StVO Handzeichen beim Abbiegen mit dem Roller?

Hallo,

Ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Motorroller. Relativ kurz danach habe ich mir einen Anwalt im Verkehrsrecht genommen damit er Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagt. Nach einigen Monaten und vielen Mahnungen an die gegnerische Versicherung hat diese nun geschrieben:

Ihr Mandant ist hier ohne ordnungsgemäße Zeichensetzung (Handzeichen) nach Links abgebogen.

Ein Blinkersetzen durch eine Fahrzeugsrichtungsanzeige ist lt. Straßenverkehrsordnung für das benutze Fahrzeug (Roller) nicht gegeben.

Desweiter befand sich unser Kunde bereits neben ihrem Mandant, als dieser plötzlich nach Links abgebogen ist. Wäre ein Schulterblick tatsächlich vorgenommen worden, so hätte das im Überholvorgang befindliche Fahrzeug gesehen werden müssen.

Jetzt wollte ich zumindest mal wissen was in der StVO zum Blinker steht bevor ich nach dem Wochenende mit dem Anwalt erneut telefoniere.

Es kann doch nicht sein, dass ein Blinkersetzen am Motorroller nicht als eindeutige Zeichensetzung gilt?

Blinker wurde gesetzt und Schulterblick wurde auch 2 mal gemacht, deshalb konnte ich ja noch Bremsen bevor ich genau vor das Fahrzeug gekommen bin.

Evtl. kann jemand den dazu passenden § hier posten da ich nicht wirklich was im Internet finde.

Vielen Dank

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Schadensmeldung bei Haftpflicht trotz vermutlicher Unschuld?

Ich (Radfahrer) fuhr ein Auto (Smart) auf dem Rad- und Fußweg an. Ich fuhr maximal 15 km/h. Kurz vor dem Aufprall (ungefähr 10-15 m) wurde ich von Reflektionen der Sonne geblendet. Warscheinlich von Autos auf der Straße. Ich musste somit den Kopf senken, damit mein Basecap die Sonnenstrahlen abdeckte. Ca. 3-5 Meter vor dem Aufprall hob ich meinen Kopf wieder an. Dort merkte ich, dass ein Auto auf dem Fuß- und Radweg, an einer Ein- und Ausfahrt von einer Autowerkstatt steht. Ich hatte keine Zeit mehr um mit einer Bremsung zu reagieren und fuhr in den PKW rein. Platz zum Ausweichen war auch nicht da. Der Wagen hat den ganzen Weg versperrt. Ich hätte höchstens auf die Fahrbahn der Autos ausweichen können, wo aber eine Menge Autos fuhren. Die Fahrerin des PKWs ist eine ältere Dame. Ich schätze mal 80-85 Jahre. Ich bin noch Minderjährig (15 Jahre) und besitze keinen Führerschein. Somit müsste Sie ja wissen, wie man einen solchen Unfall verhindern kann. Als ich gegen den linken Kotflügel des Autos fuhr und über die Motorhaube rollte, landete ich vor dem Auto, auf dem Rücken liegend. Die Dame fuhr sofort mehrere Meter zurück in den Hof der Autowerkstatt und hatte 2 Zeugen bei sich, die auf Ihrer Seite sind. Die konnten nur Den hinteren Teil des Autos sehen und 5 Meter links davon, etwas von Fuß- und Radweg. Diese Zeugen standen im Inneren des Geländes, ca 20-30 m enfehrnt. Ersthelfer waren direkt zur Stelle, dessen Hilfe ich aber leider abwieß, da ich keine Schmerzen oder Einschränkungen beim Aufstehen spürte. Die Dame und ihre Zeugen behaupten nun, dass ich der Verursacher des Unfalls sei. Die meinen auch das die Dame dort schon länger im Weg stand. Was ich aber nicht bestätigen kann. Ich behautete am Anfang auch dass ich schuld sei, doch merkte dann schnell dass ich nicht der Alleinverursacher oder Schuldige bin. Die Dame hat sich ja auf den Radweg gestellt. Und 5 Sekunden vorher war sie ja noch nicht da. Sie hatte ein Smart, weswegen Sie nicht so weit rausfahren musste um Überblick über den Fuß- und Radweg zu haben. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, hat sich aber nur das beschädigte Auto angeschaut und das beschädigte Fahrrad nicht beachtet (so wie ich das augenscheinlich mitbekommen habe). So... ich bin zuhause angekommen, Papa ist nach hause gekommen. Wir haben bei der Versicherung der Unfallgegnerin angerufen. Die wollen den Polizei-Unfallbericht. Wir rufen somit bei der Polizei an. Die wundern sich wieso wir den Bericht anfordern und stimmten am Ende doch so halbwegs zu, bei einer Rechnung von 50 ct/ Seite. Es wurde uns auch direkt mitgeteilt, dass wir eine weitere Anfrage schriftlich per E-Mail einreichen müssen. Der Bericht ist noch nicht da. Meine Frage ist jetzt ob ich, den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden muss, obwohl ich mich unschuldig fühle.

Ich freue mich über jede Hilfe, am meisten über die eines Anwaltes.

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Wasserschaden durch verstopften Duschabfluss möglich (nicht durch Überlauf der Duschtasse)?

In meiner Wohnung ist ein erheblicher Wasserschaden entstanden. Die Bodenplatte soll nass sein und das Wasser zieht nach ober in der Wände. 

Es wurde noch nichts festgestellt. Ich habe Angst, dass es von meiner Dusche kommt. Die Dusche ist seit gewisse Zeit verstopft (nicht komplett, das Wasser staut sich und läuft langsam ab. Ich schätze die volle Duschtasse braucht 15min). Ich habe vor 5-6 Monate das selbe Problem gehabt und der Hausmeister hat es behoben. Allmählich ist das Problem wieder aufgetreten, da ich lange Haare habe. Ich wollte es demnächst dem Hausmeister wieder melden. Dann ist das mit dem Wasserschaden passiert. 

Die Gebäude ist ca. 5 Jahre alt.

Ich habe jetzt Angst haften zu müssen (falls es überhaupt von der Dusche kommt) weil ich die Verstopfung nicht rechtzeitig gemeldet habe. Sagen wir wenn der Abfluss undicht ist und die Versicherung argumentieren wird, dass es wegen der Verstopfung ist. Dann habe ich den Schaden indirekt erzeugt. 

Es ist mir allerdings nie Wasser übergelaufen. 

Die Frage ist wie wahrscheinlich ist es, dass die Verstopfung zu einem Wasserschaden führt, bzw. kann man durch mein Versäumnis der Meldepflicht argumentieren die Röhren beschädigt zu haben. 

Ich bin eine Studentin und habe keine Haftpflichtversicherung. Auch keine von den Eltern. Ich finanziere mich selbst durch Nebenjobs und bin pleite

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