Wir haben vor ca. 5 Jahren eine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus unserem Sohn verkauft. Damals mussten wir eine Teilungserklärung beantragen, sprich aus dem Einfamilienhaus wurden 2 Eigentumswohnungen. Nun möchte unser Sohn heiraten und die Wohnung ist zu klein, deshalb möchte er sie wieder an uns verkaufen. Wir möchten nun, dass wir wieder ein Einfamilienhaus haben und keine 2 Eigentumswohnungen. Ist auch steuerlich schon viel teurer, da die Grundsteuer für beide Wohnungen wesentlich teurer sind als für ein Einfamilienhaus. Meine Frage nun: Kann man eine Teilungserklärung wieder zurück nehmen und wie macht man dies? Ich danke Euch im Voraus für Eure Antworten!