Freischaltung / Entfernung von elektronischer Drossel bei E-LKrads (L1E, 45 km/h) auf B196 [L3e-A1] / ABE / TÜV?

Grüße

Folgende Situation: mittlerweile gibt es genügend elektrische Leichtkrafträder mit L1e Straßenzulassung begrenzt auf 45 km/h. Roller, E-Mopes, etc.

Darunter gibt es auch die allseits bekannte Sur-Ron X oder die Talaria Sting L1e. Diese haben eine elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung eingebaut, eben auf 45 km/h, damit sie eine L1e Zulassung bekommen; diese lässt sich aber relativ einfach aushebeln, in dem man einfach ein Kabel im Kabelstrang durchtrennt. Damit dürfte nach meinem Verständnis ja erstmal die Zulassung nach L1e wegfallen.

Jetzt haben wir aber in Deutschland ja zumindest den Sonderfall, dass es sowas wie eine B196 Erweiterung gibt, die das fahren von 125ern bzw. bis 11 kW Dauerleistung erlaubt - ohne jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung und zusätzlich dazu, gibt es noch beim TÜV die Möglichkeit eine Einzelbetriebserlaubnis zu erwirken (= Einzelabnahme?). Selbstverständlich muss eine richtige Zulassung her (großes Kennzeichen) anstatt eines Versicherungskennzeichen.

Jetzt versuche ich herauszufinden, ob es wohl möglich wäre, eben jenes E-LKrad von der elektronischen Drossel zu befreien, beim Tüv eine Einzelzulassung zu bekommen und es dann einfach als E-Krad < 11 kW zuzulassen und legal mich damit im öffentlichen Raum zu bewegen?

Ergänzend: wenn das möglich ist, wäre es theoretisch denkbar, dass ich gar keine L1e Version der jeweiligen Bikes kaufen muss (die kosten immer um die 400-500€ Aufpreis, für Spiegel, Schutzbleche, Kennzeichenhalter, Blinker, etc) sondern diese selbst nach meinem Geschmack an die bereits ungedrosselten Offroad Versionen anbaue und damit dann zum Tüv fahre und ebenfalls eine Straßenzulassung bekomme?

Vielen Dank

Tuning, Verkehrsrecht, Führerschein, Drossel, E-Bike, TÜV, Zulassung, E-Bike Tuning
Darf ich als Privatperson das Schienennetz benutzen? Wenn ja, wie?

Hallo

eine Frage die mich schon lange plagt und die ich trotz recherchieren nicht vollständig für mich selbst beantworten konnte.

Soweit ich weiß wird das deutsche Schienennetz ja von der DB Bahn betrieben, ist aber trotzdem noch in Bundeshand oder so ähnlich? Jetzt hab ich alles mögliche über Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahnstrukturunternehmen und Nichteisenbahnunternehmen usw gelesen aber die Frage plagt mich immer noch.

Es gibt ja durchaus privatwirtschaftliche Unternehmen, die das Schienennetz für ihren Gütertransport benutzen, es gibt privatwirtschaftliche Unternehmen, die das Schienennetz zum Personentransport benutzen (regionale ÖPNV, überregionale ÖPV zb. jetzt neu Flixtrain usw) aber nehmen wir einfach mal ein ich bin sehr reich. Hab Autos, hab n Jet, hab n Schiff....aber nichts davon eignet sich wirklich gut um schnellstmöglich innerhalb Deutschlands oder auch Europa Kurz- bis Mittelstrecken zurückzulegen.

Jetzt möchte ich mir gerne einen eigenen Zug kaufen und möchte mich mit diesem auf dem deutschen Schienennetz bewegen.

Geht das? Wenn ja, wie? Wenn nein, wo steht, dass das nicht geht?

Ich bin also weder ein Wirtschaftsunternehmen das Güter transportiert, noch möchte ich Personentransport öffentlich zugänglich anbieten. Wie gehe ich also am besten vor?

Gibt es bekannte Fälle darüber? Verhandlungen mit der DB oder dem Bund und wie die jeweils ausgegangen sind? Ist überhaupt schonmal jemand auf die Idee gekommen?

Kann ich mich als Privatperson hinter einem vermeintlichen Wirtschaftsunternehmen verstecken und anstatt Güter zu transportieren, mich selbst durch die Gegend kutschieren in meinem schicken Ferrari-Zug?

Wie spontan können Unternehmen das Schienennetz beanspruchen? Wo muss ich Fahrten anmelden? Oder ist das wie auf der Straße, man steigt einfach ein und solang man sich an die Schienenverkehrsregeln hält und Signale achtet ist alles tutti?

Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir Antworten liefern. Wäre sehr dankbar. Grüße

Verkehr, Deutschland, Recht, Verkehrsrecht, Bahn, Deutsche Bahn, Schienenverkehr, Verkehrsmittel
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