Ich habe letztes Jahr im Dezember ein Auto verkauft (Abgemeldet, kein TÜV). Das ganze wurde mit einem Kaufvertrag festgehalten. Er hat einen Teil angezahlt und wollte dann später die Papiere per Post zugeschickt bekommen weshalb er mir dann auch die Restsumme überwiesen hat.
Ich habe nun also einen gültigen abgeschlossenen Kaufvertrag, Das Geld, und er die Papiere von dem Fahrzeug.
Das Auto sollte Anfang Januars bereits abgeholt werden. Morgen beginnt Februar. Nun vertröstet er mich immer wieder zwecks der Abholung (Man merkt auch das er es überhaupt nicht eilig hat ihn abzuholen) und das Auto blockiert meine Einfahrt und muss einfach weg.
Kann ich rein theoretisch das Auto auf die Straße stellen ohne das ich ärger bekomme? Ich weiß, ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf nicht auf der Straße stehen, aber ich bin ja nicht mehr der Eigentümer, und deshalb auch nicht haftbar oder? Weil dann Teile ich dem guten Mann mit das er sich die Schlüssel bei mir Abholen kann, und das sein Fahrzeug sich zwei Straßen weiter befindet.