Rangierschaden beim Parken, Fahrerflucht?

Hallo,

ich habe mein auto gestern Abend abgestellt. Nun habe ich heute morgen mitbekommen dass jemand paar Fotos von mein Fahrzeug gemacht hat, und bin dann zu mein Fahrzeug gegangen.

wie es heraus stellte, könnte sein, dass ich gestern beim Einparken dass vordere auto beschädigt habe. Die Polizei ist gekommen, alles aufgenommen. Haben gegenseitig die Daten an Versicherungen ausgetauscht. Nun, bin ich jetzt als Fahrerfluch beschuldigt worden.

Als die polizei die Fahrzeuge angeschaut hatten, könnte die zuerst keine erkenntbaren schäden an mein fahrzeug festellen, die den schaden der vorderes Auto zuordnen können.

Das vordere auto wurde auch Seit gestern bewegt, nach seiner aussage war der seit gestern abend weg, und heute auf der arbeit hat der schaden bemerkt, kam dann zurück wo der gestern abend vor mir geparkt hat.

Die Polizei nahm zuerst als Fahrerflucht auf. Laut deren, ist es wahrscheinlicher dass die Ermittlungen eingestellt werden.

aber Trotzdem, was können für Strafen auf mich zu kommen? Ich weiss, Fahrerflucht ist Fahrerflucht, habe jedoch beim Einparken nichts bemerkt. Sage auch nicht nein, kann alles passiert sein, jedoch mit was müsste ich den Rechnen? Laut Gesetzt kann es sogar bis zu Haftstrafe kommen, ist übertrieben, aber möglich. Hat jemand Ähnlicher Erfahrung und könnte es mit mir teilen, wie es am ende ausgegangen ist.

vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen,

Andreas

Vorderes Auto:

mein Auto:

Bild zum Beitrag
Polizei, Versicherung, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Fahrerflucht, Parkschaden, Rechtslage, Rechtsschutz, Schaden, Straftat, Auto und Motorrad
bAV Verzichtserklärung?

Ich habe im Mai diesen Jahres meinen Arbeitgeber gewechselt & habe von meinem alten Arbeitgeber eine bAV vom Volkswohl Bund (bin sehr zufrieden mit dieser Versicherung). Mein neuer Arbeitgeber hatte mir damals vermittelt (vor Vertragsabschluss), dass es möglich wäre, dass er diese Versicherung von mir übernimmt. Nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte & ihn ein paar Wochen erneut gefragt habe, ob er diese übernimmt, wollte er meine Unterlagen dazu haben & hat sie „prüfen“ lassen. Dann kam er zu mir und meinte er wäre vertraglich schon an eine andere Versicherung gebunden (Aachen Münchner) & könne deshalb meine alte bAV nicht übernehmen. Er kam dann mit einem Vertrag von seiner bAV, diesen Vertrag hab ich prüfen lassen & mir wurde davon abgeraten (mehr Vorteile für AG, statt AN). Jetzt wurde ich vor die Wahl gestellt, den Vertrag zu unterschreiben oder eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Ich möchte den Vertrag nicht, muss ich die Verzichtserklärung unterschreiben? Befinde mich gerade in einer Zwickmühle, da ich ja lediglich auf seinen Vertrag verzichten möchte, nicht auf die Zahlung einer bAV. Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb er meine Versicherung nicht einfach weiter übernehmen kann.

Der Versicherungsmensch der den Vertrag vermittelt ist übrigens mein Chef sein Sohn. Ich persönlich hab nicht allzu viel Ahnung von Versicherungen, aber mir ist die ganze Sache nicht ganz geheuer, da der Versicherungsmensch eiskalt schien und es für mich so rüber kam, als würde er alles machen um diesen Vertrag abschließen zu können. Das Beratungsgespräch begann übrigens mit 5 Min. erzählen was für eine Versicherung es ist, danach fiel auch schon der Satz „ich bräuchte 3 Unterschriften von ihnen“... Der Vertrag an sich wurde in dem Gespräch (was Max. 15 Min. waren) nicht gezeigt, auf keine Details eingegangen. Habe den Vertrag mitgenommen & nichts unterschrieben.
Habe übrigens eine Kollegin, die im Juli ebenfalls neu in der Praxis angefangen hat & bei ihr ist die gleiche Situation, wie bei mir.

Ich hoffe, ich habe meine Situation nicht allzu verwirrend geschildert, mich würde einfach nur interessieren, ob ich verpflichtet bin eine Verzichtserklärung zu unterschreiben oder nicht?

Versicherung, Recht, Vertrag, arbeitgeberrecht, bAV, betriebliche Altersvorsorge, verzichtserklärung, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Was tun, wenn Wasser unter Badezimmerfliesen gelaufen ist?

Hallo zusammen,

ich bin enorm unsicher, wie ich mich weiter verhalten soll. Ich bin Mieter in einem Altbau.

Vor kurzem ist durch einen nicht perfekt montierten Waschmaschinenzulaufschlauch (Aqua-Stop, das Leck lag aber oberhalb des Sicherheitsventils) über Nacht tropfenweise Wasser ausgetreten, das sich im Laufe der Zeit zu einer Pfütze auf dem Fliesenboden gesammelt hat. Das Wasser lies sich mit mehreren Handtüchern aufnehmen und es war nicht das gesamte Bad "überflutet".

Problematisch ist aus meiner Sicht nun Folgendes: Die Fugen zwischen den Fliesen sind an verschiedenen Stellen porös bzw. schon löchrig (das waren sie schon vorher und sind es auch an Stellen, zu denen das Wasser gar nicht gelangt ist). Dadurch konnte stellenweise Wasser eindringen, das anfangs tatsächlich auch durch Druck wieder nach oben trat. Inzwischen ist von außen alles trocken und es lässt sich kein Wasser mehr finden. Ich habe so lange nach oben austretenden Wasser aufgesaugt und geföhnt, bis kein Wasser mehr austrat. Bei der Mietpartei untendrunter ist nach mehreren Tagen auch noch immer alles trocken.

Den Vermieter habe ich sofort informiert, er will sich das bei Gelegenheit mal ansehen und es sieht aktuell nicht danach aus, dass das professionell auf Feuchteschäden geprüft wird. Das bereitet mir große Sorgen, den von außen kann man nun nichts mehr sehen.

Trocknet das Wasser dort einfach wieder weg - durch die Fugenlöcher gelangt ja auch Luft darunter. Wie wahrscheinlich ist Schimmelbildung? Was passiert, wenn nun unterhalb der Fliesen Feuchtigkeit zu Folgeschäden führt? Ich bin recht ratlos, zumal ich Sorge habe, selbst für entsprechende Schäden zu haften. Aber ohne aufgetretenen Schaden kann ich ja auch schlecht meine Versicherung bereits informieren, oder?

Wasser, Versicherung, Gesundheit und Medizin, Wasserschaden, Feuchtigkeitsschaden
Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit?

Hallo, ich habe vor kurzem meine Ausbildung bei der bayerischen polizei begonnen.

Da in diesem Beruf/Ausbildung ein hohes Verletzungsrisiko besteht, wurde eine DU = (Dienstunfähigkeit) empfohlen.

Da ich jetzt einige riskante Monate verstreichen lassen hab, habe ich mir nun 2 Angebote der Allianz und Signal Iduna eingeholt.

Die Allianz bietet allerdings nur eine BU = (Berufsunfähigkeit) an, welche aber trotzdem greift.

Meine Frage geht jetzt an alle Versicherungsprofis und Beamte mit Erfahrung.

-Die Allianz hat eine 50% Hürde, welche man an BU übersteigen müsste, damit sie zahlt. Das ganze entscheidet dann der Allianz Arzt, welcher mich aber nicht begutachtet, sondern nur Unterlagen anschaut, welche er von meinem Dienstarzt anschaut.

-Die Signal wiederum hat keine 50% Hürde, sondern übernimmt die Entscheidung meines Dienstarztes. Heißt Dienstarzt sagt nicht DU = ich darf weiter Arbeiten und erhalte Lohn (also brauche ich die Versicherung theoretisch nicht) und Versicherung zahlt nicht. Schreibt der Dienstarzt mich DU zahlt die Versicherung.

Die Vor und Nachteile sind eindeutig.

Die Versicherung der Allianz würde um einiges mehr kosten als die der Signal, allerdings hat die Signal Versicherung sehr miserable Beurteilungen.

Da sich in meinen Kreisen die Meinungen über DU und BU stark unterscheiden wollte ich hier mal nach fachkundiger Meinung fragen.

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen... bin seit längerem ohne Schutz und würde somit die nächsten 5 Jahre bei DU nichts bekommen.

Danke

Dienstunfähigkeit 75%
Berufsunfähigkeit 25%
Unfall, Polizei, Versicherung, Berufsunfähigkeit, arbeitslos, Beamte, Dienstunfähigkeit, Unfallschutz, Erfahrungen
Motorrad zerkratzt?

Hallo,

ich hatte 2 Wochen eine Außeinandersetzung mit so einem Typen aus unserer Schule. Ich habe ihn Hündchen genannt und er hat es falsch verstanden und mir gedroht mich am nächsten Tagabzustechen. Ich dachte mir nix dabei und es geschah auch nicht. Nur hatte er am Tag darauf seine intollerante DNA über mein Zweirad verteilt. Man sah es da es noch nicht getrocknet war. Ich wollte es nicht zur eskalation bringen also hab ich auch nicht darauf reagiert. Und Heute bemerkte ich dass mir jemand zwei dicke Kratzer am Tank anbrachte. Mein verdacht viel sofort auf ihn also ging ich ihn suchen. Als ich diesen 9 Klässler (bin in der 12.) in seiner Klasse fand ist er beschämt davon gelaufen.

Das wars zur Story jz kommen wa mal zur Frage. Ich werde definitiv Anzeige erstatten mein Lehrer meinte auch ich solle es machen, aber ich befürchte die Anteige wird wohl oder übel ins nichts verlaufen da ich Beweise vorlegen muss die ich nicht hab. Höchstens zeugen dafür als er mir drohte mich abzustechen. Aber für die Sachbeschädigung fehlt es mir.

Muss ich für den Schaden aufkommen? Habe Vollkasko auf der 125er aber mit 300€ Selbstbeteiligung. Wenn ich also Anzeige erstatte und sie ihn nicht drankriegen muss ich dafür aufkommen(also diese 300€)?

Ich bin ein ziemlich tolleranter Mensch, aber das bringt mich auf die Palme. Anstatt dass er sich mit mir verständigt zieht er den Schwanz ein und vergreift sich an meinem Moped?

Hier ein bild die Kratzer sind sehr tief.

Klickt auf volle größe dann sieht man es

Bild zum Beitrag
Motorrad, Polizei, Versicherung, Recht, Rechte, Anzeige, Sachbeschädigung
Wie lange ist es zumutbar ohne Auto?

vor ca. 1 Monat hatten wir einen Unfall (ich war nur Beifahrerin), zum Glück aber ohne Personenschaden. Die Polizei war dennoch da und meinte die Schuldfrage sei eindeutig. Auch ich habe direkt nach dem Unfall den Unfallgegnern die Frage gestellt, wie sie die Schuldfrage sehen, wobei der „nette“ Herr schon zugegeben hat, dass er Schuld sei.

Soweit so gut. Unser Auto wurde in die Werkstatt geschleppt und von einem Gutachter der Gegnerversicherung begutachtet. Dann tat sich mal eine ganze Woche nichts. Auf Nachfrage wurde uns dann mitgeteilt, dass die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten des anderen Unfallautos unserer Versicherung zugeschickt hätte. Nunja, die Kosten wurden natürlich zurückgeschoben, da ja der andere Schuld war.
Dann hat sich wieder 2 Wochen nichts getan...die Werkstatt durfte auch noch nicht mit der Reparatur beginnen, da der Schaden noch nicht freigegeben wurde.

Nach einigen Telefonaten und etwas Druck kam dann raus, dass der Unfallgegner nun einen Rechtsanwalt einschaltet, weil er die Schuldfrage anders sieht?! Das haben wir natürlich nicht so hingenommen und uns auch einen Anwalt genommen. Seit 1 Woche „streiten“ nun die Anwälte miteinander.

Meine Frage ist nun, wie lange ist es dem Fahrer in dessen Wagen ich saß zumutbar, ohne Auto zu bleiben? Immerhin muss er ja auch täglich zur Arbeit usw.

Nebeninfo: laut Werkstatt wird alleine die Reparatur im besten Fall 2 Wochen dauern. Da unter den Anwälten derzeit keine Einigung in Sicht ist, wird sich das noch in die Länge ziehen.

noch eine Info: wir wohnen am Land. Da ist nix mit öffentlichen Verkehrsmittel, Fahrrad oder so.

Auto, KFZ, Versicherung, Recht, Anwalt, Streit, Auto und Motorrad
Schule verlassen in der Mittagspause NRW?

Ich gehe in die 10 Klasse einer Realschule in Nordrhein-Westfalen, in unser großen Mittagspause dürfen wir das Schulgelände nicht verlassen. Viele unser Lehrer sind mit uns Schülern einer Meinung, in dem Thema Schulgelände verlassen in der Mittagspause. In der letzten Elternsprecher Konferenz fragten die Elternsprecher, wo das Problem läge ein Zettel auszufüllen damit wir Schüler das Schulgelände verlassen dürfen, in der großen Mittagspause. Unsere Schulleiterin Antwortete darauf, dass das verlassen des Schulgeländes aus Versicherungs gründen verboten sei. In anderen öffentlichen Schulen, in meinem Umkreis ist das Verlassen schon ab der 7 Klasse erlaubt. Die Eltern füllen einen Zettel aus und das Thema ist gegessen.

Ich machte mich dann vor kurzem auf die Suche, um die Wahrheit aufzudecken. Im Internet und wurde ich auch fündig. Auf der Seite des Schulministeriums NRW steht:

,,Verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, um sich mit Nahrungsmitteln zu versorgen, die dem alsbaldigen Verzehr dienen, so sind sie auf den Wegen gesetzlich versichert, wenn diese Wege nicht unangemessen weit von der Schule weg führen. Hierbei ist es unerheblich, ob eine Erlaubnis zum Verlassen des Schulgrundstückes vorliegt. Gehen Schülerinnen und Schüler allerdings eigenwirtschaftlichen Betätigungen nach (z. B. Kauf von Kleidung oder Genussmitteln wie Zigaretten, u.a.m.), so besteht insoweit kein Versicherungsschutz."

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/ganztag/sicherheit-aufsicht-und-erste-hilfe-im-ganztag/versicherungsrechtliche

In unserem GG fand ich auch Information über das Thema, welche der Aussage meiner Schulleiterin widersprechen. Siehe selbst:

§ 57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht (Punkt 6)

,,Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden sowie während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen. Gleiches gilt grundsätzlich im Rahmen einer pädagogischen Übermittagbetreuung. Außerhalb verpflichtender Ganztagsangebote kann die Schulleitung, wenn ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag - bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Eltern - gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden zu verlassen. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen."

https://bass.schul-welt.de/6333.htm

Liege ich richtig, dass wenn meine Schule möchte, ihr Gesetzlich wie Versicherungs technisch keine Probleme im Weg stehen? Also mit anderen Worten meine Schulleiterin lügt Lehrer wie Schüler in diesem Thema an?

LG Dominic

Schule, Mittagspause, Versicherung, Recht, Gesetz, Ganztagsschule, Nordrhein-Westfalen, Schulministerium, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Versicherung