Es wurde bei der Aufteilung durch einen Zahlendreher in der Teilungserklärung ( Wohnungsnummern ) zwei Besitzern jeweils die falsche Wohnung zugeordnet. Der aufteilende Notar stellt sich auf den Standpunkt, dass wir dies nur korrigieren können indem wir einen Wohnungstauschvertrag schließen, der aber über den vollen Wert der beiden Wohnungen Notargebühren und Erwerbssteuer nach sich zieht. Quasi gleiche Kosten wie ein Neukauf. Das klingt für mich nicht einleuchtend, da es sich lediglich um eine Korrektur eines bestehenden Vertrages handelt und Einigkeit bei allen besteht, dass dieser fehlerhaft i d Nummerierung ist. Kann mir jemand helfen und seine fachkundige Meinung teilen ? Herzlichen DANK