Bschuldigung des Anordnen oder Zulassens des Führen eines Kraftfahtzeugs ohn Fahrerlaubnis.
Hallo,
also ich war mit einem Freund an einem Freitag in einer Stadt auf einer Party und wir hatten den Plan Samstag Abend zurück zu fahren da wir nun auch beide viel getrunken hatten. Zudem hat mein Freund keinen Führerschein.
Irgendwie ist jedoch nun mein Freund dazu gekommen das er sich ans Steuer gesetzt hat um 3 Uhr morgens und los gefahren ist.
50m weiter hat ihn die Polizei angehalten und mit auf die Wacht genommen und Alkoholtest gemacht der 2.0 Proml. ergeben hat.
Nun 2 Wochen später habe ich einen Brief bekommen wo drin steht das es den Verdacht gegen mich gibt über das Anordnen oder Zulassen (als Halter) des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubis (Par.21 Abs. 1 Nr. 2 StVG).
Dazu soll ich mich nun äußern, habe jedoch einen kompletten Filmriss der Nacht.
Wie komm ich da nun am besten raus?
Soll ich auf Unzurechnungsfähigkeit gehen?
Danke schon einmal für eure Hilfe.