Vor ca. 4 Jahren wurde mein Freund betrunken mit dem Fahrrad erwischt. Der Staatsanwalt hatte das Verfahren eingestellt. Jetzt wollte er auf der Führerscheinstelle auf Bitte seines Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr einen zusätzlichen Vermerk auf seinem Führerschein eintragen lassen, das Einsatzfahrzeug der Feuerwehr führen zu dürfen. Statt dem Eintrag erhielt er die Aufforderung zur MPU wegen des Vorfalls von 4 Jahre zuvor. Mein Freund musste seitdem maximal 2 Bußgelder (ohne Punkte) wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen. Nun meine Fragen: Verjährt so etwas nicht? Es müsste doch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Trunkenheitsfahrt und der Aufforderung zur MPU bestehen. 4 Jahre sind meiner Meinung nach zu lang. Wenn mein Freund wegen der Feuerwehrsache nicht zur FSSt gelaufen wäre, hätte er wohl die Anordnung zur MPU nicht bekommen. Kann ihm bei Verweigerung der MPU der FS einfach so entzogen werden?