Frage zur Immatrikulation (Versicherungsbescheinigung)?

Guten Abend allerseits,

ich möchte zum Wintersemester 20/21 ein Studium an der Hochschule beginnen. Leider bestehen noch ein paar Unklarheiten. Es wäre lieb, wenn ihr mir eine ungefähre Hilfestellung geben oder eben anmerken könntet, wo ich die benötigten Infos am besten anfrage (da ich mir hierbei gerade auch nicht ganz sicher bin).

Und zwar ist es so, dass ich Mitte Juni meine Berufsausbildung abgeschlossen habe und nun bis einschließlich September Vollzeit arbeite. Ich habe mich entschieden, ab diesem Wintersemester (Oktober) doch Vollzeit zu studieren. Ab dem Zeitpunkt werde ich logischerweise nicht mehr (Vollzeit) arbeiten. Nun kommt das eigentliche "Problem":

Und zwar brauche ich für die Einschreibung an der Uni eine Versicherungsbescheinigung für die Hochschule. An sich würde ich diese einfach gleich anfordern, allerdings verändert sich ja mein Status mit Ende meines Berufsverhältnisses und Beginn des Studiums. Ich möchte mich zu Studienbeginn wieder über meine meine Mama versichern lassen, da ich während der Studienzeit nur bedingt arbeiten werde (Minijob). Kann ich wieder zu meiner vorherigen Familienversicherung wechseln? Wo kann ich am besten einen zugehörigen Antrag finden? Wird meine jetzige Krankenkasse dabei automatisch zum Studienbeginn gekündigt? Ich habe mich auf der Homepage meiner Versicherung umgesehen, konnte bislang aber nichts Treffendes finden. Meine Mama und ich sind übrigens bei der gleichen Krankenkasse versichert.

Kann ich die Versicherungsbescheinigung schon jetzt anfordern oder sollte ich das lieber erst tun, wenn ich bereits wieder familienversichert bin?

Falls es helfen sollte, hier noch einige Infos:

  • Ich bin unter 25 Jahre alt.
  • Es handelt sich um meine erste akademische Ausbildung.
  • Ich wohne noch in meinem Elternhaus.
  • Ich verfüge über eine Berechtigung zum Hochschulstudium.
  • Ich habe Anspruch auf BaföG.
  • Ich wohne in NRW und möchte auch hier studieren.

Ich hoffe ich habe alles klar formuliert. Danke schon mal im Voraus für jegliche Hilfe. :)

Studium, Versicherung, Familienversicherung, Hochschule, Krankenkasse, Universität, Immatrikulation, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Muss die Hausratversicherung ein Bett ersetzen was Feuchtigkeit ausgesetzt war?

Hallo liebe gute Frage Gemeinde,

wir hatten vor kurzem einen Wasserschaden woraufhin die Wand im Schlafzimmer hinterm Bett mit Schwarzschimmel befallen war. Das Bett war an der Rückseite feucht geworden und hat unangenehm gerochen. Da es sich bei der Rückwand von der Konstruktion her um einen Stoffbezogenen Holzrahmen handelt, trocknete dieser relativ schnell und der schlimme Geruch verschwand (nicht komplett aber stark vermindert). Nachdem wir den Schaden bei der Versicherung gemeldet hatten verlangte die Versicherung von uns den Gutachter, der die Feuchtigkeit der Wand gemessen hat (zwecks Dauer des Bautrockners), zu fragen ob er das Bett ebenfalls messen könnte und wir der Versicherung diesen Wert als Foto schicken könnten. Der Gutachter verneinte dies, da man mit seinen Gerätschaften keinen genauen Wert bestimmen kann aufgrund des Materials des Bettes. Er wies uns allerdings darauf hin das sich Schwarzschimmel dort mit Sicherheit abgesetzt hat, auch wenn man äußerlich nicht viel sieht. Nachdem wir das der Versicherung mitteilten, verlangte diese von uns abzuklären ob man die Rückwand einzeln Nachbestellen kann. Am Ort wo das Bett gekauft hatten stellte sich raus das es dieses Bett nur komplett zu kaufen gibt. Dies sollten wir uns für die Versicherung ebenfalls schriftlich bestätigen lassen, was wir gemacht haben und gaben dann alles im Versicherungsbüro ab. Letztendlich kam jetzt die telefonische Absage das unser Bett nicht ersetzt wird da durch die Trocknung nach Meinung der Versicherung kein Schaden mehr vorhanden sei. Eine Flasche Febreze gegen den Geruch könnte man uns zur Verfügung stellen. Wir erwarten das zweite Kind und nutzen das Bett zur Zeit nicht um kein Risiko einzugehen. Hat jemand Erfahrung mit sowas? Handelt die Versicherung richtig? Hat jemand eine Idee wie wir uns verhalten sollen? Wären für jeden Gedanken von euch dankbar

Versicherung, Hausratversicherung, Schimmelbefall, Versicherungsschaden
Schlüssel verloren oder geklaut, was tun?

Guten Abend,

also die Situation ist folgende: Gestern Abend bin ich nach Hause zurückgekehrt und heute Nachmittag ist mir aufgefallen, dass ich meine Schlüssel nicht mehr finde. Ich habe zwar schon mittlerweile meine komplette Wohnung durchsucht (nur 48m²), aber vom Schlüsselbund fehlt jede Spur. Es kann natürlich durchaus sein, dass er trotzdem irgendwo in der Wohnung ist, aber das würde mich mittlerweile doch eher wundern, da ich ziemlich gründlich nachgeschaut habe.
Da ich mit dem Schlüssel die Wohnung aufgeschlossen habe und diese danach auch nicht mehr verlassen habe, ist meine einzige andere Erklärung das ich ihn vielleicht außen an der Tür stecken lassen habe. Allerdings könnten ihn somit auch nur Leute mitgenommen haben, welche auch Zugriff auf unser Treppenhaus haben.
Deshalb habe ich auch schon unsere Nachbarn befragt, von denen hat aber weder jemand den Schlüssel mitgenommen noch bemerkt (falls er überhaupt wirklich dort hing). Ich vertraue unseren Nachbarn übrigens sehr, da sie immer sehr freundlich und hilfsbereit bei allen Angelegenheiten sind.
Allerdings waren heute morgen Leute im Haus, welche unser Trinkwasser untersucht haben (sie waren im Keller und im Dachgeschoss). Diese Personen waren aber auch schon vorab angekündigt, haben sich also nicht den Zugang ins Treppenhaus "erschlichen".
Also meint ihr ich sollte morgen nochmal meine gesamte Wohnung auf den Kopf stellen, oder sollte ich lieber sofort unseren Vermieter anrufen?
Und Frage Nummer Zwei: Greift in solchen Fällen eigentlich eine Versicherung (z.B. Haftpflicht)? Denn da am Schlüsselbund mehrere Schlüssel waren, womit sich unter anderem Haus-, Wohnungs- und Kellertür öffnen lassen, müssten dann wahrscheinlich mehrere Schlösser ausgetauscht werden. Zudem sind die Haus- und Wohnungstür Sicherheitsschlösser, womit der Preis wahrscheinlich nochmal in die Höhe schießen dürfte...

Ich sage jetzt schon mal vielen Dank für die kommenden Antworten :)

Versicherung, Schlüssel, Schloss, verloren
KFZ - Zwangsstillung wegen nicht bezahlter Versicherungsbeiträge droht - was tun?

Guten Morgen.

Ich habe bezüglich meiner Haftpflichtversicherung (KFZ) die Beiträge für 05/2020 und 06/2020 leider noch offen.

Für diese beiden offenen Beiträge (ca. 88€ im Monat) existiert noch ein Guthaben von etwa 30€, welches bereits abgerechnet wurde.

Der Versichererer (RV24) hat mir stattliche 30€ Rücklastschriftgebühren und 15€ Mahngebühren in der ersten Mahnung berechnet.

Natürlich droht er mir nun seit 24.06.2020 mit der zwangsweisen Abmeldung vom Auto, sollte ich den offenen Gesamtbetrag nicht binnen der 2 - Wochen Frist bezahlen.

Nun ... zur Zeit kann ich leider definitiv nicht bezahlen, aufgrund eines Kontowechsels war einiges angelaufen, was nun aber bis auf die KFZ - Versicherung alles wieder im Lot ist.

Den offenen Gesamtbetrag von insgesamt 189€ kann ich am 01.07.2020 zusätzlich zum regulären Betrag bezahlen, nur, dafür müsste mir die Versicherung den offenen Gesamtbetrag bis dahin Stunden.

Ist dies möglich und sind die Versicherungen tatsächlich kulant? Oder sind sie das eher nicht? Hat jemand bereits Erfahrungen mit der RV24?

Ich bin sehr dankbar für alle Antworten, bitte aber von Vorwürfen und "wie kann man nur" abzusehen, jeder kann mal in Schwierigkeiten kommen. Ich möchte dort nun wieder rauskommen, daher meine Frage.

Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Versicherungsmakler, zwangsabmeldung, Auto und Motorrad
Ärztliche Behandlung beginnen bevor die Krankenkasse der Kostenübernahme zustimmt?

Hallo,
ich benötige eine kieferorthopädische Behandlung, meine Krankenkasse möchte die Kosten jedoch nicht übernehmen, da ich eine ähnliche Behandlung vor fast 3 Jahren abgebrochen hatte (Ich war krank und zählte dadurch über die Zeit sogar als Behindert mit einem GdB von 30).
Als Grund war jedoch ein nicht-einhalten der Termine genannt, obwohl ich zu den Terminen auftauchte und dann einfach sagte "Ich breche ab, das wird mir zu viel" (Da ich permanent in Kliniken und co war, wegen meinen Problemen)

Ich werde nun also Widerspruch einlegen, es kann jedoch ewig dauern, bis sich die Krankenkasse meldet.
Da ich die Behandlung jedoch machen möchte, völlig egal ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder nicht, würde ich die Behandlung gerne schon vorher beginnen. Besonders möchte ich die Behandlung eigentlich auf jeden Fall anfang Juli beginnen.
Würde die Krankenkasse die Kosten im nachhinein übernehmen?
Oder ist die Krankenkasse quasi "aus dem Schneider", sobald ich die Behandlung anfange ohne, dass sie ihr "ok" gegeben haben?

Ja, ich frag die Krankenkasse am Montag nochmal direkt, um sicher zu sein.
Aber eine frühere Antwort wäre super, damit ich nicht zwischen "mental tot" und "mental lebend" schwanke - bis ich dann am Montag anrufen kann.

Vielen dank

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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei Pachtung eines Gartengrundstücks oder Befreiung?

Sehr geehrte Leser,

ich bin seit einigen Tagen Pächterin eines Gartengrundstücks:

private Freizeitangelegenheit, 730 qm, Lage außerhalb (keine Kleingartensiedlung), Obstbaumbestand vorhanden, Wiese vorhanden

Ich habe von einem Bekannten den Hinweis bekommen ich müsse Mitglied in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden (Unfallversicherung), ca. 90 € im Jahr.

Ist das richtig?

Mir ist der Sachverhalt nicht klar da ich weder Unternehmer im landwirtschaftlichen Bereich bin, noch etwas Kommerzielles dort betreiben möchte.

Ich möchte dort meine Freizeit verbringen und mich um das Grundstück kümmern.

Ich besitze selbst eine private Unfallversicherung (diese habe ich noch nicht auf die Sache Gartengrundstück angesprochen).

Beim Stöbern auf der Homepage der Landwirtschaftlichen BG bin ich darauf gestoßen, dass man sich auf Antrag von der BG befreien lassen kann, sollte die "bewirtschaftete" Fläche kleiner als 2.500 qm sein - was sie bei mir ist (730 qm).

Ich hoffe es findet sich Jemand im Forum der mir weiterhelfen kann.

Ich stelle mir folgende Fragen:

1) Muss ich Mitglied in der landwirtsch. BG werden?

2) Was würde eine Befreiung mit sich bringen, sprich zahlt dann die normale gesetzliche Krankenkasse im Falle eines Unfalls auf dem Grundstück (z.B. Ast auf den Kopf, Motorsägenunfall usw.)?

Vielen Dank & Alles Gute!

Landwirtschaft, Versicherung, Recht, BG, Landwirt, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Gartengrundstück, Pacht

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