Autounfall, Versicherung will mir teilschuld anhängen?

Hallo zusammen, kurz zum Unfallhergang: Ich fuhr an eine Kreuzung mit einer Rechts vor Links Regelung heran. Es war mittags, also hell, da die Kreuzung bekannt dafür ist das sie übersehen wird hielt in an der Kreuzung an, mein erster blick ging nach links - frei, gerade aus und rechts ebenfalls frei, kein auto in sicht, also fuhr ich an, in der mitte der Kreuzung (ich wollte links abbiegen) kam von links ein auto angefahren, der Fahrer wollte einen bogen um mich herum fahren (statt zu bremsen?! keine ahnung was das sollte) jedenfalls fuhr ich ihm dann seitlich rein, mein auto kam sofort zum stillstand, er fuhr noch gute 10 meter weiter bis er zum stehen kam. er hat seine schuld sofort eingesehen trotzdem habe ich die polizei dazu geholt, auch diese haben die schuld klar bei dem anderen gesehen da dieser die vorfahrtsregelung missachtet hat. kurz um mein auto ist totalschaden (schaden 4100 restwert 2500)

die Versicherung zögert nun heraus und versucht mir einen teilschuld an zu hängen. ein anwalt wurde vom autohaus wo das gutachten erstellen lassen hat eingeschaltet und der ist an der sache dran aber meine frage wäre nun, polizei sagt mich trifft keine schuld, kann die versicherung mir totzdem eine teilschuld anhängen? ich brauche das geld um mir ein anderes auto zulegen zu können aber das interesiert die versicherung nicht.

Autounfall, Versicherung, Recht, Auto und Motorrad
Sind Nicht-Silikonfugen im Bad auch Wartungsfugen?

Hallo,

die eigentliche Frage steht schon oben:

Sind Nicht-Silikonfugen auch Wartungsfugen?

Wir haben zwei ältere Bäder bei uns im Haus, in einem ist jetzt ein Wasserschaden aufgetreten. Eine Sanitärfirma hat den Abfluss aus der Duschwanne als Übeltäter ausgemacht.

Gestern war ein Sachverständiger von der Versicherung da. Dieser bemängelte eine schadhafte Silikondichtung zwischen Wand und Duschwanne.
Hierzu muss man allerdings sagen, dass im Original bauseits eine feste Fuge aus dem gleichen Material wie zwischen den Fliesen zwischen unterster Fliese und Duschwanne verbaut ist, also im Original gar keine Silikonfuge vorhanden war.

Um das ganze pflegeleichter zu gestalten (die originale feste Fuge und die Kante der Duschwanne bildeten einen rechten Winkel, der unpraktisch sauber zu halten war) und aus optischen Gründen habe ich dort vor einiger Zeit eine Silikonfuge gezogen.

Diese neue Fuge hatte also für mein Dafürhalten allein kosmetische Zwecke, allenfalls sekundär, „zufällig“ eine abdichtende Wirkung.

Der Sachverständige möchte jetzt darauf hinaus, dass die Silikonfuge schadhaft war und wir uns deshalb an den Kosten für die Instandsetzung, die die Versicherung eigentlich tragen müsste, anteilig beteiligen, da nicht auszuschließen sei, dass nicht nur der Abfluss der Dusche undicht war, sondern möglicherweise auch eben die Fuge am Rand der Wanne.

Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, ob auch eine solche feste Fuge aus Fugenweiß (oder was auch immer, es wurde professionell eingebaut) eine Wartungsfuge ist oder eben nicht. Gewartet haben wir diese Fuge nicht im Speziellen, da wir davon ausgingen, dass sie eben nicht aus Silikon und damit keine Wartungsfuge sei, offensichtliche Schäden konnte man nicht ausmachen. Zumal diese Fugenmasse fest wie Beton ist, also „mal eben“ erneuern wie eine Silikonfuge wäre da nicht drin gewesen – vermutlich nicht mal ohne Beschädigung der angrenzenden Fliesen.

Ich möchte natürlich grundsätzlich nichts erstattet haben, das mir nicht zusteht. Aber mir jetzt mangelnde Wartung einer Fuge, die eigentlich gar nicht da war und nicht hätte da sein müssen, zu unterstellen und damit Geld einzubehalten, obwohl wir (womöglich) keine Pflichtverletzung begangen haben, finde ich nicht in Ordnung. Deshalb bitte ich um eine Einschätzung – im Idealfall von einem Fachmann – ob auch diese feste Fuge eine Wartungsfuge ist, so dass wir hier unwissentlich ein Versäumnis begangen haben, oder ob es sich lohnt dagegen ggf. aufzubegehren. Eine Aussage der Versicherung haben wir noch nicht, bisher nur die Aussage des Sachverständigen.

Vielen Dank!

T3Fahrer

Badezimmer, Versicherung, Recht, Gebäudeversicherung, Sanitär, silikonfuge, Versicherungsrecht, Versicherungsschaden, Wasserschaden, Wasserschaden Wohnung
Vermögensberater Zukunftsicherer Beruf?

Grüße,

durch meinen Nachbar bin ich auf die DVAG ( Deutsche Vermögensberatung ) aufmerksam geworden!

Er war vorher viele Jahre bei der Bundeswehr und ist danach sofort zur DVAG als Vermögensberater als QUEREINSTEIGER!

Er wäre dadurch " Fame " geworden!

Und die Leute würden Ihn alle um seinen Audi S5 und seinen Job als Selbstständiger Vermögensberater beneiden!

Er sagt mir immer, klar da verdient man sehr gut. Wie soll ich sonst meinen Audi S5 vom Baujahr 2010 tunnen können bzw wie soll ich sonst die laufenden Kosten ( Sprit, KFZ Versicherung ) bezahlen können.

Finde dieses Argument NICHT so wild bzw ausschlaggebend. Da ich selber 1 Audi habe und es ist machbar zwecks laufende Kosten.

Meiner Meinung nach ist das Auto NICHT viel getunnt außer bissel ganzer Wagen Foliert.

Aber egal!

Meine Frage:

  1. Kann man als Vermögensberater sehr gut verdienen im Homeoffice?
  2. Wenn man als Quereinsteiger anfängt würde man KOSTENLOS nebenbei ein Facharbeiterbrief als Vermögensberater bekommen ( verschiedene Abschlüsse )
  3. Ist der Beruf Zukunftssicher?
  4. Kann man seine KUNDEN sich selber aussuchen wie WEIT man zum Kunden fahren möchte zwecks er fährt ja alles mit PRIVATEN Wagen!?

Wichtig!

Habe gehört wenn man die DVAG verlassen will irgendwann, hätte man SCHULDEN. Weil der NEUE Vermögensberater die Kunden vom anderen Vermögensberater übernimmt etc. Habe ich im Internet gelesen. Stimmt das?

Was haltet Ihr von der DVAG Vermögensberatung!?

NICHT Zukunftssicher 83%
Vermögensberater DVAG Zukunfssicher 17%
Beratung, Auto, Freizeit, Leben, Arbeit, Beruf, Geldanlage, Selbständigkeit, Job, Audi, Versicherung, Berufswahl, Arbeitsrecht, Autofahren, Berufswelt, Freizeitaktivitäten, Jobsuche, Meinung, Mobilität, selbststaendig-machen, Straßenverkehr, Vermögenswirksame Leistungen, Arbeitsweg, Fragestellung, arbeitswechsel, deutsche-vermoegensberatung, selbstständige Arbeit, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Beruf und Büro, Abstimmung, Umfrage
(KFZ-Versicherung) Allianz schickt keine Kündigungsbestätigung?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bin ziemlich am verzweifeln.

Und zwar folgende Situation: Ich habe am 17.05.2018 vor Ort Vertrag A bei einem namhaften Anbieter abgeschlossen. Vertrag A läuft regulär bis zum 17.05.2020, dieser wurde von mir im August 2019 "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt, da er mir viel zu teuer war. Daraufhin bekam ich eine Kündigungsbestätigung zum 17.05.2020. Da mir bis dato nicht klar war, dass man ihn auch zum 01.01.20 hätte kündigen können, schloss ich Mitte November Vertrag B ab, welcher 15€ günstiger im Monat ist und kündigte über Aboalarm Vertrag A nochmals, diesmal zum 01.01.2020. Ein Versandnachweis seitens Aboalarm und Bestätigung eines Support-Mitarbeiters, dass meine Kündigung erfolgreich eingegangen sei und der Versand bestätigt wurde, sowie die Kündigung selbst sind vorhanden.

Leider bekam ich seitens Versicherer A keine gewünschte Kündigungsbestätigung - selbst nach zweimaligem Nachhaken per E-Mail. Lediglich zwei Eingangsbestätigungen meiner Nachrichten erhielt ich- sonst nichts.

Jetzt ist meine Frage: Kann man einen KFZ-Versicherungsvertrag überhaupt doppelt kündigen, bzw. war diese Kündigung überhaupt gültig und wie geht es jetzt weiter?

Normalerweise würde für meine Kündigung eine Kündigungsgarantie seitens Aboalarm bestehen, jetzt habe ich aber eine kleine Klausel gelesen, die Folgendes besagt:

"Du hast eine reguläre, ordentliche Kündigung verschickt. Kein Anspruch besteht bei einer Sonderkündigung, einer außerordentlichen Kündigung oder einem Widerruf. "

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt die Kündigungsgarantie nicht, oder verstehe ich jetzt etwas falsch?

Außerdem wurde ja per Fax gekündigt, Allianz schreibt jedoch in ihr Sonderkündigungsrecht, dass eine Sonderkündigung schriftlich erfolgen muss... gilt eine Kündigung per Fax auch oder nur eine per Post?

Soll ich eventuell mal vor Ort beim Versicherer A nachhaken und ihm die Situation schildern, bzw. was soll ich tun?

Auto, KFZ, Kündigung, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Kündigungsrecht, sonderkündigungsrecht, Auto und Motorrad
Verkehrsunfall in Holland, wer ist Schuld?

Hallo zusammen,

Ich bin eben mit meiner Freundin zusammen in Holland gewesen,und folgende Situation ereignete sich :

Wir fahren auf einer auffahrt (2 Spurig) auf der Linken Spur, rechts von uns ein weiteres Fahrzeug. Die Linke Spur verschwindet in der Autobahn, wir könnten nicht auffahren weil wir von rechts (Auto) und Links (LKW + Flucht) blockiert waren. Wir konnten also nur den Blinker rechts setzen und hoffen das uns jemand rein lässt, eine Lücke hat sich aufgetan, ich Blinke und beschleunige und will auf die rechte Spur der ausfahrt. Leider hat der Pkw in unserem Toten Winkel Gas gegeben, und somit blieb uns nichts als auf die rechte Spur (durch geradeaus fahren) ein zu fahren, wir wären sonst am LKW gewesen. Nun gab es eine Berührung mit dem PKW auf der rechten Spur, der schleunigst auf die Autobahn wollte. Sie schlug ordentlich an, und hat sich gedreht, und kam irgendwann mitten auf der Autobahn quer zum Stehen (zum Glück niemand verletzt!!). Rechte Spur war durchgezogen, meine Spur die Linke war gestrichelt.

Nun bin ich ordentlich sauer, da mein bis jetzt Unfall freier Wagen einen erheblichen Schaden vorne Rechts aufweist.

Natürlich kam die Polizei, ich habe versucht mich zu erklären, sowie die junge Dame auch. Nun kam es weiter zum Unfallbericht, auf welchem ich auf Fahrzeug B eingetragen wurde.

Ist es ähnlich wie in Deutschland, dass die erste Position erstmal aus Sicht der Polizei Verursacher ist?

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Kaputte Duschkabine?

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit hat ein Freund von mir meine Duschkabine kaputt gemacht. Der Schaden wurde auch von der Versicherung übernommen, allerdings wurde nur der Zeitwert ersetzt (ca. 300 Euro)

Allerdings gab es auch zwei unterschiedliche Gutachten: Der Gutachter meiner Hausverwaltung schätzte den Wert auf Rund 1000 Euro. Der Gutachter der Versicherung dann eben nur noch den Zeitwert auf 300 Euro.
Die Duschkabine ist auch nicht mehr die Neuste gewesen, was man an Schimmel etc. erkennen konnte.

Meine Hausverwaltung sagte mir, dass ich mich eigenständig um die Erneuerung der Duschkabine kümmern und die Mehrkosten ggf. selber tragen müsse. Im Mietvertrag gibt es eine Klausel, dass ich für Kleinreparaturen selber verantwortlich bin. Was fällt unter Kleinreparaturen?

Die Versicherung hat den Scheck mit den 300 Euro im September an die Hausverwaltung geschickt, welche diesen auch im Oktober eingelöst hat. Seitdem ist nichts passiert.

Jetzt gab es gestern ein Rundschreiben, dass zum Ende des Jahres die Hausverwaltung wechselt. Natürlich ist über die Feiertage auch niemand mehr zu erreichen.

Meine Frage jetzt:
Wer muss für die Erneuerung sorgen?
Meine Sorge ist jetzt, dass die neue Verwaltung sagt, dass es nicht ihr Problem ist und die alte Verwaltung sich nicht mehr drum kümmert, weil der Vertrag der Liegenschaft ja endet.

Vielen Dank vorab und schöne Weihnachtszeit! :)

Versicherung, Recht, Mietrecht, Reparatur, Mietvertrag, Reparaturkosten
Berufsunfähigkeit Anpassungsgarantie?

Guten Morgen,

ein guter Freund hat seit 2011 eine Berufsunfähigkeitsversicherung. 2014 ist er erkrankt (Rücken) und 2016 hat er von einer Anpassungsgarantie Gebrauch gemacht und seine Absicherung ohne Gesundheitsprüfung erhöht.

Jetzt hat er die BU beantragt und die ist abgelehnt worden. Ob das korrekt ist kann ich nicht beurteilen, ich bin aber wegen etwas anderem stutzig geworden. Die Versicherung hebt den Vertrag, der durch die Anpassungsgarantie gemacht wurde, rückwirkend wieder auf. Begründung: Die Anpassungsgarantie gilt nicht, wenn zum Zeitpunkt des Beginns Leistungen erbracht oder beantragt werden oder wurden. Macht ja auch erstmal Sinn. Was ich aber nicht verstehe, dass jetzt in den ganzen Formularen, die er ausfüllen musste, nicht ein einziges Mal gefragt wurde, ab wann er die Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte. Die einzige Frage war: „Seit wann fühlen Sie sich berufsunfähig?“ - Diese hat er, aufgrund seiner Rückenbeschwerden, mit 2014 beantwortet. Die Versicherung setzt diese Frage jetzt mit einer Beantragung gleich und deshalb wird der Vertrag von 2016 wieder aufgelöst. Meine Frage ist jetzt, kann ich die Frage nach einer gefühlten Berufsunfähigkeit gleichsetzen mit einer Beantragung? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder sowas?

Danke schon mal.

Versicherung, Recht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Beantragung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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