Hallo, ich habe leider bisher keine passende Antwort gefunden. Es scheint so üblich zu sein, dass durchgezogene Linien vor Grundstückseinfahrten unterbrochen werden - bei uns ist dies nicht der Fall. Wir wohnen in der Nähe einer Kreuzung, von der aus sich eine durchgezogene Linie ein ziemliches langes Stück unserer Straße runterzieht. Wenn wir aus unserer Auffahrt kommen, dürften wir somit ja eigentlich nur rechts abbiegen, oder? Gibt es hierfür eine Sonderregelung, dass sich die Linie nur auf den fließenden Verkehr bezieht und nicht auf Autos, die von Grundstücken kommen?
Durchgezogene Linie vor Grundstückseinfahrt überfahren?
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