Elektroinstallation nach Teilung des Hauses - So Richtig?

Hallo zusammen,

und zwar haben wir letzes Jahr eine Wohnung in einem 3-Parteienhaus gekauft. Dieses Haus war bis vor 3-4 Jahren ein Einfamilienhaus ( Tochter im EG, Eltern im OG und Tante im DG). Das Haus wurde gesetztlich durch eine Teilungserklärung geteilt und schriftlich festgehalten. In dem Zuge wurde Wasser und Strom auch getrennt, bzw immer an die richtigen Zählwerke der jeweiligen Wohnung angeschlossen.

Wegen eines Vorfalls habe ich nun bei der Gebäudebrandschutzversicherung nachgefragt, ob die Versicherung im Schadensfall auch zahlt, wenn keine elektrisch unterwiesene Person, Elektrik innerhalb seiner Wohnung verändert.

Die Versicherung antwortete: Wenn alles der LBO vom jeweiligen Bundesland entspricht, wird gezahlt.

Nun gut sowet...Mein Kumpel (Elektromeister) meinte zu mir, das unser Verteiler, und die Kabelkanäle im Treppenhaus/Kellergang, so nicht zulässig sind nach VDE. Würde bedeuten, es entspricht nicht der LBO und die Versicherung würde im Schadensfall nciht bezahlen. Er sagt auch, das der Verteiler in einen eigenen Raum mit Brandschutztüre müsse. Alle Kabel die im Treppenhaus/Keller laufen, müssen in Brandschutzkanal oder unter unterputz verlegt werden. Das alles muss gemacht werde, sobald das Haus mehr als 2 Parteien hat.

Nun Meine Frage:

Kennt sich hier jemand aus und kann das besättigen? Oder fällt das ganze unter den Bestandsschutz usw? Falls das jetzt so korrekt ist und der Verteiler in einen eigenen Raum mit Brandschutztüre muss, und alle Aufputz Kabel in Keller und Treppenhaus in einen Brandschutzkanal müssen, wer muss das denn bezahlen? Alle Eigentümer, oder die Verkäuferin? Denn schließlich wurde das Haus erst vor 3-4 Jahren geteilt. Sprich, vor der Teilung hätte die Elektrik ja schon der LBO entsprechen müssen, oder nicht?

Hilfe, ich bin echt ratlos und habe angst, im Schadenfall auf der Straße zu sitzen mit Schulden.

Elektrik, Recht, Gesetz, Elektroinstallation, Teilungserklärung, Mehrfamilienhaus, VDE
Vorkaufsrecht für andere Wohnungseigentümer?

Hallo,

und zwar geht es um folgendes. Wir planen unsere Wohnung in einem Zweifamilienhaus demnächst zu verkaufen. Nun stellte sich uns jedoch die Frage, ob die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht haben und dieses beim Verkauf unserer Wohnung anwenden könnten. In der gemeinsamen Teilungserklärung von 2006 steht drin, dass die anderen Eigentümer einem Verkauf zustimmen müssen (Ablehnung nur aus wichtigem Grund) und dass ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen wird.

In der Zwischenzeit sind viele Jahre ins Land gegangen, die Besitzer der Wohnungen sind mittlerweile alles andere Personen wie damals in 2006.

Zudem ist darauf besonders hinzuweisen, dass jegliche Vorkaufsrechte im Grundbuch bereits im Jahr 2007 komplett gestrichen und gelöscht wurden.

Daher interessiert uns, ob nun durch die Teilungserklärung die anderen Eigentümer noch ein Vorkaufsrecht haben, obwohl im Grundbuch nichts mehr darüber steht? Eine erforderliche Zustimmung zum Verkauf steht im Grundbuch nach wie vor. Gilt noch für die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht oder ist das hinfällig?

Bitte nicht meine Frage damit beantworten, dass die anderen Eigentümer gefragt werden sollen ob sie kaufen wollen oder nicht, das passiert sowieso. Wir wollen ausschließlich rechtlich genau wissen, wie der Sachverhalt zu bewerten ist. DANKE

Recht, Eigentumswohnung, Grundbuch, Hausverwaltung, Teilungserklärung, Verkauf, Weg, Vorkaufsrecht
Keller Nebenraum bei Erwerb von ETW nicht bekannt bekannt gekauft, was tun?

Hallo zusammen,

vor drei Jahren habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Zu der Wohnung wurde mir auch ein abgeschlossene Kellerabteil übergeben.

Es befinden sich acht Eigentümer in dieser Wohnobjekt und jeder Eigentümer hat noch einen extra abgeschlossene Kellerraum mit Holztrennwand als Gemeinschaftlich zur Verfügung zum Sachen abstellen.

In einem der Holztrennwände steht auch eine Nummer mit (I OG rechts), da wo ich wohne. Aber diese Abteil benutzen zwei andere Eigentümer, von meiner Seite.

Mir war vor dem Abschluss des Kaufvertrags zwar die Teilungserklärung nicht mit der Kellerplan bekannt, (er lag der Kopie der Teilungserkläung, die ich vom Wohnungsbesitzer bekam, nicht bei, sondern wurde mir nach dem Kauf vom Verkäufer zusammen mit verschiedenen Unterlagen übergeben.

Im Kaufvertrag steht lediglich, "Wohnung mit Keller", und in der Teilungserkläung ist ebenfalls nur festgehalten, dass zu jeder Wohnung ein Kellerabteil gehört. Im Kellerplan sind die Kellerräume durchnummeriert, es entspricht jedoch nicht die Nummer meines jetzigen Kellerraumes der Nummer meiner Wohnung.

In dem Kellerplan steht auch für diesen einen Raum drei Nummern eingekreist mit 2, 4 und 6, der andere Raum ist nur mit 8 markiert ,,was versteht man darunter".

Theoretisch müsste ich bei der Kellerraum mit Holztrennwand auch eine Ecke, also gemeinschaftlich zu dritt benutzen dürfen oder nicht?

Welche Vorgehen ist hier zu empfehlen: Kann ich davon ausgehen, das die Wohnung mit Keller so mein Eigentum ist und bleibt wie beim Kauf übergeben oder von Wohnungsnummer-Kellernummer (z.B. Zu Wohnung 1 OG gehört Keller I OG ) ausgegangen werden, sodas ich auch davon 1/3 Anspruch bekommen kann?

Könnte ich nach diesen 3 Jahren noch was unternehmen?

Wo kann ich das alles lesen, was alles zu dieser Wohnung gehört, im Teilungserklärung konnte ich nicht erkennen, wer hilft mir weiter?

Entschuldigt ist ein bisschen zu viel, freue mich auf eure erfahrene antworten und schöne sonnige Tage.

Gruß

Teilungserklärung 50%
Eigentumswohnung 50%
Kellernebenräume 0%
Wohnobjekt 0%
Kaufvertrag 0%
Wohnung mit Keller 0%
Recht, Eigentumswohnung, Teilungserklärung, Kellerraum, Abstimmung, Umfrage
Wie teilt man, im Sinne einer Teilungserklärung, Wohnungseigentum und, auf dem Grundstück befindliche, Garagen auf?

Ich bin Eigentümer eines Dreifamilienhauses, in welchem ich selbst nicht lebe. Auf dem Grundstück befinden sich auch drei Garagen, welche über den Hof zu erreichen sind. Neben dem eigentlichen Wohnhaus befindet sich noch eine 4. Garage, welche unmittelbar von der Straße aus angefahren wird. Nun sollen die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt vor. Nun mussdie Teilungserklärung geschaffen werden. Mein Wollen: Jede Wohnung bekommt eine Garage, die über den Hof erreichbar ist, zugeteilt. Die 4. Garage möchte ich für mich behalten. Ic h könnte mir vorstellen, dass man die Flächen der Wohnungen und der zugeteilten Garagen, dazu meine 4. Garage, in die Berechnung der 1000tel Anteile übernehme. Dies möchte ich aber nicht, da ich mich nicht an den Kosten des Gebäudes (Allgemeinstrom, Allgemeinwasser, Müllabfuhr, Gestaltungen des Gartens, Gestaltung des Gebäudes und auch an Instandsetzungen) beteiligen möchte. Dies soll allein in der Hand und Verantwortlichkeit der Wohnungsinhaber liegen. Natürlich würde ich mich aber an den Kosten für meinen Anteil am Grundstück (Straßenreinigung, Abwasser, Versicherung) beteiligen. Gibt es da bei jemandem eine Idee? Muss ich mich eventuell an allen Kosten beteiligen, da ich ja, wenn auch nur von einer Garage, Miteigentümer bin? So unter dem Motto "mitgefangen, mitgehangen"?

Recht, Teilungserklärung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Notar, Teilungserklärung, Vertragsrecht, Beschluss
Austausch Wohnungseinganstür Eigentumswohnung- wer zahlt?

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Hallöchen,

ich möchte gerne eine neiue Wohnungstür in meiner ETW haben, da die alte weder Schallschutz- noch Dämmungs- noch Sicherheitstechnisch gut ist. Die Tür öffnet nach Innen, "tritt" man nur kurz unten links gegen die Tür, sieht man schon einen größeren Spalt, dünn ist diese Tür auch noch. Zudem ist über der Tür so ein Brett (früher war über den Türen ja so ein Glasfensterchen, dies ist eben durch das neuere Brett ersetzt worden), da ist auch deutlich ein Spalt zu sehen - also zw. Tür und diesem Brett.

In der Teilungserklärung steht: " Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, [...] sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden." Weiter heißt es auch: "Zum Sondereigentum an den Wohnungen gehören insbedondere [...] die Innenseiten der Wohnungsabschlusstüren."

Muss ich also nun die Tür selbst zahlen, oder die Eigentümergemeinschaft?

Tut mir den Gefallen und antwortet nur, wenn ihr mit diesem gebiet vertraut seid, denn Mutmaßungen bringen mich 2nicht weiter;-)

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

Recht, Eigentumswohnung, Teilungserklärung
Lästiges Thema - Notarkosten für Verwalterzustimmung bei Kauf ETW

Hallo, ich weiß das Thema wird häufig diskutiert, aber dennoch bringe ich meinen persönlichen Fall hier mal ein. Wir haben eine ETW gekauft, welche wohl ab März auf uns über geht (nach Kaufpreiszahlung). Im Vorfeld haben wir uns natürlich mit den allerlei auf uns zukommenden Nebenkosten beschäftigt, von der Verwalterzustimmung und den damit verbundenen Kosten hatten wir aber quasi nichts gehört. Fakt ist nun, in der Teilungserklärung steht dass bei Verkauf die schriftliche Verwalterzustimmung von Nöten ist. Ein Kostenregelung existiert allerdings nicht. Nun haben wir heute von der zukünftigen Verwaltung die Notarkostenrechnung für die Verwalterzustimmung/Beglaubigung weitergeschickt bekommen (adressiert ursprünglich an die Verwaltung) mit der Bitte diese beim Notar direkt zu begleichen. Auch wenn diese noch zweistellig ist, so haben wir damit nicht gerechnet und fragen uns ob wir diese begleichen müssen. Im Kaufvertrag, auf den sich die Verwaltung beruft, steht zu den Kosten: "Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, mit Ausnahme jedoch der Kosten für die Löschung der nicht übernommenen Lasten und Grundpfandrechte, die vom Verkäufer zu tragen sind. Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.! Gehören diese Kosten also ganz astrein zur "Durchführung" oder sagt nicht grad der letzte Satz, den ich ansonsten nicht verstehe, dass Kosten für derartige Erklärungen der Besteller zu zahlen hat?" Ich würde die Verwaltung bitten, die Rechnung an den derzeitigen Eigentümer zu schicken. Komme ich damit durch? Habe ja schließlich noch kein Vertragsverhältnis mit ihr und der Notar ist auch ein mir unbekannter.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Notar, Teilungserklärung, Wohnungskauf, Notarkosten
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Hallo zusammen,

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Vielen Dank schonmal, ich hoffe auf zahl- und hilfreiche Antworten...

Gruß

Brandschutz, Renovierung, Baurecht, Teilungserklärung, Umbau
Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!

Hallo

Habe mir es nicht leicht getan eine passende Überschrift zu finden aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Folgende Situation:

Meine Lebenspartner möchte eine 3 Zimmer Wohnung (Mehrgenerationenhauses) innerhalb seiner Familie kaufen. Die Wohnung hat seiner Großmutter gehört, die leider vor kurzem verstarb.

Zu der Wohnung gehören laut Teilungserklärung und Grundbuch zwei Kellerräume die vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut wurden für den Sohn "X" der Oma. Dieser lebt auch seit einigen Jahren darin, sowie ist ihm von seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen worden.

Er zahlt, was eigentlich untypisch ist für Wohnrecht, für diese Wohnung € 200,00 Warmmiete, etwa 38m² pro Monat. Dies nur als Zusatzinfo.

Der Sohn "X" der in den Kellerräumen wohnt ist in einer Privatinsolvenz was in den nächsten Monaten endet und zusätzlich noch arbeitsunfähig (Bandscheibe, etc.). Was er für ein Einkommen hat Hartz IV, etc. ist nicht bekannt. Sowie kam in den letzten Jahren immer wieder Spannungen innerhalb der Familie auf.

Das Dachgeschoss wird von einem weiteren Sohn "Y" der Grossmutter bewohnt und ist auch von diesem Sohn "Y" Eigentum.

Da mein Lebenspartner mögliche ausstehende Mietzahlungen von Sohn "X" und Streitereien umgehen möchte für die nächste Jahre im Falle eines Kaufes. Kam die Frage auf, dass die Kellerräume alias Wohnung von Sohn "X" auf die Wohnung von Sohn "Y" übertragen wird im Grundbuch/Teilungserklärung. Sohn "Y" wäre damit einverstanden, da es sein Bruder ist.

Und damit wäre die Wohnung und weitere "Last" für den Erwerb frei für meinen Lebenspartner.

Wir haben uns bereits von einem Anwalt beraten lassen, der muss aber erstmal recherieren ausserdem wollte ich weitere Meinungen einholen.

1.) Ist es einfach die Kellerräume auf eine andere Wohnung innerhalb des Hauses zu übertragen?

Kann man dies gleichzeitig mit Kauf der Wohnung beim Notar veranlassen ohne dass es weitere Änderung wie z.B. in der Teilungserklärung bedarf? Ist hierfür ein Architekt notwendig?

2.) Nehmen wir mal an die Kellerräume bleiben an der WOhnung und der Sohn "X" stellt plötzlich die Mietzahlungen ein, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings kann man ja nichts erwarten, wenn schon Privatinsolvenz und keine Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen (Eigentlich schade - 50 Jahre alt der Mann seit über 10 Jahren arbeitslos-auch aufgrund Lustlosigkeit)

Alle weiteren Miteigentümer des Hause 4 Parteien wären mit der Änderung einverstanden. Das Haus steht auch einem Grundstück mit Erbpacht.

3.) Ist hier die Stadt als Eigentümer des Grundstückes zu fragen, wenn die Teilungserklärung geändert werden sollte?

Hoffe könnt mir helfen falls etwas fehlt bitte fragen an weiteren Infos.

Danke sehr Grüsse

Wohnrecht, Miete, Eigentumswohnung, erbpacht, Grundbuch, lebenslanges Wohnrecht, Notar, Teilungserklärung, Lebenslang
Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen

Hallo zusammen, ein Mehrfamilienmietshaus mit 4 Mietswohnungen (bisher 1 alleiniger Eigentümer) soll in 4 ETWs aufgeteilt werden. 2 ETWs werden verkauft, 2 ETWs behält der derzeitige Eigentümer.

Soweit ich weiß benötige ich folgendes: -Aufteilungsplan (Woher bekomme ich den? Kann ich den auch anhand der Bauzeichnungen selbst erstellen und vom Architekt unterzeichnen lassen?) -Abgeschlossenheitserklärung (Wer stellt mir diese aus?) -Notar für Teilungserklärung

  1. Wie würdet Ihr vorgehen bei einem solchen Vorhaben? 1.1. Wie wäre der Ablauf einer solchen Aufteilung? 1.2. Wohin geht man zuerst?

  2. Benötigt man dafür eine Baugenehmigung?

  3. Kann man die Teilungserklärung und den Kaufvertrag an zu einem Termin beim Notar abschließen oder benötigt man dafür 2 Termine?

  4. Die zukünftigen Rechte der Eigentümer richten sich ja nach den m². Zählt dazu auch der Kellerraum der entsprechenden Wohnung? 4.1. Und zählt dazu auch ein Raum im Souterrain, der im Mietvertrag als zusätzlicher Wohnraum deklariert wurde, obwohl keine anderen Wohnräume im Souterrain sind?

  5. Wie lange dauert ca. ein solches Teilungsverfahren?

  6. Mit welchen Kosten (Raum Stuttgart) müsste man ca. für die Teilung rechnen?

  7. Sollte man mgl. ein Mehrheitsanteil am Haus anstreben? 7.1. Warum? 7.2. Letztendlich benötigt man ja doch die Zustimmung des anderen Eigentümers, egal wieviel Anteil man am Haus hat - oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe vorab.

Eigentumswohnung, Teilungserklärung

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