Ich habe eine Eigentumswohnung aus einer WEG erworben.

Jetzt benötige ich die Teilungserklärung (ggfs. auch auszugsweise) sowie eine offizielle Wohnflächenberechnung für diese Wohnung.

In der Annahme, dass mir die Hausverwaltung diese Unterlagen zur Verfügung stellen kann, habe ich mich mit dieser Bitte an sie gewendet.

Als enttäuschende Antwort bekam ich zurück, dass sie die Unterlagen nicht vorliegen haben. Ich möge mich für die Teilungserklärung direkt an das Grundbuchamt und für die Wohnflächenberechnung an das Bauamt wenden.

FRAGE:

Kann ich von meiner Hausverwaltung nicht erwarten, dass sie diese Unterlagen haben bzw. sie auf Anforderung für mich besorgen?

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dazu (wenn überhaupt)?

Herzlichen Dank für alle Antworten