Hallo allerseits!

Ich recherchiere grad mal wieder für eine meiner Kurzgeschichten und habe mich diesmal über das Thema "Handy am Steuer" belesen. Dabei bin ich hier https://bussgeldcheck.bild.de/c/handyverstoss/ auf den Hinweis gestoßen, dass elektronische Geräte generell während der Fahrt nicht bedient werden dürfen, sofern sie "der Kommunikation, Information oder Organisation" dienen.

Jetzt habe ich mich gefragt: Fallen unter diese Definition nicht auch Navigationsgeräte? Warum sehe ich aber dann ständig so viele Autofahrer, die bei voller Fahrt an ihren Navis hantieren?

Und eine zweite Frage in dem Zusammenhang: Es heißt in dem Artikel auch, dass "eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen" offenbar erlaubt ist, um das Gerät zu bedienen. Gibt es da eine konkrete Definition, was hier als "kurz" und "angepasst" verstanden wird, oder ist das wie so oft in der Juristerei Auslegungssache?

Schon mal Danke für die Antworten! :)