war ausgesprochen unverschämt und meinte, was denn nun los sei mit dem Vertrag. Ich sagte "kein Interesse". Er: Ja was mir denn einfällt, er sitzt ja nun auf den Kosten für sich und seine Sekretärin und für umsonst arbeitet er sicher nicht und er will mir nun 90 € in Rechnung stellen. Ich darauf hin: Wollen Sie mich nun zum Vertrag zwingen? Er: nein natürlich nicht, aber für seine Leistung will er Geld.

Keine Ahnung, warum er erst nach 1 1/2 Jahren damit ankommt.

Nun die eigentliche Frage ;-) DARF ER MIR überhaupt sowas in Rechnung stellen? Gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage hierfür?

Bitte nur qualifizierte Antworten mit sicherer JA oder NEIN Aussage und Quelle wie Gesetz. Vielen Dank!!

Geld, Versicherung, Vertrag, Makler
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