Hallo,

ich bin 42 Jahre alt männlich aus München! ich habe am 12/2015 mit meinem auto ein Umleitungsschild auf der A96 umgefahren! wo ich mein Autokennzeichen dort verloren habe!

Ich habe nur mein Versicherung gleich mitgeteilt...Ohne das ich die Polizei anrufe! Versicherung schickt mir ein Schlepper der mich in einem Vertragswerkstatt geschleppt hat! Versicherung hat die schaden kosten übernommen da ich Vollkasko versichert bin (300 Euro Selbstbeteiligung)!

nach ca 5 tagen klingelte die Polizei bei mir! Grund: Anhörung wegen Unerlaubtes entfernen von Unfallort ohne Polizei anzurufen etc..(Polizei hat mein Autoschild am unfallort gefunden). Ich habe die polizei alles erzählt das ich die Versicherung mitgeteilt habe und nach meinem wissen das es ausreichend war und die Polizei war nicht nötig... Am 05.02.2016 kommt post mit Strafbefehl bzw. urteil vom Staatsanwaltschaft: 30 Tagessätze (40 Euro am tag) wegen unerlaubtes entfernen von Unfallstelle § 142 Abs. 1 nr. 1 (Umleitungsschild-Schaden ca. 500 Euro). Meine frage ist: Soll ich diese urteil annehmen? Über mein Führerschein wurde nichts erwähnt und steht nichts im urteil nur die 30 Tagessätze (1200 Euro) Strafe! Kommt noch was auf mich zu wegen mein Füherschein! bin im verlängerte Probezeit die endet am 16.02.2016! Die Sta. meinte, wird das urteil nach 2 Wochen Rechtskräftig also zirka am 19.02.2016! wie sieht es aus mit mein verlängerte Probezeit!

Vielen Dank für eure Meinungen

Beste Grüße

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